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![]() DEMOKRATISCHE UNION - Unionsverwaltungsgericht - Beschluss vom 5. August 2010 In dem Verwaltungsverfahren nach § 8 Abs. 1 UGerG des Palin Waylan-Majere, der Fraktion DIE GRÜNEN im 28. Unionsparlament - Antragsteller - gegen den Unionspräsidenten - Antragsgegner - wird fortgesetzt. Die Hauptverhandlung findet vor dem Unionsverwaltungsgericht statt. Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter Professor Joshua B. Bongerton den Vorsitz führen. Joshua B. Bongerton Direktor des Unionsverwaltungsgerichts Prof. Jebb Bongerton JSCR JD Direktor des Unionsverwaltungsgerichts Richter am Obersten Gericht von Roldem „Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“ Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jebb Bongerton: 05.08.2010 19:52.
Ich bitte den Antragsteller um eine Stellungnahme bezüglich des Interesses nach Fortführung des Verfahrens.
Prof. Jebb Bongerton JSCR JD Direktor des Unionsverwaltungsgerichts Richter am Obersten Gericht von Roldem „Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“
Da so ziemlich alle, die vor einem Jahr an diesem Prozess beteiligt waren, mittlerweile ausgebürgert sind, ist mein Interesse, dem Unionsverwaltungsgericht unnötigen Arbeitsaufwand zu ersparen.
Palin Waylan-Majere OEL Altkanzler ![]() DEMOKRATISCHE UNION - Unionsverwaltungsgericht - Beschluss vom 6. August 2010 In der Verwaltungsstreitigkeit nach § 8 Abs. 1 UGerG des Herrn Palin Waylan-Majere, der Fraktion DIE GRÜNEN im 28. Unionsparlament - Antragsteller - gegen den Unionspräsidenten - Antragsgegner - wird das Verfahren auf Antrag des verbliebenen rechtsfähigen Antragstellers eingestellt. Joshua B. Bongerton Direktor des Unionsverwaltungsgerichts Prof. Jebb Bongerton JSCR JD Direktor des Unionsverwaltungsgerichts Richter am Obersten Gericht von Roldem „Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“
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