Standing Orders of Parliament Act
SECTION I – SPEAKER AND MEMBERS OF PARLIAMENT
§ 1 [Speaker of Parliament]
Das Parliament of Roldem erwählt aus sein Mitte einen Speaker of Parliament, welcher nicht gleichzeitig Prime Minister ist.
Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.
§ 2 [Aufgaben des Speakers]
(1) Der Speaker sorgt für die Einhaltung der Standing Orders und den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen. Er übt das Hausrecht im Parliament aus und ist gemäß den Vorgaben dieser Standing Orders gegenüber den Members weisungsbefugt.
(3) Der Speaker verfügt bei Discussions und Votes über volles Wort- und Stimmrecht. Persönliche Stellungnahmen als Member hat er deutlich von seiner Tätigkeit als Speaker zu trennen.
(4) Der Speaker ist verpflichtet, längere Abwesenheit im Vorfeld mitzuteilen, sowie sich um eine Vertretung zu bemühen.
§ 3 [Rechte und Pflichten der Members]
Members sind berechtigt und verpflichtet, sich aktiv an Discussions und Votes zu beteiligen. Sie haben das Recht, jederzeit Zugang zum Assembly Room zu erlangen.
Section II – Discussions and Votes
§ 4 [Discussions]
(1) Die Discussions des Parliaments finden im Assembly Room in öffentlicher Sitzung statt. Auf Antrag eines Viertels aller Members oder auf Antrag des Prime Ministers wird die Öffentlichkeit von der Sitzung ausgeschlossen.
(2) Discussions werden im Thread „Motions“ beantragt und vom Speaker eröffnet. Sie dauern mindestens zweiundsiebzig Stunden, sofern nicht besondere Dringlichkeit besteht. Der Speaker ist angehalten, mit Wünschen um eine Verlängerung einer Discussion wohlwollend umzugehen.
(3) Der Speaker erteilt das First Word in einer Discussion dem Antragsteller oder einem von diesem ernannten Vertreter. Der Antragsteller kann auf das First Word bereits im Thread „Motions“ verzichten. In diesem Fall ist die Discussion sofort eröffnet.
(4) Bills müssen diskutiert werden, sofern nicht besondere Dringlichkeit für ein sofortiges Vote besteht.
(5) Discussions sind in der Form „[Discussion] Bezeichnung“ zu kennzeichnen.
§ 5 [Votes]
(1) Votes finden im Assembly Room in namentlicher Abstimmung statt. Auf Antrag eines Viertels aller Members verfügt der Speaker, dass Votes in geheimer Abstimmung durchgeführt werden.
(2) Votes dauern zweiundsiebzig Stunden und werden vom Speaker eröffnet.
(3) Eine Bill gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte aller Members zugestimmt hat, sofern nicht anders bestimmt. Enthaltungen werden als Wahlbeteiligung gezählt, haben jedoch keinen Einfluss auf die Ergebnisfeststellung. Votes können vor Ablauf der Frist beendet werden, sobald eine unumstößliche Stimmenmehrheit erreicht ist.
(4) Votes sind in der Form „[Vote] Bezeichnung“ zu kennzeichnen.
(5) Der Speaker stellt die Beschlussanträge derart zum Vote, dass mit „Aye / Ja“, „Nay / Nein“ oder „Abstention / Enthaltung“ geantwortet werden kann.
(6) Die Votes sind sachbezogen und wertneutral zu halten.
§ 6 [Beschlussfähigkeit]
(1) Das Parliament ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Members an einem Vote teilgenommen hat.
(2) Wird nach Abschluss eines Votes festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit nicht erreicht wurde, muss der Speaker den Antrag erneut zum Vote stellen. Nehmen am zweiten Wahlgang erneut weniger als die Hälfte aller Members teil, ist der Antrag gescheitert.
§ 7 [Questions]
(1) Jeder Member ist berechtigt, eine Question an den Prime Minister zu richten, die schnellstmöglich beantwortet werden muss. Bei Bedarf folgt auf die Antwort eine Discussion.
(2) Die Question kann mehrere Punkte umfassen.
(3) Hat der Prime Minister für ein Ressort einen Secretary ernannt, so kann er die Question an diesen verweisen und muss sich erst auf ausdrückliche Bitte um eine eigene Stellungnahme äußern.
Section III – Manners
§ 8 [Hausordnung]
(1) In den Räumlichkeiten des Parliaments haben sich Members und Besucher ruhig und der Würde des Hauses angemessen zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen des Parlamentsbetriebes sowie unbefugte Äußerungen im Assembly Room.
(2) Im Assembly Room sind die Members und Personen, denen vom Speaker das Rederecht erteilt wurde, redeberechtigt.
(3) Verstößt ein Parlamentsbesucher gegen die Hausordnung, ist der Speaker ermächtigt, Hausverbot zu erteilen oder sonstige Maßnahmen zu veranlassen. Dies beinhaltet auch die Verhängung von Bußgeldern.
(4) Verstößt ein Member gegen die Standing Orders oder die Hausordnung, ist der Speaker berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, auch die Verhängung von Bußgeldern. Der Entzug des Rede- oder Stimmrechts ist unzulässig.
§ 9 [Verhalten im Assembly Room]
Der Zutritt zum Assembly Room ist während Sitzungen nur Members und Clerks gestattet.
Section IV – Final Provisions
§ 10 [Inkrafttreten]
(1) Dieser Act tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Er hebt die geltende Geschäftsordnung des Parliaments auf.
(2) Sofern Teile des Acts im Widerspruch zur Constitution stehen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt |