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UnionskanzleramtUnionskanzleramt Unionsstraße 1 Manuri Ausrufung des übergesetzlichen Staatsnotstandes Verordnung der Unionsregierung Nr 1 Angesichts der Tatsache, dass ein nie dagewesener Schwund von Staatsbürgern die Handlungsfähigkeit der staatlichen Institutionen lahmlegt, bestrebt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu erhalten, gewillt, den totalen Zusammenbruch von Staat und Gesellschaft zu verhindern, geleitet von der Erkenntnis, dass dies nur durch ein beherztes Eingreifen der noch existierenden und handlungsfähigen staatlichen Unionsinstitutionen gewährleistet werden kann, bestrebt, die Grundlage für eine starke Demokratische Union zu legen und betonend, dass die zu ergreifenden Maßnahmen nur übergangsweise bis zur Wiederherstellung von Legislative und Judikative gelten sollen, die endgültig über die ergriffenen Maßnahmen zu entscheiden haben, ruft die Unionsregierung für die gesamte Demokratische Union den Übergesetzlichen Staatsnotstand aus. Hierbei gilt mit sofortiger Wirkung: 01. (1) Die judikativen Vollmachten gehen auf die Unionsregierung über. (2) Die Unionsregierung kann per Verordnung Gesetze erlassen, ändern oder aufheben. (3) Die Verordnungen treten mit Ausvertigung und Verkündung im Unionsgesetzblatt durch den Unionskanzler in Kraft. (4) Dem Unionsparlament bleibt es unbenommen, nach Beendigung des übergesetzlichen Staatsnotstandes, die Verordnungen einer Überprüfung zu unterziehen und diese bei Bedarf aufzuheben. (5) Alle Verordnungen der Unionsregierung können durch das Unionsgericht einer Überprüfung unterzogen werden, sofern die klagenden Personen durch diese in ihren verfassunmäßigen Grundrechten verletzt wurden. 02. Die Vollmachten des Unionspräsidenten gehen auf den Unionskanzler über. 03. Die in der Unionsverfassung niedergelegten Grundrechte bleiben unberührt. 04. Sämtliche Polizeien und andere Sicherheitsdienste der Union und der Länder werden der Befehlsgewalt des Unionsministeriums des Innern unterstellt. 05. Alle Unionsbürger und Unionsangehörigen sind aufgerufen Ruhe zu bewahren und ihren täglichen Tätigkeiten nachzugehen; Sie sind aufgefordert, sich ihrer staatsbürgerlichen Pflichten bewusst zu werden, und durch die aktive Teilnahme am politischen Leben die Grundlage für die Beendigung des übergesetzlichen Staatsnotstandes zu schaffen. 06. Diese Verordnung tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft. Manuri, den 24.02.2016 ![]() Unionskanzlerin Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]() UnionskanzleramtUnionskanzleramt Unionsstraße 1 Manuri Verordnung Nr. 2 der Unionsregierung Aufgrund des Putsches von Teilen der 1. Armee des Unionsheeres und der unklaren Lage in der Unionshauptstadt Manuri, erlässt die Unionsregierung folgende Anordnung: 01. Über Manuri wird der Ausnahmezustand verhängt; 02. Alle Truppenteile, die sich nicht innerhalb der nächsten 12 Stunden in ihre Kasernen zurückgezogen haben, werden sich wegen Hochverrats gemäß § 39 Strafgesetzbuch verantworten müssen. 03. Die Unions- und Landesbehörden werden angewiesen, sämtliche Anweisungen der Putschisten zu ignorieren. Manuri, den 25.02.2016 ![]() Unionskanzlerin Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
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