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Verkündet am 25.03.2014
Gültig Gesetz über das Ehrenwesen
§ 1 Grundsätzliches Als Dank und Anerkennung für Verdienste um das Land Salbor-Katista und seine Bürger können nach Maßgabe dieses Orden, Titel und Auszeichnungen vergeben werden. § 2 Ehrentitel (1) Für besonders herausragende Verdienste um das Land Sallbor-Katista kann der Landtag auf Antrage eines seiner Mitglieder oder des Landespräsidiums natürlichen Personen den Titel "Ehrenbürger des Landes Salbor-Katista" verleihen. Bürger des Landes Salbor-Katista kommen für eine solche Ehrung nicht in Betracht. (2) Besonders verdienten Politikern kann das Landespräsidium mit Einverständnis des Landtages den Titel "Staatsrat" verleihen. (3) Für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Kunst, Wissenschaft oder Forschung kann das Landespräsidium mit Einverständnis des Landtages natürlichen Personenden den Titel "Professor" verleihen. § 3 Verdienstorden des Landes Salbor-Katista (1) Das Landespräsidium verleiht den Verdienstorden des Landes Salbor-Katista in den Stufen 1. Verdienstkreuz am Bande (VSK) für Verdienste; 2. Großes Verdienstkreuz (GVSK) für herausragende Verdienste. (2) Beliehene führen die entsprechenden post-nominalen Buchstaben. (3) Das Aussehen und die Gestaltung des Ordens ergibt sich aus der Anlage. § 4 Entziehung Erweist sich ein Beliehener durch sein Verhalten des verliehenen Titels oder der verliehenen Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihm der Verleihungsberechtigte den Titel oder die Auszeichnung entziehen. § 5 Schlußbestimmungen Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Geert van Bloemberg-Behrens Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista Präsident des Unionsrats Sprecher von Bündnis Grün ![]()
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