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Gesetz über die Landeshauptstadt |
Verkündet am 19.11.2011.
| Zitat: |
Gesetz über die Landeshauptstadt
§ 1 Landeshauptstadt
(1) Hauptstadt des Landes Salbor-Katista ist Funnix.
(2) Der Landtag hat seinen Sitz in Salbor-Stadt.
(3) Das Landespräsidium, mit Ausnahme des Ministeriums für salborianische Angelegenheiten, hat seinen Sitz in Funnix. Das Ministerium für salborianische Angelegenheiten hat seinen Sitz in Salbor-Stadt.
§ 2 Funnix-Klausel
Die Stadt Funnix ist bei der Ansiedlung neuer staatlicher Institutionen besonders zu berücksichtigen.
§ 3 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. |
Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
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