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Zum Ende der Seite springen Gesetz über die Konsolidierung von Unionsgesetzen
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Franz Sperling
Kaiser
05.01.2013 00:45 Gesetz über die Konsolidierung von Unionsgesetzen
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die Unionsregierung hat den vorliegenden Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. Ich erteile dem Antragssteller das Wort; anschließend ist die Aussprache eröffnet.

Gesetz über die Konsolidierung von Unionsgesetzen

Artikel 1
Aufhebung von Gesetzen

§ 1 Gesetz über finanzielle Förderung durch die Demokratische Union
Das Gesetz über finanzielle Förderung durch die Demokratische Union vom 15. Februar 2007 wird aufgehoben.

§ 2 Parlamentspräsidentenvertretungsgesetz
Das Parlamentspräsidentenvertretungsgesetz in seiner Fassung vom 19. September 2004 wird aufgehoben.

§ 3 Unionsgesetz zur Bekämpfung des Glücksspiels
Das Unionsgesetz zur Bekämpfung des Glücksspiels vom 2. Juni 2009 wird aufgehoben.

§ 4 Unionsgesetz zur Einführung der bsEcoSim
Das Unionsgesetz zur Einführung der bsEcoSim vom 1. Dezember 2006 wird aufgehoben.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.





Mitglied des Unionsparlaments
MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION

Imperia
Miranda Marina Daldrup
Miranda Marina Daldrup Miranda Marina Daldrup
Wirtschaft
05.01.2013 00:49
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Gesetz sollen nicht benötigte Gesetze außer Kraft gesetzt werden. Zu den einzelnen Regelungsgehalten:

Artikel 1 § 1: Die geforderte Behörde wurde bisher nicht eingerichtet. Durch den engen Personalstamm sieht die Unionsregierung diese auch mittelfristig nicht umsetzbar. Die Notwendigkeit hat sich in den vergangenen Jahren auch nicht ergeben.
Artikel 1 § 2: Der Regelungsgehalt ist Angelegenheit des Unionsparlaments und gehört in dessen Geschäftsordnung. Ein gesondertes Gesetz brauchen wir hierfür nicht.
Artikel 1 § 3: Die Regelungsmaterie fällt nach Ansicht der Unionsregierung unter Landeskompetenz.
Artikel 1 § 4: Die Regelungsmaterie ist mittlerweile obsolet bzw. müsste ggf. neu verhandelt werden.
Artikel 2: Dieser Artikel regelt das Inkrafttreten dieses Gesetzes und damit auch das Außerkrafttreten der vorgenannten Gesetze.

Ich werbe um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.



Miranda Marina von Daldrup
Geschäftsführerin der Daldrup Medien-Gruppe
Vizepräsidentin des Unionsverbandes der Arbeitgeber



Imperia
Miranda Marina Daldrup
Miranda Marina Daldrup Miranda Marina Daldrup
Wirtschaft
09.01.2013 10:45
Ich bitte um Abstimmung.



Miranda Marina von Daldrup
Geschäftsführerin der Daldrup Medien-Gruppe
Vizepräsidentin des Unionsverbandes der Arbeitgeber



Bürger
Burkhard Bokelmann
Ubi bene, ibi patria.
09.01.2013 11:23
Herr Präsident,

zumindest das Parlamentspräsidentenvertretungsgesetz sollte doch erhalten bleiben. Jedes neue Unionsparlament hat zum Zeitpunkt seines Zusammentritts keine Geschäftsordnung, sondern muss sich diese erst selbst geben. Aus verschiedenen Gründen kann dies auch länger dauern. Bis dahin muss klar sein, wer die Sitzungsleitung inne hat.
Insofern möchte ich an das Unionsparlament appellieren, diesen Vorschlag der Unionsregierung entsprechend abzuändern - im ureigenen Interesse.



Burkhard Bokelmann MdUP
Unionskanzler


Imperia
Bettler Alexander Steinhoff
Alexander Steinhoff Alexander Steinhoff
Haudegen
09.01.2013 12:36
Mal eine Frage zwischendurch.
Wäre es in diesem Fall nicht vorteilhafter, wenn man eine, ich sage es mal so, dauerhafte, Geschäftsordnung des UP erarbeitet?
Wenn es machbar wäre.
Dazu müssten sich die Experten äussern.
Ein neues UP könnte dann sofort anfangen und man müsste nicht ständig "eine" neue erarbeiten.

Ansonsten finde ich den Einwurf des Herrn Bokelmann nachvollziehend.



Bettler
Massimiliano Napolitani
Haudegen
09.01.2013 13:24
Zitat:
Original von Alexander Steinhoff
Mal eine Frage zwischendurch.
Wäre es in diesem Fall nicht vorteilhafter, wenn man eine, ich sage es mal so, dauerhafte, Geschäftsordnung des UP erarbeitet?
Wenn es machbar wäre.
Dazu müssten sich die Experten äussern.
Ein neues UP könnte dann sofort anfangen und man müsste nicht ständig "eine" neue erarbeiten.

Ansonsten finde ich den Einwurf des Herrn Bokelmann nachvollziehend.


Wenn Ihr Kenntnisstand zur Geschäftsordnung des Unionsparlamentes vergleichbar ist mit Ihrem Fachwissen zum Thema Haushaltsplan, dann wird mir so einiges klar.



Imperia
Miranda Marina Daldrup
Miranda Marina Daldrup Miranda Marina Daldrup
Wirtschaft
09.01.2013 13:47
Zitat:
Original von Alexander Steinhoff
Ansonsten finde ich den Einwurf des Herrn Bokelmann nachvollziehend.

Daldrup sitzt auf der Regierungsbank und rümpft die Nase ob dieses Vorgehens eines Regierungsmitglieds im Parlament. Mal für zwei Alies im Kabinett mitzuarbeiten scheint zu schwierig...



Miranda Marina von Daldrup
Geschäftsführerin der Daldrup Medien-Gruppe
Vizepräsidentin des Unionsverbandes der Arbeitgeber



Imperia
Bettler Alexander Steinhoff
Alexander Steinhoff Alexander Steinhoff
Haudegen
09.01.2013 16:34
Also muss ich laut Frau Daldrup immer nur Ja sagen!?

Und warum ich die letzten Tage nicht anwesend war im Kanzleramt, kann Ihnen Frau Bont erläutern.

Ich kann mein Mandat auch behalten und zur Opposition überlaufen.

Schade, das man Sie nicht blocken kann. Dann müsste ich ihr Geschwätz nicht mehr lesen.



Imperia
Miranda Marina Daldrup
Miranda Marina Daldrup Miranda Marina Daldrup
Wirtschaft
09.01.2013 17:44
Pardon, Herr Steinhoff, aber ich denke, das gehört gerade nicht hierher.



Miranda Marina von Daldrup
Geschäftsführerin der Daldrup Medien-Gruppe
Vizepräsidentin des Unionsverbandes der Arbeitgeber



Franz Sperling
Kaiser
10.01.2013 00:21
Zitat:
Original von Burkhard Bokelmann
Herr Präsident,

zumindest das Parlamentspräsidentenvertretungsgesetz sollte doch erhalten bleiben. Jedes neue Unionsparlament hat zum Zeitpunkt seines Zusammentritts keine Geschäftsordnung, sondern muss sich diese erst selbst geben. Aus verschiedenen Gründen kann dies auch länger dauern. Bis dahin muss klar sein, wer die Sitzungsleitung inne hat.
Insofern möchte ich an das Unionsparlament appellieren, diesen Vorschlag der Unionsregierung entsprechend abzuändern - im ureigenen Interesse.


Herr Bokelmann,
Ihnen als Politikberater sollte die Geschäftsordnung des Unionsparlaments bekannt sein. Gemäß § 7 Absatz 1 GO haben Sie nur dann hier Rederecht, wenn Sie als Mitglied des Unionsrates der ursprüngliche Antragssteller sind, oder wenn Ihnen im Einzelfall das Wort erteilt wurde.
Ich stelle fest, dass weder das Eine noch das Andere der Fall ist, ich erteile Ihnen daher einen Ordnungsruf und verweise Sie des Plenums.

Zitat:
Original von Massimiliano Napolitani
Zitat:
Original von Alexander Steinhoff
Mal eine Frage zwischendurch.
Wäre es in diesem Fall nicht vorteilhafter, wenn man eine, ich sage es mal so, dauerhafte, Geschäftsordnung des UP erarbeitet?
Wenn es machbar wäre.
Dazu müssten sich die Experten äussern.
Ein neues UP könnte dann sofort anfangen und man müsste nicht ständig "eine" neue erarbeiten.

Ansonsten finde ich den Einwurf des Herrn Bokelmann nachvollziehend.


Wenn Ihr Kenntnisstand zur Geschäftsordnung des Unionsparlamentes vergleichbar ist mit Ihrem Fachwissen zum Thema Haushaltsplan, dann wird mir so einiges klar.


Herr Premierminister,
bevor Sie sich hier das Recht nehmen, ein Mitglied des Hohen Hauses bezüglich der Gschäftsordnung des Unionsparlaments zu maßrergeln , sollten Sie selber einmal einen Blick dort hineinwerfen. Auch für Sie gilt selbstverständlich § 7 Absatz 1 GO wonach Sie nur dann hier Rederecht haben, wenn Sie als Mitglied des Unionsrates der ursprüngliche Antragssteller sind, oder wenn Ihnen im Einzelfall das Wort erteilt wurde.
Ich stelle fest, dass weder das Eine noch das Andere der Fall ist, ich erteile Ihnen daher einen Ordnungsruf und verweise Sie des Plenums.

Des Weiteren stelle ich fest, dass kein weiterer Beratungsbedarf mehr besteht und schließe die Aussprache. Gleich im Anschluss werden wir zu Abstimmung kommen.




Mitglied des Unionsparlaments
MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Franz Sperling: 10.01.2013 00:43.

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