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Zum Ende der Seite springen 1. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch
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Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
09.11.2013 12:02 1. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch
Wrte Kolleginnen und Kollegen,
die Unionsregierung legt Ihnen den folgenden Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Umweltgesetzbuch vor zur Debatte und Aussprache vor. Ich erteile das Wort der Antragstellerin; im Anschluss sit die Debatte eröffnet:


1. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch
§ 1 Ergänzung
In das Umweltgesetzbuch wird folgender Paragraph aufgenommen:
§ 4a Vorsorge- Verursacher- und Gemeinlastprinzip
(1) Bei wirtschaftlichen Unternehmungen und anderen Unternehmungen, die zu Eingriffen in die Natur oder der Emission von Lärm oder Schadstoffen führen, sind Belastung und Schäden für Umwelt und menschliche Gesundheit so gering wie möglich zu halten bzw. in größtmöglichem Umfang zu verringern.
(2) Der Verursacher von Umweltschäden ist für deren Beseitigung verantwortlich und hat die dafür anfallenden Kosten zu tragen. Für die Beseitigung von Umweltschäden, deren Verursacher nicht mehr ermittelbar sind, ist die Allgemeinheit verantwortlich.
(3) Gefahrstoffe sind zu ersetzen, sobald ein umweltfreundlicherer zur Verfügung steht.




Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
09.11.2013 12:16
Werte Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Entwurf für eine Novellierung des Umweltgesetzbuches bringt drei neue wichtige Prinzipien in das Umweltrecht ein, nämlich das Vorsorge- Verursacher- und Gemeinlastprinzip: danach sind unvermeidliche Umweltbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, der Verursacher von Umweltschäden wird nun ausdrücklich in Haftung genommen und nur in den Fällen, in denen kein Verursacher festgestellt werden kann, springt der Staat ein, um die Umweltbeeinträchtigung zu beseitigen.
Die Unionsregierung ist der Überzeugung, dass dies zu einer Anpassung des Umweltrechts an die Erfordernisse unserer Zeit beiträgt und bittet das Hohe Haus daher um Zustimmung.



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


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