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Werte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen nun zur Abstimmung über den folgenden Beschluss. Die Abstimmungsfrage lautet: Stimmen Sie dem vorliegenden Entwurf zu? Bitte stimmen Sie mit "Ja", wenn sie dem Entwurf zustimmen wollen. Bitte stimmen Sie mit "Nein", wenn Sie den Entwurf ablehnen wollen oder stimmen Sie bitte mit "Enthaltung", wenn Sie sich aktiv der Stimme enthalten wollen. Die Abstimmung dauert mindestens 96 Stunden, wenn nicht vorher eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Entwurf festgestellt wurde. Bitte stimmen Sie jetzt ab Freundschafts- und Kooperationsvertrag zwischen dem Kaiserreich Chinopien und der Demokratischen Union Präambel Die Hohen Vertragsschließenden Mächte, bestebt, ihre bilateralen Beziehungen auf eine solide vertragliche Basis zu stellen, gewillt, ihre bilateralen Beziehungen im Geiste der Freundschaft auszubauen und bestrebt, eventuelle Differenzen partnerschaftlich und einvernehmlich zu lösen, sind wie folgt überein gekommen: Artikel I Die Hohen Vertragsschließenden Parteien erkennen einander als souveräne Staaten an. Artikel II Die Hohen Vertragsschließenden Parteien bekennen sich zur territorialen Integriät des jeweils anderen Vertragspartners und bekunden ihren Willen, etwaige Differenzen friedlich beizulegen. Artikel III Die Hohen Vertragsschließenden Mächte vereinbaren die Abhaltung von Regierungskonsultationen im Abstand von etwa sechs Monaten. Diese sollen möglichst der Vertiefung der bilateralen Beziehungen zwischen den Hohen Vertragsschließenden Mächten dienen. Artikel IV Die Hohen Vertragsschließenden Parteien unterhalten nach Möglichkeit Botschaften bei der jeweils anderen Partei. Das Botschaftsgebäude, das Botschaftsgelände und das entsandte diplomatische Personal genießen nach erfolgter Akkreditierung gemäß den internationalen Gepflogenheiten diplomatische Immunität. Artikel V Die Hohen Vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, ihre bilateralen Beziehungen durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit, insbesondere auf den Gebieten der Wirtschaft, der Telekommunikation, des Verkehrswesens, der Kultur und der jusitiziellen Zusammenarbeit, zu vertiefen. Artikel VI Dieser Vertrag hat unbegrenzte Laufzeit. Er kann einseitig binnen vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung ist der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich in einer diplomatischen Note mitzuteilen. Artikel VII Dieser Vertrag tritt mit dem Abschluss der Ratifizierung durch beide Vertragsparteien in Kraft [/QUOTE] Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
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