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Zum Ende der Seite springen [Debatte] Situation am Unionsgericht
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Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
02.10.2007 16:20 [Debatte] Situation am Unionsgericht


Herr Poppinga beantragt eine allgemeine Debatte zum Thema "Situation am Unionsgericht" und erbitte das Wort zur Eröffnung. Bittesehr, Herr Poppinga!



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
03.10.2007 18:16
Liebe Kollegen,

eigentlich sollten meine Eingangsworte hier etwas ausführlicher ausfallen, aber wie ihr alle wisst, überschlagen sich in den letzten Stunden die Ereignisse regelrecht.

Dennoch dürfen wir in dieser Legislaturperiode ein wichtiges Thema nicht unbeachtet lassen - das Unionsgericht. Seit geraumer Zeit fehlt ein Richter und so bleiben zahlreiche Verfahren liegen und können nicht bearbeitet werden. Das ist eines Rechtsstaates nicht würdig, wir müssen unseren Bürgern gewährleisten können, daß die Rechtspflege schnell und effektiv arbeitet. Aus diesem Grunde ist es unerlässlich, daß wir uns als Gesetzgeber mit der derzeitigen Situation befassen, sie genauestens analysieren um daraus die richtigen Schritte für eine Reform und eine verlässlichere Zukunft zu ziehen.

Es ist nicht das erste Mal, daß es Probleme gibt, einen Richter für das Unionsgericht zu finden bzw. sich auf einen Kandidaten zu einigen. Mir ganz persönlich erschiene es deutlich angebrachter, die Richter in Zukunft direkt vom Volke wählen zu lassen, doch diese Anmerkung nur am Rande, es ist nicht Kern dieser Debatte.

Vielmehr sollten wir uns bewußt werden, daß wir die international wohl leistungsfähigste und kompetenteste Justiz besitzen und somit Maßstäbe setzen. Doch unser System ist leider sehr personalaufwendig. Wenn ein Richter fehlt, muß für jedes Verfahren ein Schöffe hinzugewählt werden, dies würde sich sogar mit drei Richtern nicht ändern. Zwingend nötig wäre also ein vierter Richter - dafür gäbe es allerdings nicht genügend Fälle, wie aus dem Unionsgericht verlautet wurde.

Eine Reform des Unionsgerichtes erscheint mir daher unausweichlich. Wie diese Reform aussieht, darüber möchte ich mit euch in dieser Debatte reden - ich persönlich könnte mir vorstellen, daß man Richter, die erstinstanzlich mit dem Fall befasst waren, auch für die Revision zulässt, oder wir die Revision nur noch von zwei Richtern entscheiden lassen. Allerdings bin ich kein Experte.

Daher beantrage ich das Redericht für die Unionsrichter Schrobi und von Metternich, damit diese ihr fundiertes Wissen in die Debatte einbringen können.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Denise M. Connor
Unionskanzlerin a.D.
03.10.2007 18:31
Das Rederecht der Unionsrichter kann ich nur unterstützen, da ich auf diesem Gebiet ebenfalls keine große Hilfe sein kann, dafür kenne ich mich mit der Justiz zu wenig aus.



The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
Unionskanzlerin a.D.

Verstorben am 14.05.2009
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
03.10.2007 18:37


Den Unionsrichtern von Metternich und Schrobi wird für diese Debatte Rederecht erteilt.



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


William C. Ashcraft
Kaiser
03.10.2007 20:47
Herr Präsident,
Verehrte Abgeordnete,

Ich bedanke mich zunächst das mir Rederecht erteilt wurde und ich freue mich das die Probleme am Unionsgericht nun endlich einmal hier thematisiert werden.

Wie Herr Poppinga bereits angedeutet hat ist die personelle Besetzung momentan das größte Problem mit dem wir Unionsrichter zu kämpfen haben.
Wie ich Ihnen sicherlich nicht erklären muss besteht momentan eine Regelung, dass der erstinstanzliche Richter in der Berufungsinstanz nicht verwendbar ist. Diese Regelung mag früher durchaus seine Berechtigung gehabt haben, allerdings ist sie mittlerweile nicht mehr praktikabel.
Aber wir Uniosnrichter sind sogar der Meinung das diese Regelung auch nicht mehr zwingend nötig ist. Mittlerweile arbeitet das Unionsgericht so professionell das es eigentlich nicht mehr zwingend nötig ist den erstinstanzlichen Unionsrichter für Unverwendbar zu erklären.
Bei drei Richtern ist es den übrigen beide Unionsrichtern möglich den erstinstanzlichen Richter zu überstimmen und somit das Urteil zu entscheiden.

Eine andere Möglichkeit wäre, wenn man für Berufungsverfahren ein einheitliches Urteil voraussetzen würde. Das könnte jedoch dazu führen das das Urteil der kleinste gemeinsame Nenner darstellt und daher lediglich ein Kompromiss ist. Allerdings sehe ich diese Gefahr als sehr gering an.

Ich möchte jedoch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Herr Prof. Dr. Schrobi und ich momentan an einer Reform arbeiten die wir ihnen gerne vorstellen würden sobald mein Kollege seinen teil fertig hat.

Vielen Dank.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Schrobi
Unionsrichter a.D.
03.10.2007 23:05
Den Worten meines Kollegen möchte ich mich vollständig anschließen.

Die Verfahren in erster Instanz, d.h. am Unionsstraf-, Zivil- und Verwaltungsgericht gibt es unserer Auffassung nach keine Probleme. Da wir in diesen Fällen auch mit 2 Richtern die Fälle gut verteilen und als Einzelrichter jeweils verhandeln können, sehen wir dort im Moment keinen notwendigen Verbesserungsbedarf.

Wie Herr Dr. von Metternich bereits ansprach, sind die Voraussetzungen für eine zügige Arbeit am Obersten Unionsgericht hingegen nicht immer gegeben.
Zum einen sind das offensichtliche Personalengpässe. Gleichzeitig darf bei vielen offenen Fällen aber auch nicht in Vergessen geraten, dass die Einbrüche in der Infrastruktur in den letzten Monaten (so: Forencrashs) einen Zugriff auf viele geöffnete Akten erschwert, wenn nicht in vielen Fällen sogar unmöglich ist, da Akten unvollständig und/oder gänzlich verloren gegangen sind. In vielen Fällen sind wir deshalb unbedingt darauf angewiesen, dass sich die Antragsteller erneut an das Unionsgericht mit einem Antrag wenden, sofern noch Verhandlungsbedarf besteht.
Doch ohne jeglichen Zweifel ist die Personalsituation der größte Problemfaktor am ObUG. Wie schon richtig erkannt wurde, sind für viele Verfahren Unionsrichter nicht verwendbar oder schlicht nicht "da", wenn man es so ausdrücken will. Die gesetzliche Schöffenregelung, die eventuell in diesen Fällen Abhilfe verschaffen könnte, ist in der derzeitigen bekanntlich unbrauchbar bzw. zumindest höchst unklar formuliert.

Da von Seiten des Unionsjustizministeriums in den letzten Monaten, in denen diese Problematik bekannt ist, keine Reaktion kam, hat die Unionsrichterschaft beschlossen, nicht auf eine Änderung der Gesetzeslage durch die Legislative zu warten, sondern die Schöffenproblematik durch eine rechtwissenschaftliche Auslegung im Gerichtsverfahren in Anlehnung an eine "Richtergesetzgebung" zu einer Lösung zu bringen.

Zu diesem Zwecke arbeiten wir, d.h. der Kollege von Metternich und ich, momentan an einer das Justizwesen der DU betreffenden Reform, die dem Unionsparlament schnellstmöglich als Vorschlag vorgelegt werden soll. Neben den oben angesprochenen Punkten soll diese ebenfalls Änderungen beinhalten, die Dinge betreffen, die uns während der praktischen Ausübung unseres Amtes aufgefallen sind (wie z.B. eine Neuorganisation der Rechtsmittel oder der bereits in der Gerichtskantine angesprochenen Terminfristen).

Der Kollege Metternich hat mir bereits seine erarbeiteten Vorschläge gezeigt. Meine werden in den nächsten Tagen folgen, so dass wir hoffentlich bis Ende dieser bzw. Anfang nächster Woche unseren Reformvorschlag präsentieren können.



Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.

Helmut Hennrich
Kaiser
04.10.2007 02:07
Herr Präsident, Hohes Haus,
die jetzige Debatte knüpft an an die Debatte, die wir bereits zum Jahresanfang aufgrund einer Petition von Herrn Dr. Boeker an das 21. Unionsparlament geführt haben. Interessierten empfehle ich, nebenbei bemerkt, die Lektüre des stenographischen Berichts.

Damals war die Situation eine ähnliche, mit dem Unterschied, dass damals noch alle drei Richterstellen am Unionsgericht besetzt waren. Inzwischen sind nur noch zwei Richterstellen besetzt; die Wahl von Herrn Stanislav Goldmann wurde durch das ablehnende Votum des Unionsrates verhindert, wodurch die jetzige Misere verlängert wurde.

Die Problematik wäre mit der Wahl eines dritten Richters aber nicht behoben, vielmehr ist eine Reform des Unionsgerichtsgesetzes dringend notwendig:
Zur Zeit verbietet § 5 Absatz 1 Satz 2 Unionsgerichtsgesetz die Wahl von mehr als drei ordentlichen Richtern am Unionsgericht. Gleichzeitig besagt § 4 Absatz 3 Punkt 1 Unionsgerichtsgesetz, dass ein Richter, der bereits in erster Instanz mit einem Verfahren betraut war, in der selben Sache in zweiter Instanz nicht Verwendung finden darf - Sie sehen also, werte Kolleginnen und Kollegen: da das Unionsgericht bei maximaler Besetzung nur über drei ordentliche Richter verfügt, wird die zweite Instanz, bei der drei Richter beteiligt sein sollen, so lange blockiert sein, bis Unionsparlament und Unionsrat gemäß § 4a Absatz 1 Unionsgerichtsgesetz jeweils einen Schöffen gewählt haben oder das Richterkollegium gemäß § 4 Absatz 4 Unionsgerichtsgesetz einen oder mehrere Schöffen einstimmig gewählt haben.

Ich möchte an dieser Stelle dem Unionsgericht dringend raten, von der Möglichkeit des § 4 Absatz 4 Unionsgerichtsgesetz gebrauch zu machen, um den Fortgang der anhängigen Verfahren zu gewährleisten. Ich sage das insbesondere mit Blick auf das unberechenbare Abstimmungsverhalten des Unionsrates, der der Rechtspflege der Demokratischen Union mit seiner Blockade alles andere als einen Dienst erwiesen hat.

Um das strukturelle Problem des Unionsgerichts zu beheben, präferiere ich persönlich, und die Sozialdemokratie hat es so in ihrem letzten Wahlprogramm vorgeschlagen, die Unionsrichter von derzeit drei auf vier zu erhöhen. Den Vorschlag von Unionsrichter von Metternich, auch den in der ersten Instanz beteiligten Richter im zweitinstanzlichen Verfahren zu verwenden, stehe ich skeptisch gegenüber. Der Grund für meine Skepsis liegt in dem Grundgedanken begründet, dass das zweitinstanzliche Richterkollegium nur dann seiner Kontrollfunktion über die erste Instanz gerecht werden kann, wenn es unbeeinflusst vom Richter der ersten Instanz, das errstinstanzliche Urteil beurteilt. Denn schließlich ist nicht auszuschließen, dass der Richter aus der ersten Instanz unter dem subjektiv empfundenen Druck steht, sein Urteil in der zweiten Instanz aufrechtzuerhalten. Das Problem des Einstimmigkeitsprinzips, Herr Unionsrichter von Metternich hat es bereits verdeutlicht, birgt die Gefahr der Verwässerung durch Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner in sich.

Bis eine solche Novellierung des Unionsgerichtsgesetzes stattgefunden hat, empfehle ich dem Richterkollegium am Unionsgericht, sich der Möglichkeit von § 4 Absatz 4 Unionsgerichtsgesetz zu bedienen.



William C. Ashcraft
Kaiser
04.10.2007 13:50
Sehr geehrter Herr Hennrich,

wir haben selbstverständlich bereits über die Möglichkeiten des § 4 IV UGerG beraten und haben diese auch gegen § 4a I UGerG abgewogen.
Im Wege der Auslegung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass § 4 IV UGerG voran vor dem § 4a I UGerG zu gewähren ist, da er den Sinn und Zweck dieser Bestimmungen besser erfüllt.
Wie Sie selbst wissen ist die Wahl eines Unionsrichters, oder auch eines Schöffens eine langwierige Sache. Daher kann es nicht die Intention des Gesetzgebers gewesen sein solch ein unnötig langes Verfahren zu betreiben.
Wir haben bisher noch keinen Gebrauch von § 4 IV UGerG gemacht weil wir nach den Versprechungen der Frau Justizministerin a.D. Ford damit gerechnet haben diese würde sich des Problems annehmen und für eine Lösung sorgen.
Da dies nun nicht der Fall war werden wir die noch anhängigen Verfahren vor dem ObUG unter Hinzuziehung von § 4 IV UGerG zu Ende führen.

Was ihren Vorschlag insgesamt 4 Richter zu wählen angeht kann ich Ihnen nur davon abraten.
Auch wir haben innerhalb der Richterschaft diese Möglichkeit ausgiebig diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es

a) nicht genügend Verfahren gibt um alle 4 Richter zu beschäftigen

und

b) es wohl ein Ding der Unmöglichkeit ist 4 Richter zu wählen. Man sieht ja wie schwierig es zu sein scheint einen dritten Unionsrichter zu wählen. Wie wollen Sie dann noch einen vierten wählen?

Zudem würden 4 Richter unnötige Kosten verursachen die in keinem Verhältnis zur Auslastung stehen.

Ich möchte sie daher bitten sich noch einmal mit der Möglichkeit auch den erstinstanzlichen Richter in der zweiten Instanz zuzulassen in Betracht zu ziehen.
Nach Ansicht der Richterschaft ist dies die vernünftigste Lösung.
Die Gefahr einer Beeinflussung durch den erstinstanzlichen Unionsrichter sehen wir in keinster Weise. gerade im Hinblick darauf, dass das Unionsgericht mittlerweile sehr professionell arbeitet und international wohl den besten Ruf genießt sehen wir dahingehend keine Probleme.

Vielen Dank.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Helmut Hennrich
Kaiser
04.10.2007 16:52
Werter Unionsrichter von Metternich,
es liegt mir fern, die Kompetenz, den Sachverstand und die Objektivität des Richterkollegiums am Unionsgericht anzuzweifeln. Des weiteren teile ich Ihre Auffassung, dass das Unionsgricht international einen exzellenten Ruf genießt und Standards für eine moderne Rechtspflege setzt.

Dennoch bin ich skeptisch, was die Akzeptanz bei der in der ersten Instanz unterlegenen Prozesspartei angeht, wenn diese erfährt, dass in dem von ihr angestrengtem zweitinstanzlichen Verfahren der Einzelrichter, der seiner Argumentation in der ersten Instanz nicht gefolgt ist, an dem zweitinstanzlichen Verfahren mitwirken wird.

Was Ihren Hinweis bezüglich der Schwierigkeit der Wahl eines vierten Unionsrichters sowie die mit einem vierten Unionsrichter einhergehenden Kosten angeht, gestehe ich ein, dass diese Einwände nicht ohne weiteres von der Hand gewiesen werden können. Ein Alternativvorschlag wäre, wenn wir die Anzahl der am zweitinstanzlichen Verfahren beteiligten Richter auf zwei senken und das Einstimmigeitsprinzip einführen


Zum Schluss meiner Ausführubge, Herr Präsident, gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu meinen Einlassungen bezüglich der Paragraphen 4, 4a und 5 Unionsgerichtsgesetz: sie entsprangen nicht einem Bedürfnis, den anwesenden Unionsrichtern eine Vorlesung zu halten, sondern diente dem Zweck, meinen Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus meinen Standpunkt in dieser Frage zu erläutern.


edit: Rechtschreibfehler korrigiert.



Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Helmut Hennrich: 04.10.2007 16:53.

Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
04.10.2007 20:06
Wäre es wohl zielführend, wenn wir in der Schöffenfrage eine eindeutige Regelung herbeiführend, die besagt, daß die Unionsrichter Schöffen hinzuwählen können, wenn es von Nöten ist und alles andere über die Schöffen streichen? Letztendlich weiß man dort am besten, wenn jemand gebraucht wird und kann sich auch geeignete Kandidaten aussehen.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
04.10.2007 20:34
Liebe Kollegen,

ich habe vorhin nochmal genauer das Unionsgerichtsgesetz angesehen - da gäbe es vieles zu ändern, meiner Ansicht nach, vorbehaltlich der Reformbemühungen der Unionsrichter Schrobi und Metternich möchte ich da allerdings nicht zu viel machen.

Was mir jedoch sofort auffiel, ist der überflüssige Paragraph 4a über die ehrenamtlichen Richter. Ich denke, es wäre durchaus angemessen, wenn wir diesen streichen und die Wahl von Schöffen ausschließlich den Unionsrichtern überlassen. So wird der Fortgang der Verfahren besser gewährleistet, als wenn wir als Unionsparlament in einem langwierigen Verfahren einen ehrenamtlichen Unionsrichter hinzuwählen.

Oder? Augenzwinkern



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Denise M. Connor
Unionskanzlerin a.D.
04.10.2007 20:45
Das hört sich für mich zumindest logisch an, Herr Poppinga.



The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
Unionskanzlerin a.D.

Verstorben am 14.05.2009
Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
05.10.2007 15:55
Dann würde ich einen entsprechenden Antrag vorbereiten.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Denise M. Connor
Unionskanzlerin a.D.
05.10.2007 16:35
Sehr gerne



The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
Unionskanzlerin a.D.

Verstorben am 14.05.2009
William C. Ashcraft
Kaiser
05.10.2007 17:10
Ich möchte anmerken das diese Streichung ebenfalls in unserem Entwurf enthalten ist.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
05.10.2007 18:16
Das ist gut. Aber es würde wohl die Arbeit beschleunigen, wenn wir diese Streichung bereits jetzt vornehmen, oder sehe ich das falsch?



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
William C. Ashcraft
Kaiser
05.10.2007 19:17
Ich denke es wäre sinnvoll das Gesamtpaket zur Abstimmung zu stellen anstatt über jeden einzelnen Punkt gesondert abzustimmen.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
15.10.2007 10:17


Soll die Aussprache noch geöffnet bleiben?



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
15.10.2007 11:13
Ich wäre dafür.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
29.10.2007 10:32


Da es keinen Redebedarf mehr zu geben scheint, wird die Diskussion geschlossen.



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


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