Demokratische Union » Regierungsviertel » Unionsparlament » Archivkeller » Archiv des 34. Unionsparlaments » Abstimmung Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Maximilian_Schumpeter
Routinier
05.03.2012 13:07 Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Unionsregierung hat den folgenden Gesetzesantrag eingebracht, über den die Aussprache nicht beantragt wurde:

Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments

Artikel 1


Die Unionsverfassung wird in Artikel 26 Absatz 5 Satz 1 wie folgt geändert: "Das Unionsparlament setzt sich aus fünf bis 17 Mandaten zusammen."

Artikel 2


§ 1
Das Wahlgesetz erhält den neuen Titel "Gesetz über die Wahl des Unionsparlaments, des Unionspräsidenten und die Volksgesetzgebung" mit dem Kurztitel "Unionswahlgesetz".

§ 2
Das Wahlgesetz wird in § 12 um einen Absatz 3 ergänzt: "Dem Unionswahlleiter ist ein Protokoll der Aufstellungsversammlung vorzulegen. Dieses wird von den Erklärungen der Kandidatur aller Kandidaten und einer Versicherung an Eides statt der Richtigkeit der Angaben eines Vertreters des Wahlvorschlag ergänzt. Dieses Erfordernis erübrigt sich bei Einzelkandidaten."

§ 3
Das Wahlgesetz wird in § 17 Absatz 1 wie folgt geändert: "Die Anzahl der Sitze des Unionsparlamentes richtet sich unter Berücksichtigung der Vorgaben aus Artikel 26 Absatz 5 Satz 1 Unionsverfassung nach der Anzahl der Unionsbürger mit aktiven Wahlrecht. Für begonnene siebzehn Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben. Hinzu kommt noch ein weiteres Mandat."

§ 4
Im Wahlgesetz wird in §§ 2 Satz 1, 9, 22 Absatz 1, 25, 26, 33 Satz 1, 37 Satz 1, 47 Satz 1 das Wort "RXXXlon" ersatzlos gestrichen.

§ 5
(1) Im Wahlgesetz wird in § 3 das Wort "Staatsbürger" duch "Unionsbürger" ersetzt.
(2) Im Wahlgesetz wird in §§ 3, 19 das Wort "Staatsbürgerschaft" duch "Unionsbürgerschaft" ersetzt.
(3) Im Wahlgesetz wird in §§ 22 Absatz 1, 24 Absatz 1 Satz 1, 24a Absatz 1 Buchstabe a, das Wort "Bürger" duch "Unionsbürger" ersetzt.

Artikel 3


Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


Ich bitte Sie um Ihr Votum. Mögliche Stimmabgaben sind Ja, Nein und Enthaltung.

Die Abstimmung dauert 96 Stunden.



Maximilian Schumpeter, MdUP
Unionsminister des Inneren und der Justiz
Präsident des Unionsparlaments
Maximilian_Schumpeter
Routinier
05.03.2012 13:07
Ja



Maximilian Schumpeter, MdUP
Unionsminister des Inneren und der Justiz
Präsident des Unionsparlaments
Maximilian_Schumpeter
Routinier
09.03.2012 14:17
Die Abstimmung ist beendet.

Es wurde eine Stimme abgegeben, diese war gültig und lautete auf "Ja". Ich stelle fest, dass das Parlament nicht beschlussfähig war. Der Beschluss ist damit nicht zustande gekommen und es wird eine Wiederholungsabstimmung durchgeführt werden.



Maximilian Schumpeter, MdUP
Unionsminister des Inneren und der Justiz
Präsident des Unionsparlaments
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Demokratische Union » Regierungsviertel » Unionsparlament » Archivkeller » Archiv des 34. Unionsparlaments » Abstimmung Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments