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Die Unionsregierung hat Debatte und Abstimmung über den folgenden Gesetzentwurf beantragt. Die Debatte dauert in der Regel mindestens 96 Stunden. Die Antragstellerin hat das Wort. Anschließend ist die Debatte eröffnet.
2. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch § 1 § 3 des Umweltgesetzbuches wird ersatzlos gestrichen. § 2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Werte Kollegen,
Seit dem Bestehen des Umweltgesetzbuches hat bis heute keine Unionsregierung einen Umweltbericht erstellt und abgeliefert. Als ich vor zwei oder drei Legislaturperioden die Unionsländer gebeten habe, entsprechende Daten zu liefern und Fragen zu beantworten, kam keine Reaktion, so dass auch damals ein Umweltbericht nicht erstellt werden konnte, weil hierfür die Kooperation der Unionsländer erforderlich ist. Da § 3 Umweltgesetzbuch damit praktisch keine Bedeutung hat, sich aber jede Unionsregierung gesetzwidrig verhält, die keinen Umweltbericht abliefert, hält es die von mir geführte Unionsregierung für geboten, diese Bestimmung aus dem Umweltgesetzbuch zu streichen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Um gleich mal frühzeitig nachzufragen: Warum nehmen Sie sich nicht das gesamte Gesetz vor? Da sind nicht nur Regeln drin, die wir nicht brauchen, wie etwa das jetzt vorgeschlagene. Dort finden sich auch Passagen, die kaum verfassungsmäßig sein können, ich nenne nur Regelung einerseits des Artikels 47a hinsichtlich der Wirkung von Vertretungsgesetzen als Landesgesetze, andererseits aber den Vollzug durch Behörden der Union. Mag man die Vertretungsgesetzgebung schon als systemwidrig brandmarken können, so ist dieses Vorgehen die absolute Perversion der vertikalen Gewaltenteilung.
Um ehrlich zu sein, kann ich gerade nicht nachvollziehen, was Sie uns sagen wollen. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Dann belassen wir es erst einmal beim ersten Satz: Warum prüfen Sie nicht das gesamte Gesetz?
Der Grund ist, weil das von mir angesprochene Problem schon die ganze Zeit zumindest mir als Problem im Bewusstsein war und die Unionsregierung der Überzeugung ist, dass dieses Problem nun endlich behoben werden muss.
Ich habe Ihre Anregung zum Anlass genommen, das Umweltgesetz durchzugehen, und mir ist aufgefallen, dass zweimal der § 4 vorkommt. Hier wird die Unionsregierung ihren Gesetzentwurf dahingehen abändern, dass der zweite § 4 als § 4a bezeichnet wird. Des Weiteren sehe ich jetzt ad-hoc keinen Änderungsbedarf. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Werte Kollegen,
die Unionsregierung als Antragstellerin hat beantragt, den Gesetzentwurf wie folgt zu ändern: 2. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch § 1 § 3 des Umweltgesetzbuches wird ersatzlos gestrichen. § 2 Der zweite § 4 mit der Überschrift "Definitionen" wird geändert in § 4a. § 3 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Dann versuche ist das Obige nochmal auszudefinieren: Gemäß § 15 Abs. 1 UGB ist das Gesetz ein Vertretungsgesetz i.S.d. Art. 47a UVerf. Vertretungsgesetze sind gemäß Art. 47a Abs. 1 UVerf Gesetze im Gesetzgebungsverfahren der Union, die gemäß Abs. 4 als Landesgesetze gelten. Landesgesetze sind gemäß Art. 46 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 2 UVerf durch die Länder auszuführen. Die §§ 3 und 5 UGB qualifizieren Behörden der Union bzw. deren Amtsträger als Zuständige in der Umsetzung des Gesetzes. Da Vertretungsgesetze zwar das Gesetzgebungsverfahren der Union durchlaufen haben, dennoch aber Landesregelungen treffen und als Landesgesetze gelten und auszuführen sind, kann die Union aufgrund der strikten vertikalen Gewaltenteilung bei der Gesetzesexekution gar nicht die zuständigen Behörden stellen. Dies wäre lediglich durch zwei Verfahren reparabel. Zum einen könnte die Unionsverfassung hinsichtlich der Zuständigkeiten der Union geändert werden. Zum anderen können Union und (interessierte) Länder einen Staatsvertrag abschließen, der die Ausführung der §§ 3 und 5 UGB durch Behörden der Union regelt. Wollen Sie also wirklich in diesem Gesetz aufräumen, streichen Sie die Unionsbehörden auch in § 5 oder setzen Sie eine Verhandlung auf, die zu einem Staatsvertrag führt. Ansonsten halte ich das Gesetz durchaus für sinnvoll, aufgrund der aber frappierenden Verletzung der Verfassungsregelungen fand dieses Gesetz in Roldem derzeit noch keine Anwendung.
Wenn ich richtig informiert bin, Frau Kollegin Gatineau, ist das Unionsgericht dafür allein zuständig zu beurteilen, ob ein Gesetz teilweise oder komplett verfassungswidrig ist. Solange das Unionsgericht eine solche Feststellung nicht getroffen hat, wird die zuständige Unionsbheörde, sofern notwendig, im gesamten Gebiet der Demokratischen Union tätig sein.
Gleichwohl will ich nicht bestreiten, dass der von Ihnen angesprochene Punkt einer Novellierung bedarf. Ich werde dies zeitnah, möglichst bis heute Abend, prüfen lassen. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Ich beende die Aussprache und leite in Kürze die Abstimmung ein.
CHEFDIRIGENT - MONTARY CITY PHILHARMONIC ORCHESTRA Präsident und Mitglied des 41. Unionsparlaments Gründer und Inhaber der Roldemian Gramophone Unionstrainer für die WM 2015 Vorsitzender UFB-Schiedsrichterkommission Vorsitzender SLVP-Landesverband Imperia Unionswahlleiter a.D.
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