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Jebb Bongerton
Unionsrichter
16.01.2010 12:35 Post Room of the Supreme Court
Sie befinden sich in der Poststelle des Obersten Gerichtshofs.



Prof. Jebb Bongerton JSCR JD
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
Richter am Obersten Gericht von Roldem

„Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“

Jebb Bongerton
Unionsrichter
02.05.2011 20:29
Professor Bongerton schaut mal in der Poststelle vorbei...



Prof. Jebb Bongerton JSCR JD
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
Richter am Obersten Gericht von Roldem

„Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“

Roldem
Bürger Armin Schwertfeger
Armin Schwertfeger Armin Schwertfeger
Unionsbürger
14.03.2012 14:22 Normenkontrollklage
Armin Schwertfeger
111 Bloomsburgh Ave.
50740 Lobsters Paradise


Supreme Court of Roldem
301 Grassborough Rd.
51900 Port Victoria


Normenkontrollklage


Hiermit erheben ich Normenkontrollklage und beantrage:

1. Es wird festgestellt, dass § 2 Absatz 1 des Election Act nicht mit der Verfassung der Republik Roldem vereinbar und somit nichtig ist.
2. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, eine verfassungskonforme Regelung über die Wählbarkeit von Amtsträgern, speziell für das Amt des Prime Ministers zu erlassen.

Begründung:

In Artikel II Section 1 Satz 3 der Verfassung der Republik Roldem sind die persönlichen Voraussetzungen für die Übertragung des Amts des Prime Ministers bestimmt. Darin ist festgelegt, dass die Person mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 21 Tagen ihren Wohnsitz in Roldem haben muss. Diese Bestimmungen sind nach meiner Auffassung abschließend und nicht durch einfachgesetzliche Regelung abänderbar, da auch in der Verfassung kein Gesetzregelungsvorbehalt enthalten ist.

§ 2 Absatz 1 des Election Act bestimmt allgemein für die Wahlämter der Republik Roldem, dass nur wählbar sein soll, wer seit mindestens 28 Tagen Bürger der Republik ist. Dies stellt nach meiner Auffassung eine unzulässige Regelung ar, weil sie die Bestimmungen der Verfassung über die Wählbarkeit des Prime Ministers ändert.

Die Verfassung sieht keinen Bürgerstatus für das Amt des Prime Ministers vor und der Election Act schränkt die Wählbarkeit in Abänderung der Verfassung ein. Dies ist meiner Auffassung nach unzulässig. Änderungen verfassungsrechtlicher Bestimmungen können nur durch direkte Änderungen der Verfassung oder durch einfachgesetzliche Regelungen erfolgen, wenn dies in der Verfassung ausdrücklich vorgesehen ist.


Lobsters Paradise, 14.03.2012

Armin Schwertfeger




SPEAKER OF THE PARLIAMENT - ROLDEM
Jebb Bongerton
Unionsrichter
18.03.2012 12:25
Die Poststelle haut den Eingangsstempel auf das Schreiben und leitet es dem Richter Bongerton zu.



Prof. Jebb Bongerton JSCR JD
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
Richter am Obersten Gericht von Roldem

„Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“

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