Rechenschaftsbericht der Unionsregierung für die 41. Legislaturperiode des Unionsparlments
I. Allgemeines
Die Unionsregierung ist die Regierung der Demokratischen Union; sie übt die Exekutivgewalt der Union aus. Gemäß Artikel 40 I Unionsverfassung (UVerf) besteht sie aus dem Unionskanzler und den Unionsministern.
Das Unionskanzleramt ist teil der Exekutive und unterliegt damit gemäß Artikel 36 IV UVerf der Amtsaufsicht des Unionspräsidenten. An der Spitze des Unionskanzlersamtes steht der Unionskanzler, der der Unionsregierung vorsteht. Diese Position wird durch mehrere Artikel der Unionsverfassung verdeutlicht:
- durch Artikel 45 I, wonach der Unionskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt,
- durch Artikel 45 II, wonach der Unionskanzler die Geschäfte der Unionsregierung leitet und bei Stimmengleichheit im Unionskabinett die Stimme des Unionskanzlers entscheidet,
- durch Artikel 44 I, wonach die Unionsminister vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionskanzler ernannt und entlassen werden,
- durch Artikel 44 IV, wonach der Zuschnitt der Unionsministerien, einschließlich ihrer Untereinheiten sowie die Besetzung dieser Position im alleinigen Verantwortungsbereich des Unionskanzlers liegt und
- durch Artikel 44 III, wonach im Kriegszustand der Oberbefehl über die Streitkräfte vom Unionsminister für Verteidigung auf den Unionskanzler übergeht.
Innerhalb der Richtlinien des Unionskanzlers leitet jeder Unionsminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung.
Nach Artikel 39 I UVerf ist die Unionsregierung gegenüber dem Unionspräsidenten rechenschaftspflichtig. Mit dem vorlegen dieses Rechenschaftsberichts kommt die Unionsregierung dieser Pflicht nach.
II. Allgemeine innenpolitische Situation
Die innenpolitische Situation der Demokratischen Union war geprägt von einer anhaltenden politischen Stabilität auf Unionsebene. Diese konnte insbesondere dadurch erreicht werden, dass sowohl die Unionsregierung als Exekutive als auch das Unionsparlament als Legislative durchgehende arbeitsfähig blieben. Erst mit dem Ausscheiden zweier Mitglieder des Unionsparlaments wurde dieses beschlussunfähig. Dennoch konnten während der Phase, in der das Unionsparlament beschlussfähig war, eine Reihe wichtiger Vorhaben angegangen und umgesetzt werden.
Während die Situation auf Unionsebene durch Stabilisierung geprägt war, ist das politische wie gesellschaftliche Leben in den Unionsländern fast komplett zu Erliegen gekommen.
III. Außenpolitik
III.1 Polkrise
Während der 41. Legislaturperiode spielte die Polkrise nur noch eine untergeordnete Rolle in der Außen- und Sicherheitspolitik der Demokratischen Union. Gleichwohl hatte sich die Unionsregierung aktiv in die Diskussion um die Konsequenzen der Polkrise innerhalb des Hochkommissariats für die Polgebiete engagiert und aktiv an der Überarbeitung der Polkonvention mitgewirkt.
Ein weiterer Punkt zur Lösung der Polkrise sieht die Unionsregierung in der vom dreibürgischen Kaiser ins Spiel gebrachte Gründung eines Völkerbundes als Nachfolgeorganisation des untergegangenen Rats der Nationen, in dessen Vertragswerk die Polkonvention integriert und in welcher das Hochkommissariat für die Polgebiete als unabhängige Organisation eingegliedert werden könnte.
III.2 Andro
Im Gefolge der Polkrise und des weiterhin erhobenen Vorwurfs der Spionage und Agententätigkeit gegen einen Staatsbürger der Demokratischen Union, gestalteten sich die bilateralen Beziehungen zur Androischen Föderation äußerst schwierig.
So blieben die am 06.09.2014, als Reaktion auf die destruktive androische Polpolitik, gegen die Androische Föderation verhängten Sanktionen weiterhin in Kraft.
Des Weiteren weigerte sich die Staatsführung der Androischen Föderation auch unter ihrem neuen Präsidenten Nikolai Demidow weiterhin, hieb- und stichfeste Beweise für die behauptete Spionagetätigkeit von Bürgern der Demokratischen Union auf dem Staatsgebiet der Androischen Föderation vorzulegen und die Ergebnisse der vertragswidrig durchgeführten Durchsuchung der Botschafter der Demokratischen Union in Koskow offenzulegen.
Darüber hinaus hat der androische Präsdient Nikolai Demidow dem androischen Parlament (Duma) nach einem gescheiterten Gespräch mit Unionskanzlerin Helen Bont empfohlen, den zwischen der Androischen Föderation und der Demokratischen Union geltenden Grundlagenvertrag zu kündigen und stuft die bilateralen Beziehungen als "belastet" ein.
Nach derzeitiger Einschätzung durch das Unionsministerium des Auswärtigen, wird die Staatsführung der Androischen Föderation ihre destruktive und verdeckt aggressive Polpolitik mit der Zielsetzung fortsetzen, das Hochkommissariat für die Polgebiete auszuschalten und die weltweite Akzeptanz für den von Andro inszenierten Polvertrag zu erhöhen.
III.3 Astor
Die exzellenten bilateralen Beziehungen zu Astor haben sich auch während der 41. Legislaturperiode des Unionsparlaments gut entwickelt. Dass sich die Gespräche zwischen US-Präsident Adam Denton und Unionskanzlerin Helen Bont etwas sehr in die Länge zogen, hatte insbesondere mit der komplexen Materie der gegenseitigen Anerkennung von Patenten zu tun.
Grundsätzlich einigte man sich darauf, die bilateralen Beziehungen im gemeinsamen Grundlagenvertrag von "neutral" auf "freundschaftlich" heraufzusetzen und die Bestimmungen zur ISO ersatzlos zu streichen.
III.4 Albernia
Auch die sehr guten bilateralen Beziehungen zu Albernia konnten mit dem Besuch von Unionskanzlerin Helen Bont in Aldenroth weiter intensiviert werden. Der gemeinsam mit der US-Administration Konsens, die G3 als informelle Plattform zu reaktivieren, geben zur Hoffnung Anlass, dass sich die Beziehungen in Zukunft intensivieren lassen.
III.5 Dreibürgen
Der Staatsbesuch des dreibürgischen Kaisers Friedrich Alexander I. in Manuri, hat die stabil guten Beziehungen zu Dreibürgen bestätigt. Beide Seiten, der dreibürgische Kaiser, wie Unionskanzlerin Helen Bont, waren sich einig in der Einschätzung, dass mit der Gründung eines Völkerbundes ein wichtiges Instrument zur Beilegung der Polkrise geschaffen werden kann.
III.6. Stralien
Der während der 40. Legislaturperiode mit Stralien ausverhandelte Grundlagenvertrag konnte während der 41. Legislaturperiode vom Unionsparlament beraten und verabschiedet werden.
III.7. Konferenz zur Gründung eines Nordseerates
Auf Einladung der Regierungen von Dreibürgen und Andro wurde zu einer Konferenz zur Gründung eines Nordseerates eingeladen. Gleichwohl Zweck und Inhalt nicht mitgeteilt wurden, hat die Unionsregierung beschlossen, an dieser Konferenz teilzunehmen.
IV. Innenpolitik
IV.1 Justiz und Inneres
Während der 41. Legislaturperiode konnte auf dem Bereich der Justiz und des Inneres eine Reihe wichtiger Vorhaben umgesetzt werden:
VI.1.1 Siebtes Wahlrechtsänderungsgesetz
Mit der vom Unionsministerium des Innern und der Justiz federführend erarbeiteten siebten Änderung des Wahlgesetzes hat die Unionsregierung auf die wachsande Kritik an der Möglichkeit, bei Wahlen die Stimmabgabe auch über den Unionswahlleiter statt mit Hilfe eines Wahlautomaten zu ermöglichen, reagiert und diese Möglichkeit wieder abgeschafft.
VI.1.2. Gesetz zur Neuregelung des Unionsbürgerschaftsrecht
Mit der vom Unionsministerium des Innern und der Justiz federführend erarbeiteten Neuregelung des Unionsbürgerschaftsrechts, die eine doppelte Haupt-ID ermöglicht, soll das politische, gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Leben in der Demokratischen Union revitalisiert werden. Das damit einhergehende doppelte Stimmrecht ist ausdrücklich als Belohnung für ein aktives Mitwirken am Geschehen in der Demokratischen Union gewollt.
VI.1.3 Unionspatentgesetz
Mit dem vom Unionskanzleramt federführend erarbeiteten Unionspatentgesetz hat sich die Demokratische Union ein modernes Patentrecht gegeben, welches sowohl die ungestörte Nutzung von Erfindungen durch die Erfinder selbst schützt, als auch die innovativen und kreativen Kräfte fordert und gleichzeitig den Verbraucher vor der Bildung von Monopolen schützt.
VI.1.4 Markenschutzgesetz
mit dem vom Unionskanzleramt federführend erarbeiteten Markenschutzgesetz wurde zum ersten Mal der Schutz der Marke vor Nachahmung geschützt. Dieses Gesetz wird daher ein wichtiges Instrument zum Schutze der Markenrechte von Unternehmen sein und ein großes Mehr an Rechtssicherheit schaffen.
VI.1.5 Zweite Änderung des Umweltgesetzbuchs
Mit der zweiten Änderung des Umweltgesetzbuches und der damit einhergehenden Streichung der Verpflichtung der Unionsregierung einen Umweltbericht vorzulegen, trägt die Unionsregierung der Realität Rechnung. Da ohne Mitwirkung der Unionsländer, insbesondere bei der Erhebung von Daten, ein solcher Bericht nicht erstellt werden kann, und bislang auch keine Landesregierung auf eine entsprechende Anfrage der Unionsregierung vom 15.01.2014 reagiert hat, ist es nur folgerichtig, dass die Berichtspflicht der Unionsregierung ersatzlos gestrichen wurde.
VI.1.6 Gesetz zum Schutz der Pole
Mit der Änderung des Strafgesetzbuches durch das Gesetz zum Schutz der Pole, setzt die Demokratische Union das um, worauf sich die Signatarstaaten während ihrer Beratungen am Sitz des Hochkommissariats für die Polgebiete in Aldenroth (Albernia) im Grundsatz nach geeinigt haben: einem effektiveren Schutz der Pole sowie der dortigen Flora und Fauna.
VI.1.7 Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit dem Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedigungen, welches federführend vom Unionskanzleramt erarbeitet wurde, setzte die Unionsregierung ihre Politik des Verbraucherschutzes fort. Mit diesem Gesetz soll der Verbraucher vor ungangemessenen AGBs der Geschäftswelt geschützt werden, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen der Unternehmer an einer Ausgewogenheit zwischen Verbraucherschutz und autonomer Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen.
VII. Wirtschaft und Finanzen
VII.1 Statistik
Während des Berichtszeitraums hat das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen einen Mechanismus entwickelt, um die Bevölkerungsentwicklung, die Erwerbsquote und das durchschnittliche Jahreseinkommen zu ermitteln fertiggstellt und ein dazu erforderliches Gesetz formuliert. Beides soll noch vor Ablauf der 41. Legislaturperiode des Unionsparlaments der Öffentlichkeit vorgestellt und formal in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden.
Manuri, den 17.05.2015

Unionskanzlerin