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Zum Ende der Seite springen Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern I
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Christopher Adomeit
Kaiser
04.11.2010 19:57 Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern I

Der Präsident

Werte Kolleginnen und Kollegen,

ich rufe auf die Abstimmung zum vorliegenden Antrag des Kollegen Waylan-Majere. An dieser Stelle sei der Hinweis darauf erlaubt, dass der Antragsteller seinen ursprünglichen Antrag geteilt hat. Sie finden die Abstimmung zum zweiten Antrag an separater Stelle.

Zitat:
Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern I

§1 Der Absatz 2 des Artikels 62 der Unionsverfassung wird aufgehoben.

§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


Bitte stimmen Sie mit Ja oder Nein ab; kennzeichnen Sie eine aktive Enthaltung als solche.



Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin

Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.

Westliche Inseln
Palin Waylan-Majere
Palin Waylan-Majere Palin Waylan-Majere
Schaf im Wolfspelz
04.11.2010 21:03
Ja



Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler

Johannes Georg Graf von Falkenstein
Restaurateur der imperianischen Monarchie
05.11.2010 16:59
Ja!



Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
Tony Gold
Dichter
06.11.2010 07:26
Ja



I am a mad man
with a box
without a box.


Christopher Adomeit
Kaiser
12.11.2010 16:35

Der Präsident

Ich beende diese Abstimmung und stelle das folgende Ergebnis fest:

Beteiligung: Drei Abgeordnete
Mit Ja stimmten drei Abgeordnete, es gab keine Nein-Stimmen und keine Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.



Christopher Adomeit
Kaiser
14.11.2010 22:37

Der Präsident

Ich rufe diesen Tagesordnungspunkt erneut auf und stelle nach Rücksprache im Präsidium fest, dass das zuvor festgestellte Ergebnis nicht sachrichtig ist. Gemäß Verfassung müssen Anträge, die verfassungsändernde Wirkung haben, mit zwei Dritteln der Mitglieder des Unionsparlaments beschlossen werden. Dahingehend war die Ergebnisfeststellung falsch, weshalb ich nun erneut feststelle:

An der Abstimmung nahmen drei Abgeordnete teil. Drei Abgeordnete stimmten mit Ja, kein Abgeordneter stimmte mit Nein und kein Abgeordneter enthielt sich seiner Stimme.

Die erforderliche Mehrheit von mindestens 4 Ja-Stimmen wurde damit nicht erreicht. Der Gesetzesantrag ist damit abgelehnt.



Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin

Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.

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