[Abstimmung] Bündnisabkommen zwischen der Demokratischen Union und dem Gelben Reich |
Sven Vindland
Tripel-As
03.05.2007 12:55
[Abstimmung] Bündnisabkommen zwischen der Demokratischen Union und dem Gelben Reich
| Zitat: |
Bündnisabkommen zwischen der Demokratischen Union und dem Gelben Reich
§ 1 - Geltungsbereich
Dieser Vertrag regelt die Beziehungen und den Handel zwischen der Demokratischen Union und dem Gelben Reich, im Folgenden Signatarmächte genannt.
§ 2 - Anerkennung der Grenzen
(1) Die Signatarmächte erkennen die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags gültigen Außengrenzen des jeweils anderen Unterzeichners an und vertreten dies bei Bedarf auch gegenüber Dritten.
(2) Die Signatarmächte erkennen bis auf Widerruf jede Veränderung der Außengrenzen des jeweils anderen an und vertreten dies bei Bedarf auch gegenüber Dritten.
§ 3 - Koordination der Außenpolitik
Das grundsätzliche außenpolitische Auftreten gegenüber Dritten wird von den Signatarmächten beraten. Gemeinsame diplomatische Vertretungen bei Dritten sind zu fördern.
§ 4 - Regierungskonsultationen
(1) Die Regierungen der Signatarmächte treffen sich mindestens alle sechs Monate zu gemeinschaftlichen Kabinettssitzungen, um eine Intensivierung der Zusammenarbeit zu eröärtern. Die Ausrichtung derartiger Treffen erfolgt abwechselnd.
(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 vereinbarten Treffen konsultieren sich die einzelnen Fachminister bei Bedarf.
§ 5 - Strafverfolgung
(1) Befindet sich eine in einem Unterzeichnerstaat strafrechtlich gesuchte Person auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Unterzeichner, verpflichtet sich dieser, die entsprechende Person unverzüglich dem jeweils anderen Unterzeichner auszuliefern.
(2) Ist die entsprechende Person Staatsbürger des Unterzeichners, auf dessen Staatsgebiet sie sich aufhält, verpflichtet sich der jeweils andere Unterzeichner, ein entsprechendea Strafverfolgungsverfahren gegen diese Person einzuleiten.
(3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 haben keinen Bestand, wenn die Handlung der im anderen Unterzeichnerstaat strafrechtlich gesuchten Person nicht in dem Unterzeichnerstaat, in dem sich die Person aufhält, ein Straftatbestand ist.
§ 6 - Handel
Die Signatarmächte streben für den Waren- und Dienstleistungsverkehr so wenig Beschränkungen wie möglich an. Dies gilt insbesondere für Einfuhrzölle eines Unterzeichnes auf Waren und Dienstleistungen des jeweils anderen Unterzeichners. Sie vereinbaren den Abschluss eines Handelsvertrags zu gegebener Zeit.
§ 7 - Gemeinschaftliche Militärmanöver
Die Streitkräfte der Signatarmächte absolvieren mindestens einmal im Jahr eine gemeinsame Übung der Streitkräfte oder von Teilstreitkräften. Die Ausrichtung derartiger Manöver erfolgt abwechselnd.
§ 8 - Austausch von militärischen Systemen
Der gegenseitige Austausch von Materialien der Streitkräfte oder Teile dieser Materialien durch die Unterzeichner ist zu fördern. Die Signatarmächte verpflichten sich, die vom jeweils anderen Unterzeichnerstaat erhaltenen Informationen nicht ohne dessen ausdrücklich erteilte Zustimmung weiterzugeben.
§ 9 - Beistand gegen Dritte
(1) Wird ein Unterzeichner durch einen Dritten militärisch bedroht oder angegriffen, verpflichtet sich der jeweils andere Unterzeichner zu logistischen, diplomatischen oder militärischen Beistand im Rahmen der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grenzen der Signatarmächte. Dies gilt nicht, wenn vom Unterzeichner selbst die militärische Initiative gegenüber dem Dritten ausgeht.
(2) Die Unterzeichner sehen die diplomatische Lösung von Konflikten als oberstes Ziel an.
§ 10 - Gegenseitige Truppenstationierung
Für eine Sicherstellung der Bestimmungen des § 9 errichten die Unterzeichner einvernehmlich militärische Standorte auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Unterzeichner. Die für einen derartigen Standort notwendige Infrastruktur hat der Unterzeichner, auf dessen Staatsgebiet sich der Standort befindet, zur Verfügung zu stellen. Die genaue Festlegung der Standorte wird von den Regierungen beider Signatarmächte vorgenommen.
§ 11 - Schlussbestimmungen
(1) Mit der Unterzeichnung durch die rechtmäßigen Vertreter der Signatarmächte tritt dieser Vertrag in Kraft.
(2) Die Bestimmungen dieses Vertrags sind innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung in nationales Recht des jeweiligen Unterzeichners umzuwandeln.
(3) Für den Rechtsnachfolger eines Unterzeichners hat dieser Vertrag ebenso Gültigkeit.
(4) Bedarf eine Bestimmung dieses Vertrags nähere Einzelheiten, werde diese zu einem späteren Zeitpunkt diesem Vertrag hinzugefügt.
(5) Der Freundschaftsvertrag zwischen den Signatarmächten wird aufgehoben. |
Da in den letzten 48 Stunden keine Aussprache beantragt wurde schreiten wir gleich zur Abstimmung.
Dauer: max 96 Stunden oder bis unumstößliche Mehrheit erreicht
Optionen: Ja, Nein & Enthaltung
Sven Vindland
Kongressvorsitzender Salbor
MdUP & Vizeunionsparlamentspräsident a.D.
Unionsvizevorsitzender FDU
Bürgermeister von Andreasborg a.D.
Enthaltung
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista
Ja
JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Nein
Mit freundlichen Grüssen
Charles Dowan
Unionskanzler a.D.
Mitglied der 
Präsident der Kamahamea University
Präsident von Borussia Baromé
Enthaltung
Sven Vindland
Kongressvorsitzender Salbor
MdUP & Vizeunionsparlamentspräsident a.D.
Unionsvizevorsitzender FDU
Bürgermeister von Andreasborg a.D.
Ja
Peter Vain
12th Mayor of Hake River
MP of Roldem for City of Hake River 1 (2nd)
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Nein.
Grüß Gott!
Jürgen Haitner
Nein.
Vasiliki Galanis, UFD
Unionsministerin a. D.,
MdUP a. D.,
MdUR a. D.
Ja
Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
Nachdem alle Abgeordneten abgestimmt haben beende ich die Abstimmung.
Mit 5 Ja, 4 Nein und 2 Enthaltungen wurde der Vertrag angenommen.
Sven Vindland
Kongressvorsitzender Salbor
MdUP & Vizeunionsparlamentspräsident a.D.
Unionsvizevorsitzender FDU
Bürgermeister von Andreasborg a.D.
Werte Abgeordnete ich muss mich korrigieren. Ich wurde darauf hingewiesen das wir 13 und nicht 11 Abgeordnete sind. Deshalb sind die fehlenden 2 Abgeordneten natürlich berechtigt noch bis morgen Ihre Stimme abzugeben. Entschuldigen Sie diesen Fehler vielmals.
Sven Vindland
Kongressvorsitzender Salbor
MdUP & Vizeunionsparlamentspräsident a.D.
Unionsvizevorsitzender FDU
Bürgermeister von Andreasborg a.D.
Die anderen beiden Abgeordneten haben Ihre Stimmen nicht wahrgenommen und damit bleibt es beim alten Ergebnis.
Mit 5 Ja, 4 Nein und 2 Enthaltungen wurde der Vertrag angenommen.
Sven Vindland
Kongressvorsitzender Salbor
MdUP & Vizeunionsparlamentspräsident a.D.
Unionsvizevorsitzender FDU
Bürgermeister von Andreasborg a.D.
Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
Grüß Gott!
Jürgen Haitner
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