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Geschrieben von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen am 09.06.2009 um 18:15:

  Gesetz zur Änderung des Gesetz zur Neuwahl des Präsidenten

Ich beantrage für folgendes Gesetz eine Aussprache. Im Anhang finden Sie das Originalgesetz.


Gesetz zur Änderung des Gesetz zur Neuwahl des Präsidenten

§ 1
Der bisherige § 3 Absatz 4 wird ersetzt durch:

(4)
a. Die Wahl dauert mindestens 7 Tage.
b. Im Falle einer unumstößlichen Mehrheit ist es dem Wahlleiter gestattet ein vorzeitiges Wahlende durchzuführen.
c. Im Falle, dass 100% der Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Wahl gegangen sind, ist es dem Wahlleiter gestattet ein vorzeitiges Wahlende durchzuführen.

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Präsidenten in Kraft.



ANHANG

Gesetz zur Neuwahl des Präsidenten

§ 1 - Feststellung der Abwesenheit des Präsidenten
(1) Die Abwesenheit des Präsidenten wird dadurch festgestellt, dass er in den letzten 4 Wochen nicht mehr als 5 Postings im Forum der Republik Salbor hinterlassen hat.
(2) Ausgenommen davon ist er natürlich, wenn er abwesend oder krank gemeldet ist.
(3) Die Feststellung der Abwesenheit kann durch Abstimmung im Kongress ersetzt werden, die die Neuwahlen des Präsidenten beschließen.
(4) Mit der Feststellung wird der Kongressvorsitzende beauftragt.

§ 2 - Zulässigkeit von Neuwahlen
(1) Neuwahlen sind dann zulässig, wenn die Abwesenheit sowohl des Präsidenten als auch seines oder seiner Stellvertreter festgestellt wurde.
(2) Dies gilt gleichsam, wenn die Abwesenheit des Präsidenten festgestellt wurde und kein Stellvertreter vorhanden ist.

§ 3 - Neuwahlen
(1) Der Kongressvorsitzende leitet spätestens 7 Tage nach der Feststellung der Abwesenheit das Verfahren für Neuwahlen ein.
(2) Die Bestimmungen, die dss "Gesetz über die Wahl des Präsidenten" in den §§ 2, 3, 4, 6 trifft, treffen für die Neuwahlen des Präsidenten aufgrund von Abwesenheit nicht zu.
(3) Die Bewerbungsfrist für neue Kandidaten beträgt mindestens 5 Tage. Die Wahl kann anschließend an die Schließung der Kandidatenliste stattfinden.
(4) Die Wahl dauert mindestens 7 Tage.
(5) Verantwortlich für die Wahlen ist der Kongressvorsitzende. Er kann bei Bedarf einen Wahlleiter bestimmen.

§ 4 - Rückholung von Bestimmungen des "Verfassungsändernden Gesetzes zur politischen Modernisierung der Republik Salbor"
(1) Die Änderungen aus §§ 4, 5, 6 Abs. I, III des "Verfassungsändernden Gesetzes zur politischen Modernisierung der Republik Salbor" an der Verfassung der Republik werden rückgängig gemacht.

§ 5 - Schlussbestimmungen
(1) Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Sven Wenzel am 28.06.2009 um 18:59:

 

Ich beantrage hiermit die Aufnahme in den Kongress der Republik.



Geschrieben von pjotr am 28.06.2009 um 19:18:

 

Bestätige die Mitgliedschaft



Geschrieben von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen am 26.08.2009 um 23:28:

 

Da die Amtszeit des Vorsitzenden abgelaufen ist, bitte ich um eine Neuwahl um diese Position. Danke.



Geschrieben von pjotr am 31.08.2009 um 20:13:

 

Ich beantrage eine allgemeine Debatte zur Zeitzoneneinteilung der Republik Salbor.



Geschrieben von Târâ Kasturbai Gyatso am 14.11.2009 um 03:15:

 

Ich beantrage hiermit die Aufnahme in den Kongress der Republik.



Geschrieben von pjotr am 14.11.2009 um 13:53:

 

Hallo smile
Die Aufnahme erfolgt nachdem du zwei Wochen deinen Hauptwohnsitz hier in Salbor hast. Dann einfach nochmal melden!



Geschrieben von pjotr am 17.11.2009 um 23:53:

 

Ich schlage den Mitgliedern des Kongresses Fiete Schulze als stellvertretenden Präsidenten vor.



Geschrieben von Târâ Kasturbai Gyatso am 05.12.2009 um 21:33:

 

Zitat:
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Ich beantrage hiermit die Aufnahme in den Kongress der Republik.



Geschrieben von Freiherr von Stern am 06.12.2009 um 16:51:

 

Ach, da muss man einen offiziellen Antrag stellen? Dann mach ich das hiermit auch mal:

Ich beantrage hiermit die Aufnahme in den Kongress der Republik.



Geschrieben von Sven Wenzel am 06.12.2009 um 17:04:

 

Wer ist denn eigentlich momentan Präsident des Kongresses?



Geschrieben von Bodo von Kurzschluss am 06.12.2009 um 17:16:

 

Niemand, da Herr Jerkov zurückgetreten ist. Laut Verfassung übernimmt das dienstälteste Mitglied die Leitung. Das wäre Herr von Blomkohl.



Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 15.12.2009 um 13:28:

 

Hallöchen?



Geschrieben von Târâ Kasturbai Gyatso am 18.12.2009 um 06:17:

 

Herr von Blomkohl? - Walten Sie Ihres Amtes!



Geschrieben von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen am 25.01.2010 um 13:50:

 

Ich schlage hiermit Herrn Patrick Behrens-Nilsson zum Kongresspräsidenten vor.



Geschrieben von Patrick van Bloemberg-Behrens am 25.01.2010 um 14:05:

 

Geht klar. Dann leite mal die Abstimmung ein. Augenzwinkern



Geschrieben von Mona Isaakson am 16.07.2010 um 15:07:

 

So, Herr Kurzschluss, ich hab da mal was. Augenzwinkern


Erstes verfassungsänderndes Gesetz zur Identitätsstiftung

§1 Artikel 8 - Satz 5 der Landesverfassung wird wie folgt neugefasst:
"Die Amtssprachen Salbors sind Imperianisch und Nöresundisch. Näheres regelt ein Gesetz."
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.




Geschrieben von Bodo von Kurzschluss am 17.07.2010 um 14:43:

 

Da ich ja nicht der Kongressvorsitzende bin, kann ich da nichts machen. Aber ich könnte es ja mal machen, wenn es keiner als Amtsanmaßung ansieht.



Geschrieben von Mona Isaakson am 18.07.2010 um 20:33:

 

Ne, vor einiger Zeit wurde dahingehend die Verfassung geändert. Der Kongress wird jetzt vom Präsidenten geleitet. Augenzwinkern



Geschrieben von A. M. von Kurzschluss am 17.09.2010 um 16:15:

  [Antrag] Aussprache Föderung des Tourismus

Werter Herr Vorsitzender,

ich beantrage eine Aussprache zum Thema "Förderung des Tourismus" der Republik Salbor.

Vielen Dank!


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