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Ich wiederhole meinen Antrag und bitte um zügige Bearbeitung. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Angesichts der Einberufung des WiSim-Beirats zum 12. April beantrage ich Aussprache um die Besetzung durch die beiden vorgesehenen Mitglieder des Unionsparlaments. Vielen Dank.
Ich beantrage:
1. Das Unionsparlament möge beschließen: Das Unionsparlament tritt der Klage der Unionsregierung und des Abgeordneten Schumpeter gegen den Unionspräsidenten auf Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes zur Verkleinerung des Unionsparlaments in der am 18. April 2012 beim Unionsgericht eingereichten Fassung bei (siehe Gemeinsame Geschäftsstelle der Unionsgerichte) 2. Die Aussprache zum Antrag 1. Maximilian Schumpeter, MdUP Unionsminister des Inneren und der Justiz Präsident des Unionsparlaments
Ich beantrage im Namen der Unionsregierung die Abstimmung über folgende Vorlage:
2. Gesetz über die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Konvention über die arktischen und antarktischen Polgebiete und Territorien RatifG-PolKommZP Artikel 1 Das Unionsparlament ratifiziert das folgende 2. Änderungsprotokoll zur Konvention über die arktischen und antarktischen Polgebiete und Territorien: 2. Änderungsprotokoll zur Konvention über die Polgebiete Kapitel I Art. 11 Abs. 1 der Konvention über die Polgebiete erhält folgende Fassung: Sofern eine gem. Art. 10 abgehaltene Inspektion oder Luftbeobachtung zu dem Schluss kommt, dass gegen die Entmilitarisierung der Arktis oder der Antarktis gem. Art. 3 oder gegen das Verbot der militärischen Schifffahrt gem Art. 8 Abs. 2 oder dem Verbot des Abbaus der natürlichen Ressourcen gem. Art. 7 dieser Übereinkunft verstoßen wird, dies innerhalb des Hohen Rates gem. Art. 10 Abs. 1 S. 1 bzw. Art. 10 Abs. 4 S. 2 mindestens 14 volle Tage - gerechnet ab dem Zeitpunkt der Information des Hohen Rates durch den Hohen Kommissar - diskutiert wurde sowie eine weitere, nach der besagten Frist von 14 Tagen durchgeführte Inspektion explizit - im Sinne einer Beantwortung mit Ja oder Nein - zu dem Schluss kommt, dass der entsprechende Verstoß weiterhin besteht, so ist es dem Hohen Kommissar erlaubt, ein Mandat zur Durchsetzung der Entmilitarisierung der Arktis oder Antarktis oder des Verbotes der militärischen Schifffahrt oder des Verbotes des Abbaus der natürlichen Ressourcen mit militärischen Mitteln zu erteilen. Kapitel II Art. 14 der Konvention über die Polgebiete erhält folgende Fassung: (1) Diese Übereinkunft tritt in Kraft, sobald sie von fünf Staaten ratifiziert wurde. (2) Die Ratifikationsurkunden werden beim Internationalen Hochkommissariat für die Polgebiete hinterlegt, welches hiermit zum Depositar bestimmt wird. (3) Nach Hinterlegung der fünften Ratifikationsurkunde und dem Inkrafttreten des Vertrages für diejenigen Staaten, die bis zu diesem Zeitpunkt die Ratifikationsurkunde hinterlegten, tritt diese Übereinkunft für alle anderen Staaten mit Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Kraft. (4) Der Depositar teilt denjenigen Staaten, welche bis zum Inkrafttreten dieser Übereinkunft die Ratifikationsurkunde hinterlegten, das Inkrafttreten dieser Übereinkunft mit. Kapitel III Art. 15 Abs. 3 der Konvention über die Polgebiete erhält folgende Fassung: Das Protokoll tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, an dem es von mehr als der Hälfte der Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft ratifiziert wurde und entsprechende Ratifikationsurkunden beim Depositar hinterlegt wurden. Der Depositar teilt jedem Mitglied dieser Übereinkunft das Inkrafttreten eines Protokolls zur Änderung dieser Übereinkunft mit. Kapitel IV Art. 16 Abs. 2 der Konvention über die Polgebiete erhält folgende Fassung: Sofern ein Mitgliedsstaat dieser Übereinkunft seine Eintragung bzw. seine Reservierung - ohne dass diese in eine Eintragung umgewandelt wurde - auf der Karte der CartA verliert, gilt er als mit sofortiger Wirkung aus dieser Übereinkunft ausgeschieden. Kapitel V Dieses Protokoll tritt gem. Art. 15 der Konvention über die Polgebiete in Kraft. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
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