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Liebe Kollegen,
zur Abstimmung steht folgender Antrag des Kollegen Siefken: Gesetz zur Aufhebung des Tierschutzgesetzes § 1 Das Tierschutzgesetz des Landes Salbor-Katista wird aufgehoben. § 2 (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. (2) Behördliche Anordnungen, die aufgrund des Tierschutzgesetzes erlassen wurden, bleiben in Kraft, soweit sie nach dem Umweltgesetzbuch zulässig wären. Stimmt ihr diesem Antrag zu? Bitte stimmt mit Ja oder Nein. Enthaltung ist möglich. Die Abstimmung dauert vier Tage. Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
3 x Nein
Geert van Bloemberg-Behrens Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista Präsident des Unionsrats Sprecher von Bündnis Grün ![]()
1 x Ja
Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
5 x Ja
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
3x Enthaltung
![]() - Unionspräsidentin a.D. - - Ehemaliges Mitglied des Unionsparlamentes - - Ministerpräsidentin des Landes Salbor-Katista a.D. - Mitglied des Wissenschaftlichen Kollegiums der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte und Lehrbeauftragte an der Katistianischen Nationalakademie
In Vertretung von Herrn Präsident Siefken beende ich die Abstimmung und stelle fest, dass das Gesetz mit 6 Ja- und 3 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen wurde.
![]() - Unionspräsidentin a.D. - - Ehemaliges Mitglied des Unionsparlamentes - - Ministerpräsidentin des Landes Salbor-Katista a.D. - Mitglied des Wissenschaftlichen Kollegiums der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte und Lehrbeauftragte an der Katistianischen Nationalakademie
Sehe ich nicht so. Bei Stimmengleichheit gilt ein Gesetz als nicht angenommen.
Geert van Bloemberg-Behrens Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista Präsident des Unionsrats Sprecher von Bündnis Grün ![]()
Die Enthaltungen sind in diesem Falle nicht zu berücksichtigen. Es gibt eine Mehrheit von 6 zu 3 Stimmen.
![]() - Unionspräsidentin a.D. - - Ehemaliges Mitglied des Unionsparlamentes - - Ministerpräsidentin des Landes Salbor-Katista a.D. - Mitglied des Wissenschaftlichen Kollegiums der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte und Lehrbeauftragte an der Katistianischen Nationalakademie
Wer oder was sagt, dass diese nicht zu berücksichtigen sind? Geert van Bloemberg-Behrens Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista Präsident des Unionsrats Sprecher von Bündnis Grün ![]()
Im übrigen weise ich darauf hin, dass die Feststellung des Ergebnisses erfolgte, ihr Einspruch zur Kenntnis genommen und zurückgewiesen wurde. Ich werde an dieser Stelle die Entscheidung des Präsidiums nicht diskutieren. Der Rechtsweg steht Ihnen offen.
![]() - Unionspräsidentin a.D. - - Ehemaliges Mitglied des Unionsparlamentes - - Ministerpräsidentin des Landes Salbor-Katista a.D. - Mitglied des Wissenschaftlichen Kollegiums der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte und Lehrbeauftragte an der Katistianischen Nationalakademie
zB das Handbuch "Praxis der Kommunalverwaltung": "Stimmenthaltung ist die Nichtabgabe einer auf Ja oder Nein lautenden Stimme. Da die Stimmenthaltung keine Stimmabgabe darstellt, ist sie ergebnisneutral und bleibt bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses außer Betracht." (PdK, ThürKO, § 39 Rn. 6). Enthaltungen werden grundsätzlich bei der Ergebnisermittlung nicht mitgezählt. Insoweit kann ich die Entscheidung meiner Stellvertreterin nur bekräftigen. Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Tjark Siefken: 28.04.2014 12:08.
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Ich bitte den Ministerpräsidenten nunmehr um Verkündung.
Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Herr Ministerpräsident, bitte!
Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Das Landespräsidium erkennt nicht die Ergebnisfeststellung des Landtagspräsidiums an. Deshalb wird keine Verkündung erfolgen. Der Rechtsweg steht Ihnen offen. Geert van Bloemberg-Behrens Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista Präsident des Unionsrats Sprecher von Bündnis Grün ![]()
Sie beugen das Recht, Herr Ministerpräsident! Eine Unverschämtheit.
![]() - Unionspräsidentin a.D. - - Ehemaliges Mitglied des Unionsparlamentes - - Ministerpräsidentin des Landes Salbor-Katista a.D. - Mitglied des Wissenschaftlichen Kollegiums der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte und Lehrbeauftragte an der Katistianischen Nationalakademie
Das bockige Verhalten des Herrn Vorsitzenden des Landespräsidiums ist äußerst unerfreulich, aber nicht weiter tragisch. Artikel 15 Abs. 2 unserer Landesverfassung hilft uns weiter: "Kommt der Ministerpräsident seiner verfassungmäßigen Pflicht ein Gesetz zu verkünden binnen zwei Wochen nicht nach, so gilt es als verkündet."
Insoweit bleibt es bei der Feststellung des Präsidiums des Landtages, daß es sich hier um ein ordnungsgemäß zustandegekommenes Gesetz handelt, welches somit mittlerweile seine Gültigkeit erlangt hat. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
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