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Zum Ende der Seite springen Empfangssaal des Kongresses
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pjotr
elder statesman
18.03.2009 14:02 Empfangssaal des Kongresses
*Im Empfangsaal des Kongresses haben sich einige Parlamentarier, hochrangige Mitglieder der Regierung, Vertreter der Montary University und bekannte Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft eingefunden, um der feierlichen Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen der Montary University und dem Kongress der Republik bezuwohnen*



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Redakteur
Antonio Molina
18.03.2009 14:30
zückt Füllfederhalter und Papier, legt Minikamera zur Seite



gez. Antonio Molina
Chefredakteur der “Diario Islas Occidentales”
Arthur T. Washington
Professor
18.03.2009 16:24
Arthur Washington trifft ebenfalls ein, begrüßt den Herrn Minister und setzt sich auf seinen Platz am Podium.



Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Arthur T. Washington
verstorben am 7. April 2012, UniLex-Artikel

pjotr
elder statesman
19.03.2009 12:38
*legt den Vertragsentwurf vor und unterzeichnet*

Zitat:
MU Salborian Science Foundation Treaty
Avtalet mellan MU och Salbors vetenskapsinstitut


Article 1
Die Montary University (Sitz in Montary City, Roldem) und die Salborianische Wissenschaftsstiftung (Sitz in Salbor, Salbor; im Folgenden: die Stiftung) beschließen mit der gemeinsamen Unterzeichnung dieses Vertragswerks die Gründung des Stiftungsinstitut für Salborianistik (Salborian Science Foundation Instutite of Salborian Studies; Salbors Kongress vetenskapsinstitut för salborianistik). Sie wird der Faculty of Philosophy der Montary University zugeordnet.

Article 2
Die Pflichten der Montary University, insbesondere im finanziellen Rahmen sind die folgenden:
- Miete und Unterhalt der Räumlichkeiten des Instituts
- Bereitstellung der benötigten technischen Einrichtung
- Vorhaltung der Räumlichkeiten für eine Bibliothek

Article 3
Die Pflichten der Stiftung, insbesondere im finanziellen Rahmen sind die folgenden:
- Anstellung und Unterhalt des akademischen und studentischen Personals
- Beschaffung von Literatur
- Archivierung von Forschungsunterlagen des Instituts
- alltäglicher Bürobedarf

Article 4
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Instituts sind ohne Zustimmung der Leitung der Montary University und der Fakultät nicht veräußerbar.

Article 5
Zur Weiterentwicklung des Instituts wird ein Beirat gebildet, der vier Personen umfasst und zu gleichen Teilen von der Montary University und der Stiftung besetzt wird. Dieser berät das Institut zu allen nichtwissenschaftlichen Belangen und räumt einstimmig Streitigkeiten bezüglich der Auslegung des Vertrags aus.

Article 6
Dieser Vertrag gilt ab dem 1. April 2009 auf wenigstens zwanzig Jahre. Danach kann der Vertrag mit Jahresfrist gekündigt werden. Die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Unterlagen verbleiben in diesem Falle vollumfänglich bei der Stiftung, der Montary University sind geeignete Abschriften ausnahmslos aller Dokumente, gleich welcher Art, binnen dreier Monate zu übereignen.

____________________________
für die Montary University


Prof. Pjotr Jerkov
für die Stiftung



Salbor, den 19. März 2009




RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Arthur T. Washington
Professor
22.03.2009 09:40
Nun schwingt auch Professor Washington die Feder und unterzeichnet den Vertrag.

MU Salborian Science Foundation Treaty
Avtalet mellan MU och Salbors vetenskapsinstitut


Article 1
Die Montary University (Sitz in Montary City, Roldem) und die Salborianische Wissenschaftsstiftung (Sitz in Salbor, Salbor; im Folgenden: die Stiftung) beschließen mit der gemeinsamen Unterzeichnung dieses Vertragswerks die Gründung des Stiftungsinstitut für Salborianistik (Salborian Science Foundation Instutite of Salborian Studies; Salbors Kongress vetenskapsinstitut för salborianistik). Sie wird der Faculty of Philosophy der Montary University zugeordnet.

Article 2
Die Pflichten der Montary University, insbesondere im finanziellen Rahmen sind die folgenden:
- Miete und Unterhalt der Räumlichkeiten des Instituts
- Bereitstellung der benötigten technischen Einrichtung
- Vorhaltung der Räumlichkeiten für eine Bibliothek

Article 3
Die Pflichten der Stiftung, insbesondere im finanziellen Rahmen sind die folgenden:
- Anstellung und Unterhalt des akademischen und studentischen Personals
- Beschaffung von Literatur
- Archivierung von Forschungsunterlagen des Instituts
- alltäglicher Bürobedarf

Article 4
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Instituts sind ohne Zustimmung der Leitung der Montary University und der Fakultät nicht veräußerbar.

Article 5
Zur Weiterentwicklung des Instituts wird ein Beirat gebildet, der vier Personen umfasst und zu gleichen Teilen von der Montary University und der Stiftung besetzt wird. Dieser berät das Institut zu allen nichtwissenschaftlichen Belangen und räumt einstimmig Streitigkeiten bezüglich der Auslegung des Vertrags aus.

Article 6
Dieser Vertrag gilt ab dem 1. April 2009 auf wenigstens zwanzig Jahre. Danach kann der Vertrag mit Jahresfrist gekündigt werden. Die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Unterlagen verbleiben in diesem Falle vollumfänglich bei der Stiftung, der Montary University sind geeignete Abschriften ausnahmslos aller Dokumente, gleich welcher Art, binnen dreier Monate zu übereignen.

Prof. Dr. Dr. h.c. Arthur Tib. Washington
für die Montary University


Prof. Pjotr Jerkov
für die Stiftung



Salbor, den 19. März 2009


Jerkov und Washington stehen auf und schütteln sich für die Presse die Hände...



Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Arthur T. Washington
verstorben am 7. April 2012, UniLex-Artikel

pjotr
elder statesman
22.03.2009 12:29
*schüttelt zurück* Augenzwinkern



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Arthur T. Washington
Professor
22.03.2009 15:08
Meine Damen und Herren,

Sie sind soeben Zeuge des Beginns einer großartigen Kooperation geworden. Ich freue mich auf die ersten Forschungsergebnisse dieses Instituts und auf eine fruchtbare Zusammenarbeit, die sowohl der Montary University, als auch und vor allem der Republik Salbor einen immensen Beitrag leisten kann. Applaus



Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Arthur T. Washington
verstorben am 7. April 2012, UniLex-Artikel

Arthur T. Washington
Professor
24.03.2009 21:23
Als beiden Vertreter der MU im Beirat wurden durch das Präsidium bestimmt:
- Der Hochwürdige Der Bischof von Montary City, Dekan und Professor Dr. Dr. h.c. Campbell Whitgift Ramsey, OM
- Ehrendekan und Professor emeritus Professor h.c. Dr. Dr. h.c. Thomas Hooks, Jr., RP, HCMC

Ich hoffe, diese beiden Kollegen treffen auch die Zustimmung in Salbor. smile



Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Arthur T. Washington
verstorben am 7. April 2012, UniLex-Artikel

Campbell Whitgift Ramsey
Reverend
12.04.2009 11:41
Meine Damen und Herren,

mich würde interessieren, mit welchen salborianischen Kollegen wir im Beirat zusammenarbeiten dürfen. smile



The Most Rev. Prof. Campbell Whitgift Ramsey RBR
Metropolitan of the Holy Episcopal Churches of St. Benedict
Bishop of the See of Montary City, Primate of All Roldem

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