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Annelie Gatineau
Haudegen
24.01.2015 02:25
Genug gearbeitet, Gatineau fällt ins Bett...



Lilli de Gucht
Staatssekretärin
05.02.2015 08:35


    Manuri, den 5. Februar 2015

    Sehr verehrte Frau Unionskanzlerin,

    ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass im Unionsrat eine Anfrage an die Unionsregierung vorliegt (9. Sitzung in 2015, UR-Drucksache 15/12). Sie haben ab heute sieben Tage Zeit diese zu beantworten.

    Mit vorzüglicher Hochachtung
    Dr. Annelie Gatineau
    Präsidentin des Unionsrats



    Ds. 15/12
    5. Februar 2015
     


    A N F R A G E
    der Republik Roldem

    Diplomatische Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Astor


    Die neue Außenministerin der Vereinigten Staaten von Astor Béatrice Laval hat in ihrer Veröffentlichung über die ersten Staatsbesuche des Präsidentin und der Außenministerin der Vereinigten Staaten für das erste Drittel der Amtszeit der Administration explizit das Medianische Imperium, den Freistaat Fuchsen, das Königreich Glenverness und die Republik Stralien benannt. Die Demokratische Union, die eine nicht unerhebliche Grenze mit den Vereinigten Staaten teilt, kommt in dieser Aufzählung nicht vor.

    Ich frage die Unionsregierung:

    1. Wie bewertet die Unionsregierung die Prioritätensetzung der neuen US-Administration in der Außenpolitik, insbesondere hinsichtlich der höheren Priorisierung der an die Vereinigten Staaten angrenzenden Republik Stralien?
    2. Wie bewertet die Unionsregierung die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Astor?
    3. Welches diplomatische Personal ist per Stand jetzt mit den Vereinigten Staaten ausgetauscht?
    4. Durch welche Verträge und internationale Organisationen sind die Demokratische Union und die Vereinigten Staaten verbunden? Wie bewertet die Unionsregierung die Umsetzung der Verträge bzw. die Zusammenarbeit in den entsprechenden Organisationen?
    5. Wie bewertet die Unionsregierung die sicherheitspolitische Situation auf dem astorischen Kontinent und insbesondere an der Außengrenze zu den Vereinigten Staaten?
    6. Welche Anstrengungen wird die Unionsregierung unternehmen, zeitnah den diplomatischen Kontakt mit der neuen US-Administration zu suchen? Welche Projekte sollen dabei angegangen werden?
    7. Wie werden die Republik Roldem und die Republik Westliche Inseln in weitere diplomatische Schritte im Bezug auf die Vereinigten Staaten einbezogen?

    Dr. Gatineau
    Premierministerin




StS’in Lilli de Gucht (bio)
Direktorin des Unionsrats (info)

Lilli de Gucht
Staatssekretärin
12.02.2015 11:03


    Manuri, den 24. Januar 2015

    Sehr verehrte Frau Unionskanzlerin,

    ich möchte Sie erneut dringlich darauf hinweisen, dass dem Unionsrat noch immer eine unbeantwortete Anfrage an die Unionsregierung gemäß § 6 GOUR in der Vorgangsnummer 2014/27 vorliegt und bitte Sie, Ihrer Antwortpflicht nachzukommen.
    Sollten Sie, was den Anschein hat, die Anfrage nicht beantworten können oder zu wollen, bitte ich Sie um Kontaktaufnahme mit mir, um mögliche Bedenken zu besprechen.

    Mit vorzüglicher Hochachtung
    Dr. Annelie Gatineau
    Präsidentin des Unionsrates




StS’in Lilli de Gucht (bio)
Direktorin des Unionsrats (info)

Lilli de Gucht
Staatssekretärin
11.04.2015 13:21


    Manuri, den 11. April 2015

    Sehr verehrte Frau Unionskanzlerin,

    ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass im Unionsrat der Gesetzentwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit“ aus der Mitte des Hauses vorliegt (12. Sitzung in 2015, UR-Drucksache 15/17). Ich verweise auf die Möglichkeit der Stellungnahme der Unionsregierung gemäß Artikel Art. 49 Abs. 2 S. 1 UVerf.

    Mit vorzüglicher Hochachtung
    Dr. Annelie Gatineau
    Präsidentin des Unionsrats



    Ds. 15/17
    11. April 2015
     


    G E S E T Z E N T W U R F
    der Republik Roldem

    Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit


    § 1
    Dieses Gesetz ändert das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit.

    § 2
    (1) § 3 wird ein Absatz 3 angefügt: „Die Unionsangehörigkeit wird rückwirkend zum Datum der Antragstellung erteilt.“
    (2) § 4 wird ein Absatz 4 angefügt: „Die Unionsbürgerschaft wird rückwirkend zum Datum der Antragstellung erteilt.“

    § 3
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

    Dr. Gatineau
    Premierministerin




StS’in Lilli de Gucht (bio)
Direktorin des Unionsrats (info)

Lilli de Gucht
Staatssekretärin
15.05.2015 12:03


    Manuri, den 15. Mai 2015

    Sehr verehrte Frau Unionskanzlerin,

    ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass im Unionsrat eine Anfrage an die Unionsregierung vorliegt (21. Sitzung in 2015, UR-Drucksache 15/29). Sie haben ab heute sieben Tage Zeit diese zu beantworten.

    Mit vorzüglicher Hochachtung
    Dr. Annelie Gatineau
    Präsidentin des Unionsrats



    Ds. 15/29
    15. Mai 2015
     


    A N F R A G E
    der Republik Roldem

    Entzug von Unionsbürgerschaften


    Am 29. April 2015 wurde der Unionskanzler a.D. Prof. Sylvain Rousseau-Mason, KEL, Ritter des Walritterordens, per Sammelbescheid durch das Amt für Einwohnerangelegenheiten (AfEA) ausgebürgert. Mit öffentlicher Kundgabe vom 2. Mai 2015 widersprach der Adressat des Verwaltungsakts öffentlich diesem Bescheid, da er sich bereits am 8. April 2015, also 21 Tage zuvor, gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 UBüAngG abmeldete. Am 15. Mai 2015 erfolgte eine Pressemitteilung seitens des des Unionsministeriums des Innern und der Justiz, dass dem Widerspruch nicht entsprochen werde.

    Ich frage die Unionsregierung:

    1. Ist es üblich, dass Bescheide bezügliche Widersprüchen zu Verwaltungsakten per Pressemitteilung erteilt werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Kriterien muss der Widerspruch erfüllen, dass seine Behandlung Niederschlag per Pressemitteilung der Widerspruchsbehörde behandelt wird?
    2. Ist die o.g. Pressemitteilung vom 15. Mai 2015 ein Bescheid gemäß § 2 UVaG? Wenn ja, wie begründet die Unionsregierung ihre Auffassung? Wenn nein, wann ergeht oder erging der Bescheid?
    3. Ist der Bescheid über den Widerspruch hinsichtlich dem Entzug der Unionsbürgerschaft oder der Unionsangehörigkeit ebenfalls gemäß § 5 Abs. 7 UBüAngG öffentlich zu erteilen? Wie begründet die Unionsregierung ihre Auffassung?
    4. Sieht die Unionsregierung in der gesetzlich eingeräumten Abmeldung gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 UBüAngG ein Lebenszeichen gemäß Satz 1 dieses Absatzes? Wie begründet sie diese Auffassung?
    5. Welche Tatbestände heilen die Inaktivität gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 UBüAngG?
    6. Unter welchen Umständen ist der nachträgliche Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG nach Auffassung der Unionsregierung gesetzeskonform?

    Dr. Gatineau
    Premierministerin




StS’in Lilli de Gucht (bio)
Direktorin des Unionsrats (info)

Lilli de Gucht
Staatssekretärin
24.05.2015 13:48


    Manuri, den 24. Mai 2015

    Sehr verehrte Frau Unionskanzlerin,

    es liegen im Unionsrat noch zwei eine Anfragen an die Unionsregierung vor, die Sie noch nicht beantwortet haben (27. Sitzung in 2014; 21. Sitzung in 2015, UR-Drucksache 15/29). Ich weise Sie dringlichst darauf hin, diese noch zu beantworten.

    Mit vorzüglicher Hochachtung
    Dr. Annelie Gatineau
    Präsidentin des Unionsrats




StS’in Lilli de Gucht (bio)
Direktorin des Unionsrats (info)

Lilli de Gucht
Staatssekretärin
28.05.2015 17:15


    Manuri, den 28. Mai 2015

    Sehr verehrte Frau Unionskanzlerin,

    ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass im Unionsrat eine Anfrage an die Unionsregierung vorliegt (22. Sitzung in 2015, UR-Drucksache 15/31). Sie haben ab heute sieben Tage Zeit diese zu beantworten.

    Mit vorzüglicher Hochachtung
    Dr. Annelie Gatineau
    Präsidentin des Unionsrats



    Ds. 15/31
    28. Mai 2015
     


    A N F R A G E
    der Republik Roldem

    Dienstanweisung an den Unionswahlleiter


    Am 27. Mai 2015 erging eine Dienstanweisung des Unionskanzleramts durch die Unionskanzlerin an den Unionswahlleiter hinsichtlich der Zulassung von Unionsbürgern zur Wahl des Unionspräsidenten. Die Regelung des § 6 Abs. 1 WahlG kann dahingehend ausgelegt werden, dass der für das Innere zuständige Unionsminister die Fach- oder Rechtsaufsicht über die Behörde des Unionswahlleiters innehat.

    Ich frage die Unionsregierung:

    1. Warum musste hinsichtlich der Wahlberechtigung zur Wahl des Unionspräsidenten die Fachaufsicht per Dienstanweisung einschreiten?
    2. Welche rechtliche Qualität hat ein Dokument mit der Bezeichnung „Dienstanweisung“ und wer darf diese unter welchen Voraussetzungen wem erteilen?
    3. Welches oberste Unionsbehörde (Unionsministerium) hat welche fach-, rechts- und dienstaufsichtliche Befugnisse hinsichtlich des Unionswahlleiters und wie begründet die Unionsregierung diese Rechtsauffassung?
    4. Insofern nicht das Unionskanzleramt fach-, rechts- und dienstaufsichtliche Befugnisse hat, warum wurden diese von jenem wahrgenommen? Wie schätzt die Unionsregierung die Rechtskonformität des Handelns der Unionskanzlerin hinsichtlich des in Art. 44 Abs. 2 UVerf festgelegten Ressortprinzips und wie begründet sie ihre Auffassung? Inwieweit hätte die Dienstanweisung durch das Unionsministerium des Innern und der Justiz durch einen geeigneten Vertreter (so dann auch in der Unterschrift mit „i.V.“ o.Ä. zu kennzeichnen) erfolgen können oder müssen?
    5. Welche gegenseitigen Vertretungsregelungen der Unionsminister bestehen derzeit?
    6. Welche Verantwortung hat das Amt für Einwohnerangelegenheiten? Welche Behörde prüft grundsätzlich und welche Behörde letztinstanzlich die Wahlberechtigung?
    7. Welche fach-, rechts- und dienstrechtlichen Kompetenzen hat das Unionsparlament hinsichtlich des Unionswahlleiters und durch welche Amtsperson werden diese wahrgenommen?

    Dr. Gatineau
    Premierministerin




StS’in Lilli de Gucht (bio)
Direktorin des Unionsrats (info)

Lilli de Gucht
Staatssekretärin
07.06.2015 23:29


    Manuri, den 7. Juni 2015

    Sehr verehrte Frau Unionskanzlerin,

    ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass im Unionsrat eine Anfrage an die Unionsregierung vorliegt (23. Sitzung in 2015, UR-Drucksache 15/34). Sie haben ab heute sieben Tage Zeit diese zu beantworten.

    Mit vorzüglicher Hochachtung
    Dr. Annelie Gatineau
    Präsidentin des Unionsrats



    Ds. 15/34
    7. Juni 2015
     


    A N F R A G E
    der Republik Roldem

    Kleiner Grenzverkehr zu den Vereinigten Staaten


    Die Union hat mit den Vereinigten Staaten von Astor einen Vertrag geschlossen, der u.a. den „kleinen Grenzverkehr“ vorsieht.

    Ich frage die Unionsregierung:

    1. Welche Unionsbehörde kontrolliert den Grenzverkehr zu den Vereinigten Staaten von Astor?
    2. Welche Unionsbehörde kontrolliert aufgrund welchen Gesetzes die Einhaltung des Zone des kleinen Grenzverkehrs?
    3. Wie viele rechtswidrige Übertretungen aus der Zone hat es seit deren Einführung gegeben?
    4. Wie viele und welche Straftaten wurden in der Zone seit deren Einführung begangen?
    5. Wie bewertet die Unionsregierung die Zusammenarbeit mit den Behörden der Vereinigten Staaten von Astor bezüglich dem kleinen Grenzverkehr?
    6. Wie bewertet die Unionsregierung die Zusammenarbeit mit den Behörden der Republik Roldem bezüglich dem kleinen Grenzverkehr?
    7. Wie bewertet die Unionsregierung die wirtschaftliche Entwicklung in der Zone des kleinen Grenzverkehrs?
    8. Wie bewertet die Unionsregierung eine Ausweitung der Zone für den kleinen Grenzverkehr?
    9. Wie bewertet die Unionsregierung die Einführung eines kleinen Grenzverkehrs mit dem Dominion Cranberra in der Umgebung zu den Roldem mit Cranberra verbindenden Häfen?
    10. Wie bewertet die Unionsregierung eine Zollunion mit den Vereinigten Staaten von Astor und dem Dominion Cranberra?

    Dr. Gatineau
    Premierministerin




StS’in Lilli de Gucht (bio)
Direktorin des Unionsrats (info)

Lilli de Gucht
Staatssekretärin
12.08.2015 17:07


    Manuri, den 12. August 2015

    Sehr verehrte Frau Unionskanzlerin,

    ich darf Ihnen den Eingang des Antrags der Unionsregierung zur Wahl des Herrn Armin Schwertfeger zum Richter am Unionsgericht gemäß Art. 59 UVerf bestätigen. Der Antrag ist bislang leider nicht hinreichend konkret hinsichtlich der Unionsgerichtsordnung. Diese sieht in ihrer Konkretisierung des Art. 59 S. 3 UVerf in den §§ 6, 7 UGerO einerseits hauptamtliche und andererseits nebenamtliche Unionsrichter vor. Aus dem von Ihnen vorgelegten Antrag geht nicht hervor, ob der Kandidat ins Haupt- oder ins Nebenamt gewählt werden soll. Ich bitte Sie darum dies noch nachzuholen.

    Mit vorzüglicher Hochachtung
    Lilli de Gucht
    Direktorin des Unionsrats




StS’in Lilli de Gucht (bio)
Direktorin des Unionsrats (info)

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