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![]() Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats, ich rufe hiermit auf den Gesetzentwurf/Beschluss des Unionsparlaments „2. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch“ in Drucksache 15/19. Der Gesetzentwurf wurde dem Unionsrat am 28. April 2015 zugeleitet. Die Einspruchsfrist endet damit gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Unionsverfassung mit Ablauf des 11. Mai 2015. ![]() Ds. 15/19 28. April 2015 G E S E T Z E N T W U R F Beschluss des Unionsparlaments 2. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch § 1 § 3 des Umweltgesetzbuches wird ersatzlos gestrichen. § 2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft. Buddenberg Präsident des Unionsparlaments Die Aussprache dauert gemäß § 7 Absatz 1 GOUR mindestens fünf Tage und ist hiermit eröffnet.
Sehr geehrter Herr Präsident,
wie bereits in der Aussprache im Unionsparlament gesagt, geht der Republik Roldem dieser Gesetzentwurf nicht weit genug, das Umweltgesetzbuch hat noch weiteren Aufarbeitungsbedarf. Nichtsdestominder halte ich es für richtig, den ohnehin wirklosen Umweltschutzbericht aus dem Gesetz zu nehmen und kündige an, diesem Gesetz nicht zu widersprechen. ![]() Ich schließe hiermit die Aussprache. Der Unionsrat hat gegen das Gesetz keinen Einspruch eingelegt.
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Demokratische Union » Regierungsviertel » Unionsrat » Unionsratsarchiv » 2015/14 Aussprache: Gesetzentwurf: 2. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch (Ds. 15/19, UP) |