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Geschrieben von SRM am 10.12.2008 um 14:52:

 

Das Finanzministerium beantragt:

Zitat:

Haushalt für November 2008

Einnahmen:

1. Einkommenssteuer 29 331,71 Br
2. Vermögenssteuer privat 1 978,23 Br
3. Vemögenssteuer 5 740,39 Br
4. Rückforderung Montary 260,70 Br


GESAMT: 37.311,03 Br

Ausgaben:
5. MdUP 15 333,33 Br
6. Unionspräsident 4 500 Br
7. Kanzler 4 000 Br
8. Minister 12 833,33 Br
9. Unionsratspräsidium 1 800 Br
10. Unionsparlamentspräsidium 1 800 Br
11. Unionsrichter 4 000 Br
12. Leiter des Afea 1 750 Br
13. Leiter der Unionspolizei 1 750 Br
14. Leiter der Unionsbank 1 750 Br
15. Botschafter 4500 Br

GESAMT: 54.016,66 Br

Saldo: - 16.705,63 Br



Geschrieben von Montgomery Scott am 10.12.2008 um 16:28:

 

Wird zum Haushalt von einem Abgeordneten eine Aussprache gewünscht?



Geschrieben von Fabian Montary am 10.12.2008 um 16:31:

 

Nun, mich würde ja mal interessieren, was sich hinter dem Punkt 4 verbirgt... Aber ich bin ja leider kein Abgeordneter...



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 10.12.2008 um 21:54:

 

dann lassen wir das ohne Aussprache großes Grinsen



Geschrieben von Montgomery Scott am 12.12.2008 um 10:51:

 

Ich reiche folgende Anfrage an die Unionsregierung ein:

Zitat:

An den Unionskanzler:

Sehr geehrter Herr Unionskanzler, Sie haben unlängst die Kandidaten einer Partei, deren Vorsitzender bekennender Homosexueller ist, als "Rosa Liste" bezeichnet. Weiter haben Sie ihn in herausforderndem Ton dazu aufgefordert, sich zwischen zwei Ämtern, für die er aktuell kandidiert, zu entscheiden, was tatsächlich erst nach dem Ende der beiden Wahlen notwendig ist. Ihr Fraktionsvorsitzender ist auf diesen Zug aufgesprungen und hat Verwunderung darüber geäußert, dass der FDU-Kandidat Sendler offenbar homosexuell sei, weil er für die gleiche Partei kandidiert wie Behrens-Nilsson. Wenig später bezeichnete er letzteren als "rosa Früchtchen", warf ihm vor, er würde mit seiner Homosexualität "werben" und bezeichnete Ihre Titulierung "Rosa Liste" als "irgendwie nett". Behrens-Nilssons Ex-Mann bezeichnete er als dessen "Exfrau". Schlussendlich nannte er es "unerträglich, wenn er jeden mit seiner Sexualität belästigt" und forderte damit implizit, Homosexuelle sollten ihre sexuelle Orientierung öffentlich verbergen und nicht politisch für Rechte von Homosexuellen eintreten.

1) Herr Unionskanzler, halten Sie offen und zu Wahlkampfzwecken zur Schau gestellte hämische Schulenfeindlichkeit für Ihres Amtes angemessen?

2) Sind die Äußerungen von Herrn Veitayaki mit Ihnen in irgendeiner Weise abgesprochen worden und wie beurteilen Sie sie?

3) Hat Ihre Regierung Bestrebungen, in der Gesetzgebung die Vorstellungen Ihres Fraktionsvorsitzenden umzusetzen?


An den Unionsminister Grimm:

Sehr geehrter Herr Justizminister,

Sie haben dem Unionsparlament in Ihrer Amtszeit mehrmals unaufgefordert fachjuristische Einschätzungen dargelegt. Daher erlaube ich mir, ihren Rat auch in diesem Falle in Anspruch zu nehmen.

4) Ist das Verhalten des FLA-Fraktionsvorsitzenden relevant in Bezug auf den vierten Abschnitt des Strafgesetzbuches?


An den Unionsminister Poppinga:

Sehr geehrter Herr Innenminister,

die Bekämpfung der Diskriminierung von Minderheiten fällt in Ihr Ressort.

5) Wie beurteilen Sie das Verhalten des Unionskanzlers und insbesondere das von Herrn Veitayaki vor diesem Hintergrund?

6) Sie haben erklärt, die Unionsregierung wolle Homosexuelle nicht diskriminieren sondern im Falle des Ehegesetzes nur den Status der Ehe als traditioneller Institution sichern. Ist diese Behauptung nach den Äußerungen von Seiten der FLA noch aufrechtzuerhalten? Distanzieren Sie sich von den Äußerungen?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.




Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 12.12.2008 um 18:30:

 



Der Unionsrat hat das folgende beschlossen:

Zitat:
Gesetz zur Einführung der Vertretungsgesetzgebung

§1 Der Unionsverfassung wird folgender Artikel 47a eingefügt:

Artikel 47a - Vertretungsgesetzgebung
(1) Die Union kann auf Gebieten der Gesetzgebungskompetenzen der Unionsländer Gesetze erlassen, sofern und soweit noch nicht alle Unionsländer von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben. Diese Gesetze heißen Vertretungsgesetze und sind als solche zu kennzeichnen.
(2) Vertretungsgesetze treten frühestens 14 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft
(3) Unbeschadet dessen treten Vertretungsgesetze für das Gebiet eines Unionslandes außer Kraft, sobald und soweit das Unionsland eigene gesetzliche Regelungen in dem Bereich des Vertretungsgesetzes erläßt.
(4) Vertretungsgesetze gelten wie Landesgesetze.

§2 Dem Artikel 47 Absatz 1 wird folgender Unterpunkt 8 gestrichen:
"8. alle staatlichen Foren"

§3 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Montgomery Scott am 12.12.2008 um 18:35:

 

Ist eine Aussprache erwünscht?



Geschrieben von Wolfgang Müller am 12.12.2008 um 19:02:

 

Ich reiche folgende Anfrage an die Unionsregierung ein:

Zitat:

An den Unionskanzler:

Sehr geehrter Herr Unionskanzler, was ist eigentlich aus den hier erwähnten Antrittsbesuchen in *so*polnisch-sprachigen*so* Nationen geworden?



Geschrieben von Hajo Poppinga am 15.12.2008 um 14:49:

 

Zitat:
Original von Palin Waylan-Majere


Der Unionsrat hat das folgende beschlossen:

Zitat:
Gesetz zur Einführung der Vertretungsgesetzgebung

§1 Der Unionsverfassung wird folgender Artikel 47a eingefügt:

Artikel 47a - Vertretungsgesetzgebung
(1) Die Union kann auf Gebieten der Gesetzgebungskompetenzen der Unionsländer Gesetze erlassen, sofern und soweit noch nicht alle Unionsländer von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben. Diese Gesetze heißen Vertretungsgesetze und sind als solche zu kennzeichnen.
(2) Vertretungsgesetze treten frühestens 14 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft
(3) Unbeschadet dessen treten Vertretungsgesetze für das Gebiet eines Unionslandes außer Kraft, sobald und soweit das Unionsland eigene gesetzliche Regelungen in dem Bereich des Vertretungsgesetzes erläßt.
(4) Vertretungsgesetze gelten wie Landesgesetze.

§2 Dem Artikel 47 Absatz 1 wird folgender Unterpunkt 8 gestrichen:
"8. alle staatlichen Foren"

§3 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Da seit mehr als zwei Tagen niemand eine Aussprache beantragt hat, bitte ich nunmehr im Abstimmung.



Geschrieben von Joeli Veitayaki am 21.12.2008 um 15:32:

 

Ich reiche folgende Anfragen ein:

Zitat:


1.) An den Unions-Justizminister Grimm:

Sehr geehrter Herr Justizminister,

in der aktuellen Situation der Unionsanwaltschaft deutet sich eine hohe Arbeitsüberlastung insbesondere des Obersten Unionsanwalt an.

Wie stellt das Ministerium für Justiz sicher, dass dringende Angelegenheiten, wie zum Beispiel Haftbefehle, innerhalb von 24 Stunden erledigt werden können?

2.) An den Unions-Innenminister Poppinga:

Sehr geehrter Herr Innenminister,

1.) aus gegebenen Anlass bitte ich um Aufklärung darüber, wer für die Aus- und Fortbildung der Unionspolizei, sowie der jeweiligen Landespolizeien zuständig ist.

2.) Es gibt Anzeichen, dass selbst hochrangige Führungskräfte der Landespolizei nicht auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung sind. Wie stellt das Unionsministerium des Innern sicher, dass die Polizeibeamten sich auf einem Kenntnisstand befinden, bei dem sichergestellt ist, dass die aktuelle Rechtslage angewandt werden kann?

3.) Der Chef der Unionspolizei befindet sich unbestätigten Gerüchten zu Folge seit längerer Zeit im Krankenstand. Wie ist die Vetretung geregelt?




Geschrieben von Joeli Veitayaki am 27.12.2008 um 19:41:

 

ich beantrage den Unionsminister Schneider wegen Beleidigung eines Parlamentsmitgliedes öffentlich/offiziell zu rügen. Notwendigenfalls sehe ich außerdem eine Strafanzeige gegen ihn wegen Beleidigung als zwingend an.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 30.12.2008 um 15:53:

 

Im Unionsrat wurde das Nachfolgende beschlossen:

Zitat:

Gesetz zur Reform der Zusammensetzung des Unionparlaments

§ 1
Der Art. 26 Abs (5) der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst:
"(5) Das Unionsparlament setzt sich aus sieben bis 13 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz."

§ 2
Der § 17 Abs. (1) des Wahlgesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Die Anzahl der Sitze des Unionsparlamentes richtet sich im verfassungsmäßig vorgegebenen Rahmen nach der Anzahl der Bürger mit aktiven Wahlrecht. Für begonnene fünfundzwanzig Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben. Hinzu kommen noch drei weitere Mandate."

§ 3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in kraft.


Da mit diesem Gesetzesantrag das Unionsparlament selbst verändert wird, bitte ich um die Möglichkeit einiger einleitenden Worte in der Aussprache.


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