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![]() Verehrte Kollegen! Die Vertreterin der Republik Roldem hat den nachfolgenden Gesetzesentwurf eingebracht, zu welchem ich die Aussprache hiermit eröffne. Die Aussprache läuft mindestens fünf Tage. Gesetz über die sichere Endlagerung radioaktiver Stoffe
Dieses Gesetz ändert das Gesetz zur Nutzung von Kernenergie vom 10. November 2009, zuletzt geändert durch das Endlagerstättengesetz vom 30. Mai 2011. § 1 (1) § 13 Absatz 1 wird neugefasst: „Die Unionsregierung trägt für die Errichtung und den Betrieb von Endlagern Rechnung, in denen die fachgemäße und sichere Endlagerung radioaktiver Stoffe gewährleistet wird. Die Kosten für die Errichtung und den Unterhalt entsprechender Endlager werden von den Betreibern von Atomkraftwerken getragen, wobei diese auch zur Vorauszahlung in einen Unterhaltsfonds verpflichtet werden können.“ (2) § 13 Absatz 2 wird neugefasst: „Die Standorte von Endlagern werden im Einvernehmen mit den Unionsländern einrichtet.“ (3) § 13 Absätze 3 und 4 werden ersatzlos gestrichen. § 2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz dient der Klarstellung, dass Unionsgesetze im Kompetenzbereich der Union auch von der Unionsregierung bzw. der Unionsverwaltung umgesetzt werden. Die Union kann nicht einfach ihre Aufgaben an die Länder durchdrücken. Das kann sie per Staatsvertrag regeln, wenn jedes einzelne Land zustimmt. Die jetzige Regelung jedenfalls widerspricht der Unionsverfassung und wurde auch nie tatsächlich angewendet. Verstehen Sie unseren Antrag deswegen bitte auch als Aufforderung an die Unionsregierung, sich endlich um Lagerstätten für radioaktive Abfälle kümmern. Vielen Dank! Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]()
Vielen Dank. Ich werde dem Entwurf zustimmen.
Das letzte Wort in § 13 Absatz 2 muss "eingerichtet" heißen.
Ansonsten kann der Freistaat Freistein dem Gesetz zustimmen. Wilhelm Land Ministerpräsident des Freistaates Freistein Unionsvorsitzender der ![]()
Herr Präsident,
auch wenn ich eher geneigt bin, bei Streitigkeiten über Zuständigkeiten und/oder Gesetzesverstößen die Gerichte zu bemühen, werde ich diesem Gesetz aus pragmatischen Erwägungen heraus zustimmen. Burkhard Bokelmann MdUP Unionskanzler ![]()
Der Präsident scheint den grammatikalische Fehler ausgemerzt zu haben.
Ich möchte beantragen, gleichzeitig über folgenden Entschließungsantrag abzustimmen: Entschließungsantrag: Unionskompetenzen erledigt die Union!
Die im Unionsrat vertretenen Länder kommen darüber überein, dass die Kompetenzen, die Union von ihnen über die Unionsverfassung übertragen bekommen haben, auch gemäß dem darin enthaltenen Trennungsgebot, von der Union ausgeführt werden. Eine einseitige Übertragung von Aufgabenerfüllung ist weder im Sinne der Unionsverfassung noch zielführend. Der Unionsrat und die in ihm vertretenen Länder bekennen sich dazu, dass derjenige, der den Regelungsgehalt festlegt, diesen auch umzusetzen hat. Die Länder werden sich auch in Zukunft weigern, Unionsaufgaben ohne einen bestehenden Staatsvertrag, der gleichermaßen eine Entschädigung enthält, wahrzunehmen. Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]()
Herr Präsident,
den Entschließungsantrag wird Imperia nicht mittragen, da weder die Formulierung noch der Inhalt überzeugen. Wir sollten uns hier auf diese Gesetzesinitiative konzentrieren. Burkhard Bokelmann MdUP Unionskanzler ![]()
Herr Kollege Bokelmann, mögen Sie mehr verraten?
Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]()
An verfassungsrechtlichen Konstruktionen wie der Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung, der Unionsexekution über Unionsländer, der Vertretungsgesetzgebung, der in den Landesverfassungen anzutreffende Umstand der Übertragung der Judikative auf die Unionsebene, dem Gebot der Amts- und Rechtshilfe und dem Tatbestand des Geltungsvorrangs von Unionsrecht vor Landesrecht widerspricht doch dem Argument vom "Trennungsgebot".
Im übrigen sehe ich meine Aufgabe als Staatsmann darin, gemeinsame Lösungen im Interesse von Land und Union zu finden. Dazu passt es nicht, eine Verweigerungshaltung einzunehmen. Im übrigen herrschte zur Zeit der ersten Einführung des Gesetzes bei einigen Ländervertretern (z.B. ihr Amtsvorgänger Fabian Montary) die Ansicht vor, die Energiefragen seien überhaupt eine Landesangelegenheit. Insofern war es vom historischen Gesetzgeber durchaus berechtigt, das Gesetz so zu formulieren. Dies jetzt in Bausch und Bogen mit einem Entschließungsantrag zu verdammen und der Union den Schwarzen Peter zuzuschieben, halte ich für verfehlt. Burkhard Bokelmann MdUP Unionskanzler ![]()
Nun gut, ich bin nicht an die Äußerungen meiner Vorgänger gebunden. Den „Schwarzen Peter“ Kernenergiepolitik hat die Union sich selbst auf die Agenda gezogen...
Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]()
Ich ziehe hiermit den Entschließungsantrag zurück.
Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]()
Gesetz über die sichere Endlagerung radioaktiver Stoffe (2) § 13 Absatz 2 wird neugefasst: „Die Standorte von Endlagern werden im Einvernehmen mit den Unionsländern einrichtet.“ Ich habe, verehrte Frau Kollegin, diesen Satz bisher nicht geändert, weil der Einwurf des Kollegen Land mir durchaus berechtigt erscheint und es sich nicht nur um einen grammatikalischen Fehler handelt. Ich bin der Auffassung, dass der Satz korrekt lauten müsste: "Die Endlager (und ihre Standorte) werden im Einvernehmen mit den Unionsländern errichtet." .oder Über die Standorte der Endlager ist mit den Unionsländern Einvernehmlichkeit herzustellen. Jedenfalls wirkt er mir gegenwärtig wage.
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich ändere meinen Entwurf wie folgt und bitte um Abstimmung. Gesetz über die sichere Endlagerung radioaktiver Stoffe
Dieses Gesetz ändert das Gesetz zur Nutzung von Kernenergie vom 10. November 2009, zuletzt geändert durch das Endlagerstättengesetz vom 30. Mai 2011. § 1 (1) § 13 Absatz 1 wird neugefasst: „Die Unionsregierung trägt für die Errichtung und den Betrieb von Endlagern Rechnung, in denen die fachgemäße und sichere Endlagerung radioaktiver Stoffe gewährleistet wird. Die Kosten für die Errichtung und den Unterhalt entsprechender Endlager werden von den Betreibern von Atomkraftwerken getragen, wobei diese auch zur Vorauszahlung in einen Unterhaltsfonds verpflichtet werden können.“ (2) § 13 Absatz 2 wird neugefasst: „Die Standorte der Endlager werden im Einvernehmen mit den Unionsländern errichtet.“ (3) § 13 Absätze 3 und 4 werden ersatzlos gestrichen. § 2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]() ![]() Ich beende die Aussprache und eröffne die Abstimmung.
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