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Zum Ende der Seite springen Vertrag mit dem Herzogtum Bazen
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Bernardo Macaluso
il osservatore
02.02.2013 11:39 Vertrag mit dem Herzogtum Bazen

Grund- und Diplomatielagenvertrag
zwischen dem
Großherzogtum Bazen
und der
Demokratischen Union


Präambel
Im Wissen um die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit, gewillt, ihre bilateralen Beziehungen auf eine vertragliche Grundlage zu stellen und beseelt vom Geiste des Friedens und der Kooperation, sind die Hohen Vertragsschließenden Parteien wie folgt überein gekommen::

Artikel I
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien erkennen einander als souveräne Staaten an.

Artikel II
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die Landesgrenzen, Hoheitsgewässer und den Luftraum der jeweils anderen Partei zu achten und nur auf ausdrücklichen Wunsch der jeweils anderen Regierung in die innerstaatlichen Belange der jeweils anderen Partei einzugreifen.

Artikel III
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, Differenzen auf diplomatischem Wege und auf die Androhung oder den Einsatz von Gewalt zu verzichten.. Ein Einsatz militärischer oder paramilitärischer Truppen oder geheimdienstliche Aktivitäten im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei darfnur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Regierung des Vertragspartners erfolgen.

Artikel IV
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien unterhalten nach Möglichkeit Botschaften bei der jeweils anderen Partei. Das dorthin entsandte Personal genießt nach erfolgter Akkreditierung diplomatische Immunität. Botschafter können einseitig mit Begründung jederzeit abgezogen werden.

Artikel V
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, ihre bilateralen Beziehungen durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit, insbesondere auf den Gebieten der Writschaft, der Telekommunikation, des Verkehrswesens, der Kultur und der jusitiziellen Zusammenarbeit, zu vertiefen.

Artikel VI
Dieser Vertrag hat unbegrenzte Laufzeit. Er kann einseitig binnen zwei Wochen mit Begründung gekündigt werden.
Die Kündigung ist der Regierung der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich in einer diplomatischen Note mitzuteilen.
Artikel VII
Dieser Vertrag tritt mit dem Abschluss der Ratifizierung durch beide Vertragsparteien in Kraft.

Manuri, den


Für das Großherzogtum Bazen



Für die Demokratische Union




Vorlage und Aussprache wurden von der Unionsregierung in Person von Unionskanzlerin Bont beantragt. Frau Bont hat das Wort, danach ist die Aussprache eröffnet.



Bernardo G. Macaluso
Primo Ministro di Herót / Landespräsident von Heroth


Presidente del Associazione Locale del SPDU di Herót / Vorsitzender des SPDU-Landesverbandes Heroth
Presidente della 1. Turbina Mussato / Vereinspräsident der 1. Turbine Muxt
Bürger
Burkhard Bokelmann
Ubi bene, ibi patria.
19.02.2013 14:21
Möchte Frau Bont uns diesen Vertrag nicht noch vorstellen?



Burkhard Bokelmann MdUP
Unionskanzler


Pandora Friedmann
Lebende Foren Legende
19.02.2013 14:40
Mit der neuen Wahlperiode haben sich doch alle Anträge aus dem 36. Unionsparlament erledigt?!



Bürger
Burkhard Bokelmann
Ubi bene, ibi patria.
19.02.2013 14:46
Vielleicht möchte die amtierende Unionsregierung den Antrag ja erneut einbringen.



Burkhard Bokelmann MdUP
Unionskanzler


Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
19.02.2013 14:51
Sobald das Unionsparlament eine gültige Geschäftsordnung hat, wird die Unionsregierung alle noch nicht erledigten Anträge aus der 36. Legislaturperiode erneut einbringen.



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


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