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----- UStG 2009-03: Haftbefehl Bergmann (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=6224)


Geschrieben von Schrobi am 31.05.2009 um 17:15:

 

Herr Bergmann,

haben Sie sonstiges (Bar-)Vermögen auf anderen Konten?

edit: Was ist mit Ihrem Gehalt als Senator auf Katista? Können Sie mir dazu bitte Angaben machen?



Geschrieben von Schrobi am 31.05.2009 um 17:23:

 

Zitat:
Original von Kintaro Bergmann
*so* Ich habe mir zwar mal so ein Konto gemacht , es aber nie genutzt. Ich bezweifel das da irgendetwas ohne mein zu tuen drauf gekommen ist. Mittlerweile habe ich glaube ich auch das Passwort verlegt. *so*

So dann Melde ich mich mal als Anwesend.


Herr Bergmann,

bitte beantworten Sie zudem meine Frage, ob Sie die Auflagen verstanden haben? Darüberhinaus ist der Haftbefehl solange nicht ausgesetzt, bis Sie die Auflagen erfüllen. Dazu zählt auch die Sicherheitsleistung. Deswegen auch meine Nachfragen zu sonstigem Vermögen (z.B. Firmenkonten).



Geschrieben von Kintaro Bergmann am 31.05.2009 um 18:05:

 

Ich habe die Auflagen verstanden und werde diesen nachkommen.

Mein Gehalt als Senator machen Gut 25% meiner Einkünfte aus. Würden sie dieses als Sicherheitsleistung Akzeptieren ?.

Mein Senatoren Gehalt wirt dann bis der Haftbefehl Außer kraft gesetzt wirt in die Hände Des Unionsgerichtes gegeben.

*so* Ich weiß jetzt nicht was mein Senatoren Gehalt ist . Ich glaube das wirt in Katista gar nicht Simuliert. Können wir uns darauf einigen das wir die Summe einfach nicht Benennen ?. *so*

Wenn sie Einverstanden sind werde ich den Dauerauftrag bezüglich der Überweisung Unverzüglich Veranlassen.



Geschrieben von Gustav von Struve am 31.05.2009 um 18:12:

 

Die Unionsanwaltschaft möchte anmerken, wenn der Angeklagte derzeit kein Geld hat, dann kann er davon auch keine 25 % abgeben. Das wäre eine Pharce.



Geschrieben von Schrobi am 31.05.2009 um 19:48:

 

Herr Unionsanwalt, das haben Sie ja super kombiniert Augenzwinkern



Herr Bergmann,

ich bin ja eigentlich nicht dafür zuständig Ihrem Gehalt hinterher zulaufen. Aber noch weiter können Sie meine Nerven eigentlich nicht strapazieren. Deswegen habe ich mit dem Ministerpräsidenten von Katista geredet, der für Ihre Gehaltszahlung zuständig ist. Nachdem dieser nun weiß, dass Sie eine Kontoverbindung haben - Sie haben diese offensichtlich nie angegeben - hat er mir zugesagt, dass die Gehälter am 1. des Monats ausgezahlt werden, d.h. morgen.

Da Sie offensichtlich kein sonstiges Vermögen haben, werden Sie 25% von Ihrem Senatorengehalt, welches dann morgen bzw. übermorgen auf Ihrem Konto eingeht, überweisen. Stellen Sie sicher, dass Sie dann morgen oder übermorgen in der Lage sind das Geld auch zu überweisen. Ein "Ich hab das Passwort verloren" interessiert mich wenig. Notfalls müssen Sie schnellstens ein neues Konto einrichten und dies unverzüglich dem Ministerpräsidenten Katistas mitteilen, damit das Geld da ankommt.

Der Haftbefehl wird bereits jetzt ausgesetzt. Die Sicherheitsleistung hat unverzüglich dann zu erfolgen, wenn die Möglichkeit dazu besteht, d.h. sobald das Gehalt überwiesen worden ist.
Sollten Sie gegen die im Beschluss genannten Auflagen verstoßen sowie das Geld bis übermorgen nicht überwiesen und darüber hier Meldung gemacht haben, so wird der Haftbefehl unverzüglich wieder vollzogen.
Bis dahin ergehen selbstverständlich auch keine weiteren Haftlockerungen.

Dr. Schrobi,
31.05.2009


Sim-Off:
Ich war davon ausgegangen, dass Kintaro Bergmann an der WiSim bereits teilnimmt. Nicht zuletzt, weil er zum einen als Senator Geld bekommt, zum anderen ja auch in der Wirtschaft mitmischt. Das er jetzt noch nichts auf dem Konto hat ist unglücklich. Aber da die Teilnahme an der WiSim sowieso freiwillig ist, sehe ich das nicht als zwingende Voraussetzung an. Da er aber Geld bekommen kann (als Senator), will ich als Gericht das natürlich haben. Ihn jetzt bis morgen bzw. übermorgen, jenachdem wann Kauli zum Überweisen kommt, schmoren zu lassen, halte ich für nicht fair. Deswegen meine Entscheidung kurz simoff begründet. Vermischt sich ja leider alles in diesem Fall ein bisschen



Geschrieben von Kintaro Bergmann am 31.05.2009 um 22:20:

 

*so* Ich Kann Kauli meine Konto Nummer nicht mitteilen da ich nun Schwachsinniger weise Plötzlich wider Gesperrt bin , warum auch immer. Wir müssen also warten bis ich wider entsperrt werde. Es sei denn jemand übermittelt die Bestätigung das es die #253 ist. *so*



Geschrieben von joukersendler am 31.05.2009 um 23:01:

 

so* so und wieder entsperrt...



Geschrieben von Kintaro Bergmann am 01.06.2009 um 08:17:

 

*Geld wurde Überwiesen*



Geschrieben von Kintaro Bergmann am 01.06.2009 um 17:50:

 

*meldet sich*



Geschrieben von Kintaro Bergmann am 03.06.2009 um 02:46:

 

*Meld*



Geschrieben von Kintaro Bergmann am 04.06.2009 um 03:02:

 

*Meld*



Geschrieben von Kintaro Bergmann am 05.06.2009 um 10:29:

 

*meld*



Geschrieben von Kintaro Bergmann am 06.06.2009 um 19:34:

 

*meld*



Geschrieben von Schrobi am 06.06.2009 um 20:20:

  RE: UStG 2009-03: Haftbefehl Bergmann

Beim Gericht ging durch das Unionsministerium der Justiz, in Vertretung für die Unionsanwaltschaft, ein Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens in der Sache ein.

Wie bereits vorher erklärt, wurde der Antrag durch das Gericht soeben an den Ministerpräsidenten der Republik Katista weitergeleitet, dem es nun obliegt das Katistanische Obergericht einzuberufen, welches über den Antrag zu entscheiden hat.

Sobald das Katistanische Gericht konstituiert ist, wird ihm auch dieses Untersuchungshaftverfahren übergeben. Bis dorthin bleibt weiterhin das Unionsgericht für die Überwachung der Untersuchungshaft zuständig.

Die Auflagen gelten weiterhin.


Dr. Schrobi, 06.06.09



Geschrieben von Gustav von Struve am 09.06.2009 um 08:28:

 

Sehr geehrter Herr Unionsrichter,

der Beschuldigte ist bereits seit 2 Tagen überfällig, es wird daher beantragt, den Haftbefehl in Vollzug zu setzen.

gez.
Gustav von Struve
Oberster Unionsanwalt



Geschrieben von Kintaro Bergmann am 09.06.2009 um 09:06:

 

*Meld*

*so* ja zwei Tage. Ich kanna uch net an alles Denken. *so*



Geschrieben von Gustav von Struve am 09.06.2009 um 09:38:

 

Sim-Off: aber Pöbeleien in den Foren zu schreiben, vergisst du nicht Augen rollen


Die Unionsanwaltschaft hält ihren Antrag auf Invollzugsetzung des Haftbefehls aufrecht und ersieht es als dringlich an, dass das Gericht nun abschließend die Unzuverlässigkeit des Beschuldigten erkennt.



Geschrieben von Schrobi am 09.06.2009 um 21:21:

 



Beschluss 


Der zuständige Haftrichter hat am 09.06.2009 durch Beschluss angeordnet:

Der Haftbefehl gegen Herrn Kintaro Bergmann, BN 100427, wohnhaft in Manuri (Katista), vom 25.05.09 ist nach §6 III Nr. 1 UHaftG zu vollziehen. Die Aussetzung des Haftbefehls wird ist aufgehoben.

Der Angeschuldigte hat erneut zwei seiner Meldetermine unentschuldigt versäumt. Das Gericht ist davon überzeugt, dass auch die erneute Chance dem Angeklagten nicht die Ernsthaftigkeit seiner Lage deutlich gemacht hat.

Nach §6 III Nr. 1 UHaftG hat der Angeschuldigte gegen die ihm auferlegten Pflichten aber gröblich verstoßen. Der Haftbefehl ist deswegen zu vollziehen.

Die Unionsanwaltschaft wird angewiesen, den Angeschuldigten in das Untersuchungsgefängnis zu verbringen.

Eine weitere Haftprüfung ist nach §7 UHaftG bei Gericht zu beantragen.

Prof. Dr. Schrobi, zuständiger Haftrichter
09.06.2009


Zur weiteren Begründung:

Tja, Herr Bergmann, ich weiß langsam nicht mehr, was ich mit Ihnen machen soll? Vielleicht können Sie mir sagen, wie man Sie dazu bringt, den wichtigsten Dingen nachzukommen.

Als Sie erste mal gegen die Auflagen verstoßen hat, konnte ich das noch nachvollziehen, weil Sie es offensichtlich wirklich nicht besser wussten. Beim zweiten Mal kann ich nicht so einfach darüber hinweg sehen.

Was mich ärgert ist die Tatsache, dass sie - so deutlich wie noch kein anderer - darauf hingewiesen wurden, dass diese Meldungen hier ernst zu nehmen sind. Dass die Meldungen hier statt zu finden haben. Und dass es für Sie ansonsten nicht gut aussieht.

Sie wissen ganz genau, dass Sie unter verstärkter Beobachtung stehen. Sie wissen genau, dass Sie dem Gericht durch Ihr Verhalten gezeigt haben, dass Sie den Rechtsstaat mit seinen Möglichkeiten nicht ernst nehmen. Sie haben eine zweite Chance von mir bekommen, sich zu beweisen und mir zu beweisen, dass Sie begriffen haben, worum es geht.

Ich habe Ihnen angezeigt, dass ich prinzipiell dazu bereit bin nach einer Woche, 10 Tagen o.ä. durchaus Haftlockerungen anzuweisen. Aber dann müssen Sie erstmal diese Woche durchhalten. Bereits zwischen dem 01. und 03.06. fehlte Ihre Meldung hier. Darüber habe ich nochmals großzügig hinweggesehen, weil die Meldung am 03.06. in den frühsten Morgenstunden direkt kam. Was mich aber ärger ist, dass Sie hier täglich im Land sich in der Öffentlichkeit präsentieren, lautstark an den Diskussionen teilnehmen, aber offensichtlich nicht die Zeit finden Ihren Auflagen hier nachzukommen. Wäre ich an Ihrer Stelle, wäre mein erster Gang jeden Tages hierher, um dem Richter zu zeigen, dass man sich Mühe gibt. Sie haben nicht einmal eine Woche durchgehalten - unentschuldigt, weil Sie in der Öffentlichkeit nachweislich unterwegs waren.

In meiner Mitteilung vom 06.06.09 habe ich ausdrücklich - extra - nochmal darauf hingewiesen, dass die Auflagen weiterhin Geltung haben. Mehr kann ich wirklich nicht machen. Tut mir leid.

Um dem Rechtsstaat ein gewisses Gehör zu verleihen und Ihnen die Möglichkeit zur Reflexion zu geben, bleibt mir keine andere Wahl, als bei diesem erneuten Verstoß gegen die Auflagen den Haftbefehl letztendlich und an diesem Gericht endgültig zu vollziehen.

Vielleicht gibt Ihnen das Katistanische Gericht eine erneute Chance.



Geschrieben von Kintaro Bergmann am 10.06.2009 um 00:16:

 

Es ist ja nun eh die Frage wer hier zuständig ist.



Geschrieben von pjotr am 10.06.2009 um 00:30:

 

Zitat:
Original von Kintaro Bergmann
Es ist ja nun eh die Frage wer hier zuständig ist.


In keinster Weise. Ich zitiere das hohe Gericht:

"Sobald das Katistanische Gericht konstituiert ist, wird ihm auch dieses Untersuchungshaftverfahren übergeben. Bis dorthin bleibt weiterhin das Unionsgericht für die Überwachung der Untersuchungshaft zuständig."


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