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Zum Ende der Seite springen Gesetz zur Beendigung des Brückenbaus
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Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
24.05.2014 20:08 Gesetz zur Beendigung des Brückenbaus
Verkündet am 24.05.2014
In Kraft


Gesetz zur Beendigung des Brückenbaus

§ 1 Bauabwicklung
(1) Die laufenden Planungen und Baurbeiten an der Fiete-Schulze-Brücke werden eingestellt.
(2) Bisher fertiggestellte Brückenteile werden zurückgebaut, sofern und soweit dies unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll ist.
(3) Brückenteile, deren Rückbau unter ökologischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll ist, sollen einer die Umwelt fördernden Nachnutzung zugeführt werden.

§ 2 Denkmäler
An den geplanten Brückenköpfen in Salbor und Katista werden Denkmäler errichtet, die an die lange Auseinandersetzung über die Errichtung einer Brücke zwischen den Landesteilen erinnern. Über deren Ausgestaltung entscheidet der Landtag auf Vorschlag des Landespräsidiums.

§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.




Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


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