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Alexander Krüger
Titan.
12.05.2012 00:05 Gesetz über den Haushaltsplan I/2004
Zitat:
Gesetz über den Haushaltsplan I/2004

§1
Dieses Gesetz regelt den Haushalt der freien Republik Katista für den Januar, Februar und März 2004.

§2
Dieses Gesetz ist verbindlich für sämtliche Organe der Verwaltung des Landes.

§3
Ausgaben für

(1)
-> Kulturförderung

- Für das "Programm zur Förderung der kommunalen Präsentation" des Landes werden der Landesregierung durch den Landtag 25.000 Bramer an Ausgaben bewilligt.
- Für die Kulturförderung des Landes werden der Landesregierung durch den Landtag 5.000 Bramer bewilligt.
- Für weitere besondere Aktionen bewilligt der Landtag Sonderausgaben in Höhe von 1.000 Bramern.

(2)
-> Unterhaltskosten

- Der Landtag bewilligt der Landesregierung zum Unterhalt der Homepage der freien Republik eine montaliche Summe von 2000 Bramern.
- Für eventuelle Sonderausgaben im Bereich der Präsentation des Landes werden 1500 Bramer bewilligt.

(4) -> Personalkosten

a)
- Der Landtag bewilligt dem Ministerpräsidenten ein Gehalt von 2700 Bramern pro Monat.
- Den Ministern wird jeweils ein Gehalt von 950 Bramern pro Monat bewilligt.
- Dem Vorsitzenden Richter am Obersten Landesgericht wird ein Gehalt von 1000 Bramern duch den Landtag bewilligt.
- Den Schöffen am Obersten Landesgericht wird durch den Landtag eine Entschädigung in Höhe von 1000 Bramern pro Prozeß genehmigt.
- Der Senator der freien Republik bekommt als Entschädigung für die Vertretung der freien Republik im Unionsrat eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1500 Bramern im Monat.
- Der Präsident des Landtages der freien Republik bekommt von Landtag ein Gehalt in Höhe von 900 Bramern zugesprochen.
- Der Landtag genehmigt der Landesregierung ein Budget von 2.000 Bramern zur Einstellung von Zeitarbeitern.
- Den Angestellten des Landes werden jeweils 100 Bramern im Monat zugesprochen.
- Den Beamten des Landes wird jeweils ein Gehalt von 500 Bramern im Monat pro Beamter zugesprochen.

§4 Einnahmen
(a) Jeder ratelonische Staatsbürger mit Wohnsitz in Katista wird zu einer Landesgrundsteuer in folgender Staffelung verpflichtet:

- Personen mit einem Vermögen von mehr als 10.000 Bramern zahlen monatlich 150 Bramer.
- Personen mit einem Vermögen zwischen 6.000 und 10.000 Bramern zahlen 100 Bramer monatlich.
- Personen mit einem Vermögen zwischen 6.000 und 4.000 Bramern monatlich zahlen 75 Bramer monatlich.
- Personen mit einem Vermögen zwischen 4.000 und 2.000 Bramern monatlich zahlen 50 Bramer monatlich.
- Personen mit einem Vermögen zwischen 2.000 und 1.000 Bramern monatlich zahlen 35 Bramer monatlich.
- Personen, deren Vermögen weniger als 1.000 Bramer beträgt, sind von der Steuer befreit.

(b) Jeder Person mit Wohnsitz in Katista hat außerdem eine Steuer auf sein gesamtes, monatliches Einkommen in Höhe von 10% an das Land zu entrichten.

§5
Kein Bürger der freien Republik darf mehr als ein Gehalt vom Land beziehen. Ist ein Bürger bezugsberechtigt für mehrere Gehälter, so muß er sich für eines der Gehälter entscheiden.

§6
Dieser Haushaltsplan tritt mit seiner Verkündung in Kraft.






Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
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