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Geschrieben von Haakon Tokra am 01.02.2009 um 19:02:

 

Können wir denn nicht einen anderen Psychologen hören, der das Gutachten einfach nur erklärt? Das wäre ja auch was...



Geschrieben von William C. Ashcraft am 01.02.2009 um 21:33:

 

Ich werde sehen, dass ich einen solchen finde.



Geschrieben von Erik Schott am 26.02.2009 um 17:49:

 

Suchet, so werdet ihr finden.



Geschrieben von William C. Ashcraft am 27.02.2009 um 18:44:

 

Die Suche gestaltet sich schwieriger als erwartet.



Geschrieben von Gustav von Struve am 16.03.2009 um 11:46:

 

Sehr geehrter Herr Unionsrichter Ascraft,

ich habe ihnen ein Schriftstück zukommen lassen.

gez. Gustav von Struve
Unionsanwalt



Geschrieben von William C. Ashcraft am 16.03.2009 um 13:00:

 

Das Gutachten wird mit den Anmerkungen in das Verfahren eingeführt:

Zitat:

Gutachten/Befund:

Nach eingehender med. psychologischer Untersuchung der im Arrest befindlichen Marolijn Webber kommen die Gutachter der Schlörkensdörf-Schlächter Praxis für Neurologie, Psychiatrie und Psychologie auf folgende Befunde:

Bei der o.g. delinquenten Webber konnten wir eine schicksalsschlagbedingte Reifestörung mit persönlichkeits abspaltenden, zwanghaften Zügen feststellen (referenzierende Stichprobe im Minnesota Multiphasic Personality Inventory MMPI). Die Untersuchung wurde nach der probabilistischen Testtheorie konstruiert. [Die Probabilistische Testtheorie (Item Response Theory) beschreibt, wie man aus Ergebnissen standardisierter psychometrischer Tests auf Persönlichkeitseigenschaften zurückschließen kann.]

Weiterhin diagnostizierten wir somatoforme Störungen [als Somatoforme Störungen werden körperliche Beschwerden bezeichnet, die sich nicht oder nicht hinreichend auf eine organische Erkrankung zurückführen lassen], mit keinem deutlich internistischen Befund.

Ausgeprägt bei der Delinquentin ist eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung (Borderline BPS). Die Bereiche der Gefühle, des Denkens und des Handelns sind beeinträchtigt, was sich durch negatives und teilweise paradox wirkendes Verhalten in zwischenmenschlichen Beziehungen sowie im gestörten Verhältnis zu sich selbst äußert. Im DSM-IV, Psychiatric Association sind fünf der insgesamt neun Merkmale von Borderline nachgewiesen worden. [Die Borderline-Persönlichkeitsstörung (abgekürzt BPS), auch emotional instabile Persönlichkeitsstörung genannt, ist eine psychologische und psychiatrische Diagnose. Sie gehört zu den am häufigsten diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen. Bei einer solchen Störung sind bestimmte Bereiche von Gefühlen, des Denkens und des Handelns beeinträchtigt, was sich durch negatives und teilweise paradox wirkendes Verhalten in zwischenmenschlichen Beziehungen sowie im gestörten Verhältnis zu sich selbst äußert. Die BPS wird immer von weiteren Belastungen begleitet, darunter dissoziative Störungen [Die Dissoziative Identitätsstörung oder Multiple Persönlichkeitsstörung ist eine dissoziative Störung, bei der Wahrnehmung, Erinnerung, und das Erleben der Identität betroffen ist.], Depressionen sowie verschiedene Formen von selbstverletzendem Verhalten. Die Merkmale werden mit zwei Dingen charakterisiert: Erstens als „spaltende Denkvorgänge“, zweitens als „primitive“ (resp. „primärprozesshafte“ [die Wirklichkeit wird gemäß persönlicher Wünsche geordnet]) Denkvorgänge. Beide Muster werden mit der projektiven Identifikation assoziiert, die bei der delinquenten Webber sehr ausgeprägt ist. Die projektive Identifikation ist ein Abwehrmechanismus, bei dem Teile des Selbst abgespalten und auf eine andere Person projiziert werden. Diese wird dann unbewusst als Teil des eigenen Selbst empfunden. Dadurch werden eigene Inhalte (Werte, Gedanken, Gefühle) als die der anderen Person wahrgenommen.

Differenzialdiagnostik:

Einige der Symptome können auch bei anderen Störungsbildern auftreten, so z. B. bei Depressionen, Schizophrenien, sehr häufig auftretende Stimmungsschwankungen, schizoiden Persönlichkeitsstörungen [Die schizoide Persönlichkeitsstörung; nicht zu verwechseln mit Schizophrenie, zeichnet sich aus durch einen Rückzug von affektiven, sozialen und anderen Kontakten mit übermäßiger Vorliebe für Phantastereien, einzelgängerischem Verhalten und eine in sich gekehrte Zurückhaltung. Die Betroffenen verfügen nur über ein begrenztes Vermögen, Gefühle auszudrücken und Freude zu erleben.], narzisstischen Persönlichkeitsstörungen [Als narzisstische Persönlichkeitsstörungen bezeichnet man in der Psychiatrie und Klinischen Psychologie verschiedene überdauernde Erlebens- und Verhaltensmuster mit Beginn in der Kindheit und Jugend, die von einem flexiblen, situationsangemessenen Erleben und Verhalten in jeweils charakteristischer Weise abweichen. Sie sind durch relativ starre mentale Reaktionen und Verhaltensformen gekennzeichnet, vor allem in Situationen, die für die jeweilige Person konflikthaft sind. Die persönliche und soziale Funktions- und Leistungsfähigkeit ist meistens beeinträchtigt.] oder bei paranoiden Persönlichkeitsstörungen [Die paranoide Persönlichkeitsstörung ist gekennzeichnet durch besondere Empfindlichkeit gegenüber Zurückweisung, Nachtragen von Kränkungen, übertriebenes Misstrauen sowie die Neigung, Erlebtes in Richtung auf feindselige Tendenzen der eigenen Person gegenüber zu verdrehen. Neutrale und freundliche Handlungen anderer werden als feindlich, herabsetzend oder verächtlich erlebt. In manchen Fällen kann ein Eifersuchtswahn auftreten, wobei auf unberechtigten Verdächtigungen hinsichtlich der sexuellen Treue von Partnern starrsinnig und streitsüchtig bestanden wird. Menschen mit einer paranoiden Persönlichkeitsstörung können zu überhöhtem Selbstgefühl und übertriebener Selbstbezogenheit neigen]. Durch das diagnostische Verfahren konnten wir das o.a. Gutachten aber manifestieren.



Geschrieben von pjotr am 20.03.2009 um 00:20:

 

Zitat:
Original von Unke von Schlörkensdörf-Schlächter
Das Gutachten wurde soeben dem Gericht vorgelegt.


*fragt sich als er im Fernsehen die alten Prozessvideos sieht, warum seine Frau Katharina darin unter falschem Namen als Psychologin auftaucht*



Geschrieben von Michael Schneider am 27.03.2009 um 13:02:

 

edit.



Geschrieben von William C. Ashcraft am 30.03.2009 um 16:42:

 

Gibt es Fragen zum Gutachten?



Geschrieben von Erik Schott am 20.05.2009 um 22:05:

 

*Fragt sich, ob das Gericht von dem Selbstmord der Angeklagten Kenntnis genommen hat.*



Geschrieben von William C. Ashcraft am 24.05.2009 um 15:16:

 

In Anbetracht dessen, dass die Angeklagte sich, wie mittlerweile zweifelsfrei nachgewiesen wurde, selbst das Leben genommen hat ist dieses Verfahren obsolet.

Das Verfahren ist daher geschlossen.

24.05.2009 Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft


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