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Zum Ende der Seite springen Aussprache 2012/29: Entschließungsbeschluss: Umweltbericht vorlegen! (Roldem)
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Bettler
Massimiliano Napolitani
Haudegen
26.12.2012 21:00 Aussprache 2012/29: Entschließungsbeschluss: Umweltbericht vorlegen! (Roldem)


Meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich eröffne, auf Antrag der Republik Roldem, die Aussprache in der Drucksache 2012/29 zum Entschließungsbeschluss: Umweltbericht vorlegen!

Entschließungsbeschluss: Umweltbericht vorlegen!

Der Unionsrat fordert von der Unionsregierung die sofortige Vorlage des Umweltberichts gemäß § 3 Umweltgesetzbuch. Sie soll darin darlegen, wie sie den aktuellen Zustand des Ökosystems in der Union auffasst, und darlegen, welche Entwicklungen rechtlicher und sachlicher Natur seit dem Inkrafttreten des Umweltgesetzbuches sich zeitigten und ihre Vorhaben und Erwartungen für die Zukunft darstellen.


Die Antragstellerin hat das Wort zur Begründung.



Anaïs Gribonne-Fritz
Hat den schönsten Job auf Erden
26.12.2012 21:51
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Herren,

dieser Entschließungsantrag dient dazu, Druck auf die Unionsregierung auszuüben, dass wir endlich einen Umweltbericht vorgelegt bekommen. Laut Umweltgesetzbuch ist die Regierung dazu verpflichtet, diesen einmal pro Legislaturperiode dem Unionsparlament, dem Unionsrat und der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben. Ich bitte Sie um Unterstützung, dass die Unionsregierung dazu angehalten wird, ihren Verpflichtungen in Sachen der Umwelt nachzukommen.



Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
former Prime Minister of Roldem
CEO of Portman University Hospital
MP of Roldem for Providence Vicinity



Bürger
Burkhard Bokelmann
Ubi bene, ibi patria.
27.12.2012 16:27
Herr Präsident,

Imperia begrüßt und unterstützt diesen Entschließungsantrag.



Burkhard Bokelmann MdUP
Unionskanzler


Imperia
Miranda Marina Daldrup
Miranda Marina Daldrup Miranda Marina Daldrup
Wirtschaft
28.12.2012 17:16
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

namens der Unionsregierung nehme ich zum vorliegenden Entschließungsantrag „Umweltbericht vorlegen!“ wie folgt Stellung:

Der Gesetzgeber hat das Umweltgesetzbuch beschlossen. Es trat am 12. Februar 2010 durch Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft. Der Unionsgesetzgeber, also das Unionsparlament und der Unionsrat, welcher sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Länder ergibt, haben das Umweltgesetzbuch in seinem § 15 vollumfänglich als Vertretungsgesetz gemäß Artikel 47a Unionsverfassung vorgesehen und verortet damit die Regelungsmaterien des Umwelt-, Natur-, Tier- und Pflanzenschutzes eindeutig nicht unter den enumerativen Katalog des Artikel 47 Absatz 1 Unionsverfassung. Auch eine Auslegung dieser Gesetzgebungskompetenzen nach Nummer 9 des Absatz für die Union wurde durch den Beschluss des Gesetzes konkludent negiert.

Die Unionsverfassung gibt in Artikel 47a Unionverfassung die Natur von Vertretungsgesetzen eindeutig vor: Sie dürfen nur auf Gebieten der Kompetenzen der Landesgesetzgeber eingreifen und sind, so stellt des Artikels vierter Absatz nochmal eindeutig klar, als Landesgesetze zu werten. Dementsprechend setzt sich der Unionsgesetzgeber verfassungsgemäß an die Stelle der Landesgesetzgeber, die die Regelungsmaterie für ihren örtlichen Kompetenzbereich noch nicht abgesteckt haben und produziert demnach in der juristischen Systematik ein Landesgesetz. Artikel 46 Absatz 3 Satz 1 Unionverfassung stellt weiterhin klar, dass die Union Unionsgesetze umzusetzen hat. Unter der Maßgabe des Argumentum e contrario, führt die Union demnach keine Landesgesetze aus. Die Unionsregierung vertritt die Auffassung, dass sie durch Landesgesetze oder aufgrund von Landesgesetzen und damit von der Wirkung her auch Vertretungsgesetze nicht mit der Implentierung ihrer der Regelungsmaterien betraut werden kann. Diese ist ihr schlichtweg verfassungsmäß verboten.

Die Unionsregierung hält das Umweltgesetzbuch daher in seinen §§ 3 und 5 für bestenfalls widersprüchlich, schlechtestenfalls als verfassungswidrig.

Selbstredend ist der Erhalt einer lebenswerten Umwelt, der Tier-, Pflanzen- und weitergehende Naturschutz in der gesamten Union ein wichtiges Anliegen. Allerdings bindet die Unionsverfassung die Hände, soweit die Kompetenzen in diesen Gesetzgebungsbereichen den Ländern zugeordnet sind. Die Unionsregierung möchte Sie deswegen zu einem Dialog einladen, der die Widerspüche ausräumt. In Frage kommt eine juristische Neubewertung des Sachverhalts des Umweltgesetzbuchs unter Artikel 47 Absatz 1 Nummer 9 Unionsverfassung wie auch ein Staatsvertrag oder eine Verfassungsänderung. Wir möchte an dieser Stelle gern zu einer gemeinsam vertretbaren Lösung finden, die auch juristisch vollziehbar ist.

Denn eines, und da weiß ich Sie sicher auf der Seite der Unionsregierung, ist doch klar: Der Umwelt- und Naturschutz ist uns allen wichtig. Deswegen lassen Sie uns an einem Strang ziehen und durchsetzbare Regelungen finden.

Vielen Dank!



Miranda Marina von Daldrup
Geschäftsführerin der Daldrup Medien-Gruppe
Vizepräsidentin des Unionsverbandes der Arbeitgeber



Imperia
Miranda Marina Daldrup
Miranda Marina Daldrup Miranda Marina Daldrup
Wirtschaft
04.01.2013 20:04
Daldrup wartet geduldig auf der Regierungsbank auf die Reaktionen der Landesvertreter...



Miranda Marina von Daldrup
Geschäftsführerin der Daldrup Medien-Gruppe
Vizepräsidentin des Unionsverbandes der Arbeitgeber



Bürger
Burkhard Bokelmann
Ubi bene, ibi patria.
04.01.2013 21:09
Herr Präsident,

wenn die Unionsregierung tatsächlich Zweifel an der Vereinbarkeit des Umweltgesetzbuches mit der Unionsverfassung hat, soll sie auch vor dem Unionsgericht dagegen klagen.
Andernfalls ist diese Stellungnahme nur eine schlechte Ausrede für das eigene Untätigsein.



Burkhard Bokelmann MdUP
Unionskanzler


Imperia
Miranda Marina Daldrup
Miranda Marina Daldrup Miranda Marina Daldrup
Wirtschaft
05.01.2013 10:38
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrter Herr Imperialsekretär Bokelmann,

die Unionsregierung bereitet derzeit eine Normenkontrollklage gegen dieses Gesetz vor. Wir hoffen allerdings inständig, dass dieser Weg nicht notwendig wird und auch die Vertreterin und Vertreter der Länder an dieser Stelle die juristischen Schwierigkeiten erkennen. Die Unionsregierung sieht das Gesetz als nicht durchführbar an, da sie in die Länderkompetenzen hereinregieren würde. Das möchten Sie unter den Teilsouveränitätsgesichtspunkten sich auch nicht und wir möchten uns und Ihnen die Debatte dazu ersparen. Uns ist aber gleichermaßen am Umwelt- und Naturschutz gelegen, ebenso wie sicherlich auch Ihnen. Die Unionsregierung hofft, hier auf eine einvernehmliche Lösung mit den Landesregierungen zu kommen, um einen effektiven Umwelt- und Naturschutz in der Demokratischen Union zu zeitigen.



Miranda Marina von Daldrup
Geschäftsführerin der Daldrup Medien-Gruppe
Vizepräsidentin des Unionsverbandes der Arbeitgeber



Bettler
Massimiliano Napolitani
Haudegen
21.01.2013 19:39


Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Aussprache und eröffne die Abstimmung.



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