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Zum Ende der Seite springen 2. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch
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Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
14.04.2015 20:16 2. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch
Die Unionsregierung hat Debatte und Abstimmung über den folgenden Gesetzentwurf beantragt. Die Debatte dauert in der Regel mindestens 96 Stunden. Die Antragstellerin hat das Wort. Anschließend ist die Debatte eröffnet.




2. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch

§ 1
§ 3 des Umweltgesetzbuches wird ersatzlos gestrichen.

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.





Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
14.04.2015 20:20
Werte Kollegen,
Seit dem Bestehen des Umweltgesetzbuches hat bis heute keine Unionsregierung einen Umweltbericht erstellt und abgeliefert. Als ich vor zwei oder drei Legislaturperioden die Unionsländer gebeten habe, entsprechende Daten zu liefern und Fragen zu beantworten, kam keine Reaktion, so dass auch damals ein Umweltbericht nicht erstellt werden konnte, weil hierfür die Kooperation der Unionsländer erforderlich ist.
Da § 3 Umweltgesetzbuch damit praktisch keine Bedeutung hat, sich aber jede Unionsregierung gesetzwidrig verhält, die keinen Umweltbericht abliefert, hält es die von mir geführte Unionsregierung für geboten, diese Bestimmung aus dem Umweltgesetzbuch zu streichen.
Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Annelie Gatineau
Haudegen
15.04.2015 18:34
Um gleich mal frühzeitig nachzufragen: Warum nehmen Sie sich nicht das gesamte Gesetz vor? Da sind nicht nur Regeln drin, die wir nicht brauchen, wie etwa das jetzt vorgeschlagene. Dort finden sich auch Passagen, die kaum verfassungsmäßig sein können, ich nenne nur Regelung einerseits des Artikels 47a hinsichtlich der Wirkung von Vertretungsgesetzen als Landesgesetze, andererseits aber den Vollzug durch Behörden der Union. Mag man die Vertretungsgesetzgebung schon als systemwidrig brandmarken können, so ist dieses Vorgehen die absolute Perversion der vertikalen Gewaltenteilung.



Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
15.04.2015 20:20
Zitat:
Original von Annelie Gatineau
Um gleich mal frühzeitig nachzufragen: Warum nehmen Sie sich nicht das gesamte Gesetz vor? Da sind nicht nur Regeln drin, die wir nicht brauchen, wie etwa das jetzt vorgeschlagene. Dort finden sich auch Passagen, die kaum verfassungsmäßig sein können, ich nenne nur Regelung einerseits des Artikels 47a hinsichtlich der Wirkung von Vertretungsgesetzen als Landesgesetze, andererseits aber den Vollzug durch Behörden der Union. Mag man die Vertretungsgesetzgebung schon als systemwidrig brandmarken können, so ist dieses Vorgehen die absolute Perversion der vertikalen Gewaltenteilung.


Um ehrlich zu sein, kann ich gerade nicht nachvollziehen, was Sie uns sagen wollen.



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Annelie Gatineau
Haudegen
16.04.2015 08:01
Dann belassen wir es erst einmal beim ersten Satz: Warum prüfen Sie nicht das gesamte Gesetz?



Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
16.04.2015 21:59
Der Grund ist, weil das von mir angesprochene Problem schon die ganze Zeit zumindest mir als Problem im Bewusstsein war und die Unionsregierung der Überzeugung ist, dass dieses Problem nun endlich behoben werden muss.


Ich habe Ihre Anregung zum Anlass genommen, das Umweltgesetz durchzugehen, und mir ist aufgefallen, dass zweimal der § 4 vorkommt. Hier wird die Unionsregierung ihren Gesetzentwurf dahingehen abändern, dass der zweite § 4 als § 4a bezeichnet wird.

Des Weiteren sehe ich jetzt ad-hoc keinen Änderungsbedarf.



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
16.04.2015 22:02
Werte Kollegen,
die Unionsregierung als Antragstellerin hat beantragt, den Gesetzentwurf wie folgt zu ändern:




2. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch

§ 1
§ 3 des Umweltgesetzbuches wird ersatzlos gestrichen.

§ 2
Der zweite § 4 mit der Überschrift "Definitionen" wird geändert in § 4a.

§ 3
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.





Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Annelie Gatineau
Haudegen
17.04.2015 13:45
Zitat:
Original von Helen Bont
Ich habe Ihre Anregung zum Anlass genommen, das Umweltgesetz durchzugehen, und mir ist aufgefallen, dass zweimal der § 4 vorkommt. Hier wird die Unionsregierung ihren Gesetzentwurf dahingehen abändern, dass der zweite § 4 als § 4a bezeichnet wird.

Des Weiteren sehe ich jetzt ad-hoc keinen Änderungsbedarf.

Dann versuche ist das Obige nochmal auszudefinieren:

Gemäß § 15 Abs. 1 UGB ist das Gesetz ein Vertretungsgesetz i.S.d. Art. 47a UVerf.
Vertretungsgesetze sind gemäß Art. 47a Abs. 1 UVerf Gesetze im Gesetzgebungsverfahren der Union, die gemäß Abs. 4 als Landesgesetze gelten.
Landesgesetze sind gemäß Art. 46 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 2 UVerf durch die Länder auszuführen.
Die §§ 3 und 5 UGB qualifizieren Behörden der Union bzw. deren Amtsträger als Zuständige in der Umsetzung des Gesetzes.

Da Vertretungsgesetze zwar das Gesetzgebungsverfahren der Union durchlaufen haben, dennoch aber Landesregelungen treffen und als Landesgesetze gelten und auszuführen sind, kann die Union aufgrund der strikten vertikalen Gewaltenteilung bei der Gesetzesexekution gar nicht die zuständigen Behörden stellen. Dies wäre lediglich durch zwei Verfahren reparabel. Zum einen könnte die Unionsverfassung hinsichtlich der Zuständigkeiten der Union geändert werden. Zum anderen können Union und (interessierte) Länder einen Staatsvertrag abschließen, der die Ausführung der §§ 3 und 5 UGB durch Behörden der Union regelt.

Wollen Sie also wirklich in diesem Gesetz aufräumen, streichen Sie die Unionsbehörden auch in § 5 oder setzen Sie eine Verhandlung auf, die zu einem Staatsvertrag führt.

Ansonsten halte ich das Gesetz durchaus für sinnvoll, aufgrund der aber frappierenden Verletzung der Verfassungsregelungen fand dieses Gesetz in Roldem derzeit noch keine Anwendung.



Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
17.04.2015 14:06
Wenn ich richtig informiert bin, Frau Kollegin Gatineau, ist das Unionsgericht dafür allein zuständig zu beurteilen, ob ein Gesetz teilweise oder komplett verfassungswidrig ist. Solange das Unionsgericht eine solche Feststellung nicht getroffen hat, wird die zuständige Unionsbheörde, sofern notwendig, im gesamten Gebiet der Demokratischen Union tätig sein.

Gleichwohl will ich nicht bestreiten, dass der von Ihnen angesprochene Punkt einer Novellierung bedarf. Ich werde dies zeitnah, möglichst bis heute Abend, prüfen lassen.



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Imperia
Bürger Dionysius Buddenberg
Dionysius Buddenberg Dionysius Buddenberg
Dirigent
20.04.2015 16:25
Ich beende die Aussprache und leite in Kürze die Abstimmung ein.




CHEFDIRIGENT - MONTARY CITY PHILHARMONIC ORCHESTRA
Präsident und Mitglied des 41. Unionsparlaments
Gründer und Inhaber der Roldemian Gramophone
Unionstrainer für die WM 2015
Vorsitzender UFB-Schiedsrichterkommission
Vorsitzender SLVP-Landesverband Imperia
Unionswahlleiter a.D.

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