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Werte Damen und Herren,
hier werden wir die Postleitzahlen besprechen. Bisher steht folgendes im Raum: Kapitel II - Postleitzahlen
Artikel 4 - Wesen (1) Postleitzahlen (PLZ) dienen der vereinfachten Zuteilung des Post- und Paketverkehres nach den Leitregionen in der Demokratischen Union. (2) Die Postleitzahlen sind für die in den unterzeichenenden Ländern versendenden Postunternehmen bindend. (3) Für den internationalen Post- und Paketverkehr sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten. Artikel 5 - Aufbau (1) Postleitzahlen bestehen aus genau fünf Ziffern und werden für den Zielort angegeben. (2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland. (3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Postleitbezirke): a) 0 (null): Katista, b) 1 (eins): Freistein, c) 2 (zwei): Heroth, d) 3 (drei): Imperia, e) 4 (vier): Salbor, f) 5 (fünf): Roldem, g) 6 (sechs): Westliche Inseln. (4) Die fehlenden führenden Ziffern dürfen bis zur einer Änderung dieses Vertrages mit jenem Inhalt nicht verwendet werden. Artikel 6 - Verteilung (1) Über die letztliche Einteilung in Postleitkreise (PLK) unter einem Postleitbezirk (PLB) entscheiden die Länder und deren Kommunen nach Maßgabe der Länder. (2) Es wird empfohlen pro Postleitzahlkreis mindestens 1.000 Einwohner, maximal aber 15.000 Einwohner zusammenzufassen. (3) Die Vergabe von Sonderpostleitzahlen im Rahmen der zugeordneten führenden Ziffern an Großempfänger ist möglich. Diese sind an die Postleitbezirke gebunden. Sonderpostleitzahlen sind nur als solche im Anhang zu markieren.
Roldem ist derzeit dabei, Postleitzahlen mit der hier vorgesehenen Ziffer 5 einzuführen.
Am Vertragstext würde ich noch folgendes ändern: a) Artikel 6, Absatz 2 ersatzlos streichen. b) In Artikel 6, Absatz 3, Satz 3 das Wort «nur» streichen. Ferner könnte es möglich gemacht werden, dass Länder Postleitgebiete untereinander tauschen können. Roldem bspw. wird nur die Postleitzahlen von 50100 bis 56099 benötigen. 50000-50099 und 56100-59999 wären unbenutzt.
Ich habe nichts gegen die Postleitzahlen und auch nichts gegen die Änderungsvorschläge von Frau Friedmann...
Das Tauschen von Postleitgebieten halte ich allerdings nicht für nötig, da jedes Land wohl noch einiges an unbenutzen Zahlen "übrig" haben dürfte, ausserdem würde dann wieder die strikte Regelung verloren gehen.
Ich habe keine Einwände.
Auch hier habe ich keine Einwände. Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]()
Nunja, das kann ich hinreichend beantworten. Roldem hat eben nur 5,3 Mio. Einwohner, da stechen Katista mit 62,5 Mio. und Imperia mit gut 47 Mio. sehr heraus.
überzeugt ![]()
Von mir aus kann der Text mit den vereinbarten Änderungen geändert und in einem Vertragstext eingebracht werden.
Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]()
Weitere Meinungen?
Ich habe mich ja bereits geäußert.....einverstanden!
Auch ich bin mit den Änderungen, die bereits besprochen wurden, einverstanden.
Dominik "Nick" Flemming ![]()
Ich fasse zusammen:
Kapitel II - Postleitzahlen
Artikel 4 - Wesen (1) Postleitzahlen (PLZ) dienen der vereinfachten Zuteilung des Post- und Paketverkehres nach den Leitregionen in der Demokratischen Union. (2) Die Postleitzahlen sind für die in den unterzeichenenden Ländern versendenden Postunternehmen bindend. (3) Für den internationalen Post- und Paketverkehr sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten. Artikel 5 - Aufbau (1) Postleitzahlen bestehen aus genau fünf Ziffern und werden für den Zielort angegeben. (2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland. (3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Postleitbezirke): a) 0 (null): Katista, b) 1 (eins): Freistein, c) 2 (zwei): Heroth, d) 3 (drei): Imperia, e) 4 (vier): Salbor, f) 5 (fünf): Roldem, g) 6 (sechs): Westliche Inseln. (4) Die fehlenden führenden Ziffern dürfen bis zur einer Änderung dieses Vertrages mit jenem Inhalt nicht verwendet werden. Artikel 6 - Verteilung (1) Über die letztliche Einteilung in Postleitkreise (PLK) unter einem Postleitbezirk (PLB) entscheiden die Länder und deren Kommunen nach Maßgabe der Länder. (2) Die Vergabe von Sonderpostleitzahlen im Rahmen der zugeordneten führenden Ziffern an Großempfänger ist möglich. Diese sind an die Postleitbezirke gebunden. Sonderpostleitzahlen sind als solche im Anhang zu markieren.
Wurde in diese Version auch die Möglichkeit des "Tauschens" von Postleitzahlen eingebaut?
Hatte man sich darauf nicht geeinigt, oder übersehe ich es nur? ![]() Dominik "Nick" Flemming ![]()
Ach, korrekt, da müssen die Juristen nochmal dran...
Und?
Die Juristen tüfteln noch.
Das ist nun die geänderte Fassung. Die hellgefärbten Teile würden wir herausnehmen, der rotgefärbte ist neu hinzugekommen.
Kapitel II - Postleitzahlen
Artikel 4 - Wesen (1) Postleitzahlen (PLZ) dienen der vereinfachten Zuteilung des Post- und Paketverkehres nach den Leitregionen in der Demokratischen Union. (2) Die Postleitzahlen sind für die in den unterzeichenenden Ländern versendenden Postunternehmen bindend. (3) Für den internationalen Post- und Paketverkehr sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten. Artikel 5 - Aufbau (1) Postleitzahlen bestehen aus genau fünf Ziffern und werden für den Zielort angegeben. (2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland. (3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Postleitbezirke): a) 0 (null): Katista, b) 1 (eins): Freistein, c) 2 (zwei): Heroth, d) 3 (drei): Imperia, e) 4 (vier): Salbor, f) 5 (fünf): Roldem, g) 6 (sechs): Westliche Inseln. (4) Die fehlenden führenden Ziffern dürfen bis zur einer Änderung dieses Vertrages mit jenem Inhalt nicht verwendet werden. (5) Ein Land kann mit einem gesonderten Vertag die Überlassung von Postleitzahlen an ein anderes festlegen. Der Vertrag ist unverzüglich den Regierungen der anderen Länder zuzuleiten und diesem Vertrag als Anhang zu ergänzen. Artikel 6 - Verteilung (1) Über die letztliche Einteilung in Postleitkreise (PLK) unter einem Postleitbezirk (PLB) entscheiden die Länder und deren Kommunen nach Maßgabe der Länder. (2) Die Vergabe von Sonderpostleitzahlen im Rahmen der zugeordneten führenden Ziffern an Großempfänger ist möglich. Diese sind an die Postleitbezirke gebunden. Sonderpostleitzahlen sind als solche im Anhang zu markieren. Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Justine Sutherbury: 04.04.2010 23:08.
Ich bin auch hier einverstanden.....
Kann man so stehen lassen.
Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]()
Dann kann ich diesen Ausschuss schließen. Ich danke Ihnen für die konstruktive Mitarbeit. Als Ergebnis wird folgendes festgehalten:
Kapitel II - Postleitzahlen
Artikel 4 - Wesen (1) Postleitzahlen (PLZ) dienen der vereinfachten Zuteilung des Post- und Paketverkehres nach den Leitregionen in der Demokratischen Union. (2) Die Postleitzahlen sind für die in den unterzeichenenden Ländern versendenden Postunternehmen bindend. (3) Für den internationalen Post- und Paketverkehr sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten. Artikel 5 - Aufbau (1) Postleitzahlen bestehen aus genau fünf Ziffern und werden für den Zielort angegeben. (2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland. (3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Postleitbezirke): a) 0 (null): Katista, b) 1 (eins): Freistein, c) 2 (zwei): Heroth, d) 3 (drei): Imperia, e) 4 (vier): Salbor, f) 5 (fünf): Roldem, g) 6 (sechs): Westliche Inseln. (4) Die fehlenden führenden Ziffern dürfen bis zur einer Änderung dieses Vertrages mit jenem Inhalt nicht verwendet werden. (5) Ein Land kann mit einem gesonderten Vertag die Überlassung von Postleitzahlen an ein anderes festlegen. Der Vertrag ist unverzüglich den Regierungen der anderen Länder zuzuleiten und diesem Vertrag als Anhang zu ergänzen. Artikel 6 - Verteilung (1) Über die Einteilung in Postleitkreise (PLK) unter einem Postleitbezirk (PLB) entscheiden die Länder. (2) Die Vergabe von Sonderpostleitzahlen im Rahmen der zugeordneten führenden Ziffern an Großempfänger ist möglich. Diese sind an die Postleitbezirke gebunden. Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City
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