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Roldem Law Gazette Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet: 1st New State Archive Act Amendment Act Article 1 Article 2 Section 2 New State Archive Act wird wie folgt neugefasst: „Der Oberste Richter von Roldem kann einen State Archivar mit den Aufgaben betrauen.“ Article 2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Port Victoria May 4, 2015 Dr. Annelie Gatineau – Prime Minister – Archival Details
Issue: 2015-001 Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Mansion Printed by University Edition, Montary City Roldem Law Gazette Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet: Roldemian Medical Care Bill Abolition Act Article 1 Der Roldemian Medical Care Bill wird aufgehoben. Article 2 Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Port Victoria June 15, 2015 Dr. Annelie Gatineau – Prime Minister – Archival Details
Issue: 2015-002 Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Mansion Printed by University Edition, Montary City Roldem Law Gazette Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet: Local Government Act 2015 Article 1 Section 1 Gemeinden (Municipalities, Municipalités) sind politisch-geografische Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze zur Förderung des Wohls ihrer Einwohner zu verwalten. Den Gemeinden können durch Gesetz weitere Rechte eingeräumt werden. Die Erfüllung der örtlichen Aufgaben obliegt dem Bürgermeister (Mayor, Maire) und dem Gemeinderat (Municipal Council, Conseil Municipal). Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter der Gemeinde und leitet die Gemeindeverwaltung (Municipal Administration, Administration Municipal). Er vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats. Der Bürgermeister wird von den Einwohnern der Gemeinde mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, ihm wird bei seiner Ernennung durch den Premierminister oder den Innenminister der Amtseid abgenommen. Eine Neuwahl findet bei Herausforderung frühestens sechs Monate nach der vergangenen Wahl statt. Das weitere regelt eine Rechtsverordnung des Innenministeriums. Der Gemeinderat wird nach Listenwahl jährlich gesamterneuert. Das weitere regelt eine Rechtsverordnung des Innenministeriums. Der Innenminister kann durch Rechtsverordnung festlegen, welche Gemeinden aufgrund ihrer historischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder verwaltungsorganisatorischen Bedeutung den Namensbestandteil Stadt (City, Ville) führen dürfen. Section 2 Gemeindefreie Siedlungen (unincorporated Settlements, Cités non constitué) sind politisch-geografische Gebietskörperschaften, die sich aufgrund Leistungsfähigkeit nicht selbst verwalten können. Die Erfüllung der örtlichen Aufgaben obliegt nach Maßgabe der Gesetze einem Generalkommissar (Commissioner-General, Commissaire-General), der vom Innenminister ernannt wird. Der Innenminister kann durch Rechtsverordnung die generalkommissarische Verwaltung einer autonomen Stadt zuordnen. Auf Antrag von Bürgern in gemeindefreien Siedlungen kann der Innenminister die Gründung einer Gemeinde oder mit Zustimmung der Gemeinde die Zuschlagung zu einer bestehenden Gemeinde genehmigen. Article 2 Section 1 Autonome Städte (Autonomous Cities, Villes Autonomes) sind Städte, denen durch Gesetz überörtliche Angelegenheiten und die Erfüllung von Aufgaben des Landes im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung übertragen werden. Sie werden dazu finanziell hinreichend ausgestattet. Der Innenminister legt die autonomen Städte auf Antrag des Bürgermeisters und des Stadtrats durch Rechtsverordnung fest. Die Erfüllung der örtlichen und überörtlichen Aufgaben obliegt dem Regierenden Bürgermeister (Governor Mayor, Maire-Gouverneur) und dem Stadtrat (City Council, Conseil Municipal). Der Regierende Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter der autonomen Stadt und leitet die Stadtverwaltung (City Administration, Administration Municipal). Er erfüllt die überörtlichen Aufgaben selbständig und vollzieht die Beschlüsse des Stadtrats. Mit der Erfüllung der örtlichen Aufgaben kann er Bürgermeister als weitere hauptamtliche Beamte der autonomen Stadt betrauen. Im Fall der Vakanz des Amts des Regierenden Bürgermeisters einer autonomen Stadt kann der Innenminister bis zur Wahl eines Bürgermeisters einen Kommissarvertreter (Lieutenant Commissioner, Commissaire-Lieutenant) berufen. Section 2 Samtgemeinden (Collective Municipalities, Municipalités Collectives) sind Gemeindeverbände, die nach Vertrag festgelegte örtliche Angelegenheiten anstelle ihrer Mitgliedsgemeinden erfüllen. Der Vertrag ist durch den Innenminister zu genehmigen. Die Erfüllung der nach Vertrag festgelegten örtlichen Aufgaben obliegt dem Samtgemeindevorsteher (Provost, Principal) und dem Samtgemeinderat (Collective Council, Conseil Collectif). Der Samtgemeindevorsteher ist hauptamtlicher Beamter der Samtgemeinde und leitet die Samtgemeindeverwaltung (Collective Administration, Administration Collective). Er vollzieht die Beschlüsse des Samtgemeinderats. Die Wahl des Samtgemeindevorsteher erfolgt wie die Wahl des Bürgermeisters. Der Samtgemeinderat besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und weiteren, nach einem dem Vertrag festgelegten Verfahren zu bestimmenden Mitgliedern. Samtgemeinden können nicht den Namensbestandteil Stadt führen. Section 3 Autochthone Gemeinschaften (Autochthon Communities, Communautés Autochtones) sind Gemeinden oder Gemeindeverbände, die eine mehrheitlich autochthone Bevölkerung aufweisen, eine dauerhafte autochthone Brauchtumspflege nachweisen können und denen die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung übertragen werden. Der Innenminister legt auf Antrag des Bürgermeisters und des Gemeinderats die autochthonen Gemeinschaften durch Rechtsverordnung fest. Die Erfüllung der Aufgaben obliegt dem Häuptling (Chief, Chef) und weiterer selbst gegebener Organe, die auf Beschluss der Einwohner der Gemeinschaft eingerichtet werden. Der Häuptling ist hauptamtlicher Beamter der autochthonen Gemeinschaft und leitet die Gemeinschaftsverwaltung (Community Administration, Administration de la Communautés). Autochthone Gemeinschaften können nicht den Namensbestandteil Stadt führen. Section 4 Agglomerationen (Agglomerations, Agglomérations) sind Zusammenschlüsse eigenständiger Gemeinden und Samtgemeinden, die nach Vertrag festgelegte nichthoheitliche Aufgaben für ihre Mitgliedsgemeinden erfüllen. Der Vertrag ist dem Innenminister anzuzeigen. Agglomerationen haben eigenwirtschaftlich zu agieren. Die zur Erfüllung zu errichteten Organe sind im Vertrag festzuhalten. Eine Agglomeration kann in privatrechtlicher Rechtsform gegründet werden. Article 3 Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Der Local Government Reform Act wird aufgehoben. Bürgermeister, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, führen dieses im Rahmen dieses Gesetzes fort. Port Victoria June 21, 2015 Dr. Annelie Gatineau – Prime Minister – Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet: 1st Constitution Amendment Act Article 1 Section 1 An die Stelle des Premierministers tritt der Präsident der Republik (President of the Republic, Président de la République). Section 2 Der Begriff des Prime Minister wird in der Verfassung der Republik Roldem zum Präsidenten geändert in: Article I Section 5, dem Titel des Article II, Article II Section 1 Subsection 1 Clause 1, Subsection 2, 3, 4, 5, im Eid der Subsection 6, Section 2 Subsection 1 Clause 1, Section 3. Article 2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Der amtierende Premierminister führt davon unbenommen sein Amt nach Maßgabe der bisherigen Verfassung zu Ende. Port Victoria June 21, 2015 Dr. Annelie Gatineau – Prime Minister – Archival Details
Issue: 2015-003 Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Mansion Printed by University Edition, Montary City Roldem Law Gazette Der Secretary of the Interior erlässt aufgrund des Article 1 Section 1 Subsection 5 Local Government Act 2015 folgende Rechtsverordnung: Regulation on the Recognition of Municipalities as Cities Article 1 Diese Verordnung wird gemäß Article 1 Section 1 Subsection 5 Local Government Act 2015 erlassen. Sie tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Die Regulation of Cities vom 9. März 2013 (Roldem Law Gazette, Issue 2013-007) wird außer Kraft gesetzt. Article 2 Die Bezeichnung Stadt (City, Ville) dürfen die folgenden Gemeinden führen: — Bloomsburgh — Dodgeville — East Bridge — Fort Mason — Fort Philipp — Grand Harbor — Hake River — Leela City — Lobsters Paradise — Montary City — Port Victoria — Providence — Saint Christopher Port Victoria June 23, 2015 Shilling Liebeskind – Secretary of the Interior – Der Secretary of the Interior erlässt aufgrund des Article 2 Section 1 Subsection 1 Clause 3 Local Government Act 2015 folgende Rechtsverordnung: Regulation on the Recognition of Municipalities as Autonomous Cities Article 1 Diese Verordnung wird gemäß Article 2 Section 1 Subsection 1 Clause 3 Local Government Act 2015 erlassen. Sie tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Article 2 Section 1 Zur Autonomen Stadt (Autonomous City, Ville Autonome) werden erhoben: — Bloomsburgh — Grand Harbor — Hake River — Montary City — Port Victoria — Providence — Saint Christopher Section 2 Die Bürgermeister der in Section 1 benannten Städte führen ihr bisherigen Ämter nunmehr als Regierende Bürgermeister (Governor Mayor, Maire-Gouverneur) fort. Port Victoria June 23, 2015 Shilling Liebeskind – Secretary of the Interior – Der Secretary of the Interior erlässt aufgrund des Article 2 Section 3 Subsection 1 Clause 2 Local Government Act 2015 folgende Rechtsverordnung: Regulation on the Recognition of Municipalities as Autochthon Communities Article 1 Diese Verordnung wird gemäß Article 2 Section 3 Subsection 1 Clause 2 Local Government Act 2015 erlassen. Sie tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Article 2 Section 1 Zur Autochthonen Gemeinschafte (Autochthon Community, Communauté Autochtone) werden festgelegt: — Ken Tah Ten — Kisiskatchewani Sipi — Manitou bou — Mass Adchu Ut — Nunavut — Quinnehtukqut Section 2 Die Bürgermeister der in Section 1 benannten Gemeinden führen ihr bisherigen Ämter nunmehr als Häuptlinge (Chiefs, Chefs) fort. Port Victoria June 23, 2015 Shilling Liebeskind – Secretary of the Interior – Archival Details
Issue: 2015-004 Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior Printed by University Edition, Montary City Shilling Liebeskind RBR MPP Roldem Secretary of Commerce retired Mayor of Montary City
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