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Kauli
Alter Sack
16.01.2011 20:52 Verfassungsänderndes Gesetz zur Vertretung der freien Republik im Unionsrat
Verfassungsänderndes Gesetz zur Vertretung der freien Republik im Unionsrat

§1 Artikel 40a der Verfassung wird um folgenden Punkt ergänzt:
"(5) Sollte nach Artikel 40(a) 1-4 kein Senator bestimmt werden, kann der Landtag mit einfacher Mehrheit einen kommissarischen Senator aus den Bürgern der freien Republik wählen. Der kommissarische Senator bleibt im Amt, bis ein neuer Senator gewählt oder nach Artikel 40(a) 1-4 bestimmt wird. "
§2 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Artikel 40 (a)
(1) Die Vertretung der freien Republik Katista im Unionsrat wird durch den Senator wahrgenommen.
(2) Der Senator wird mit einfacher Mehrheit von den Bürgerinnen und Bürgern der freien Republik gewählt. Näheres regelt ein Gesetz.
(3) Der Senator ist in seiner Arbeit an keinerlei Weisungen durch die Landesregierung gebunden.
(4) Ist das Amt des Senators vakant, wird es durch den Landtagspräsidenten ausgeführt. Ist auch dieses Amt vakant, wird er durch den Ministerpräsidenten ausgeführt.




mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

Kauli
Alter Sack
16.01.2011 20:52
Keine Aussprache, schreiten wir zur Abstimmung.



mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

Kauli
Alter Sack
16.01.2011 20:53
6x Ja



mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

Kauli
Alter Sack
16.01.2011 20:53
Die Abstimmung ist beendet, das Gesetz hat die notwendige Mehrheit der Stimmen erreicht.



mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

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