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Meine Damen und Herren,
zur Abstimmung steht der folgende Gesetzesvorschlag der Abgeordneten zum Inselrat Fanny von Hammersmarck: Hilfs- und Rettungsdienstgesetz (HRdG) § 1 Aufgabe des allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienstes ist es:
(1) Aufgabe des besonderen Hilfs- und Rettungsdienstes ist es, in unwegsamem, insbesondere gebirgigem Gelände (Bergrettung), im Wasser (Wasserrettung) oder in Höhlen (Höhlenrettung) Verunglückten, Vermissten oder sonst in Not Geratenen zu helfen, sie zu versorgen, zu bergen oder zu retten; dies schließt die Leistung von erster Hilfe an Ort und Stelle mit ein. (2) Zu den Aufgaben des besonderen Hilfs- und Rettungsdienstes zählt auch die Suche mit Rettungshunden nach Personen, die aufgrund von Naturkatastrophen, geistiger Verwirrtheit oder in Folge von Unfällen im Gelände vermisst werden. § 3 Aufgabe des Flugrettungsdienstes ist:
(1) Die Einrichtung und Unterhaltung allgemeiner und besonderer Hilfs- und Rettungsdienste sind Sache der Gemeinden. Jede Gemeinde muss über einen Hilfs- und Rettungsdienst verfügen. (2) Die Einrichtung und Unterhaltung des Flugrettungsdienstes ist Sache des Landes. (3) Eine Gemeinde kann ihre Verpflichtung zur Einrichtung und Unterhaltung eines Hilfs- und Rettungsdienstes auch erfüllen, indem sie mit einer räumlich benachbarten Gemeinde oder einer auf ihrem Gebiet tätigen anerkannten Rettungsorganisation einen Vertrag über die Besorgung der Aufgaben des Hilfs- und Rettungdienstes schließt. (4) Das Land kann seine Verpflichtung zur Einrichtung und Unterhaltung eines Flugrettungsdienstes auch erfüllen, indem es mit einer auf seinem Gebiet tätigen anerkannten Rettungsorganisation einen Vertrag über die Besorgung der Aufgaben des Flugrettungdienstes schließt. § 5 (1) Rettungsorganisationen können als zur Besorgung der Aufgaben nach diesem Gesetz anstatt Einrichtungen des Landes oder der Gemeinden geeignet anerkannt werden, wenn sie:
§ 6 Dieses Gesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft. Stimmen Sie der Verabschiedung dieses Gesetzesvorschlages zu? Bitte stimmen Sie mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung." Gemäß Artikel 13 des Landes-Verfassungsgesetzes bedarf dieser Gesetzesvorschlag zu seiner Annahme der unbedingten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Dauer der Abstimmung wird auf 72 Stunden festgesetzt. Sie kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Vorschlag feststeht. Fanny von Hammersmarck Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D. "Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
Ja
Fanny von Hammersmarck Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D. "Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
ja
Niklas Fiedenskamp Gestorben am 12.10.14 Ehemals Inselpräsident Präsident der Mikronationalen Rennsportvereinigung Inselratsabgeordneter für Christopuerto I Bürgermeister und Bezirkshauptmann Christopuerto
Meine Damen und Herren,
die Abstimmung wird vorzeitig beendet, da bereits eine unumstößliche Mehrheit feststeht. Zwei von drei Abgeordneten zum Inselrat haben ihre Stimmen abgegeben. Davon entfielen auf den Gesetzesvorschlag: 2 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist damit unumstößlich erreicht und der Gesetzesvorschlag vom Inselrat angenommen. Fanny von Hammersmarck Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D. "Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
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