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Erstes Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes |
Alexander Krüger
Titan.
12.05.2012 00:02
Erstes Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes
Zitat: |
Erstes Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes
§ 1
Folgendes wird als Paragraph 5a in das Wahlgesetz der freien Republik Katista eingefügt:
"§5a - Dauer einer Wahlperiode
(1) Eine Wahlperiode des Ministerpräsidenten beträgt 4 Monate. Es sind frühestens 2 Wochen vor Ablauf der Periode, spätestens aber 2 Wochen nach Ablauf Wahlen auszuschreiben.
§2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. |
Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
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