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Geschrieben von Karl-Theodor Alsleben am 21.11.2010 um 13:50:

 

Ich mache einmal den folgenden Vorschlag.

Zitat:
Grundlagenvertrag
zwischen der Demokratischen Union und dem Großherzogtum Bazen



Präambel
Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich die Demokratische Union und das Großherzogtum Bazen, gewillt, gute zwischenstaatliche Beziehungen aufzubauen und zu unterhalten, wissend, dass ein gutes Einvernehmen der Staaten der Erde für den dauerhaften Frieden notwendig ist und erkennend, dass die bilaterale Zusammenarbeit noch immer der sicherste Garant guter Beziehungen ist,
beschließen den folgenden Grundlagenvertrag.

Artikel I
Die vertragsschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an. Eine Einmischung in innere Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei ist zu unterlassen, wenn die Regierung dieser Vertragspartei eine solche Einmischung nicht ausdrücklich wünscht.

Artikel II
Die vertragsschließenden Parteien achten gegenseitig ihr Hoheitsgebiet und ihre Hoheitsgewalt auf demselben. Militärische Handlungen gegen die jeweils andere Vertragspartei sind unzulässig. Auf dem Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei ist eine militärische Handlung nur dann zulässig, wenn die Regierung dieser Vertragspartei eine solche Operation ausdrücklich wünscht.
Die vertragsschließenden Parteien führen keine geheim- oder nachrichtendienstliche Erkenntnisgewinnung auf dem Staatsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei durch.

Artikel III
Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren einen Botschafteraustausch. Die Botschafter genießen nach ihrer Akkreditierung diplomatische Immunität, wie es nach den hergebrachten Traditionen des Völkerrechts üblich ist.

Artikel IV
Die vertragsschließenden Parteien bemühen sich um einen Ausbau ihrer Zusammenarbeit durch weiterführende Abkommen und Vereinbarungen. Zu diesem Zwecke sollen die Regierungen der vertragsschließenden Parteien in regelmäßigem Kontakt stehen.

Artikel V
Dieser Vertrag besitzt ewige Gültigkeit. Er kann von einer der beiden Vertragsparteien binnen einer Kündigungsfrist von zehn Tagen gekündigt werden. Dies ist der jeweils anderen Vertragspartei mitzuteilen.

Artikel VI
Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald er von den vertragsschließenden Parteien unterzeichnet und ratifiziert worden ist.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 22.11.2010 um 16:13:

 

Ich danke Ihnen für diese Vorlage.
Es gibt keine Einwände von meiner Seite. Ich werde diesen Vertrag dem Unionsparlament zur Diskussion und Abstimmung vorlegen.



Geschrieben von Karl-Theodor Alsleben am 22.11.2010 um 22:22:

 

Sehr gut. In Bazen werden bald Landtagswahlen stattfinden, es ist daher nicht sicher, ob der Vertrag noch in dieser Legislaturperiode ratifiziert werden kann oder erst in der nächsten. Ich bin aber guter Dinge.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 26.11.2010 um 19:51:

 

Wie es zu Zufall will, trifft Selbiges auch auf die Demokratische Union zu. Das sollte allerdings kein großes Problem darstellen.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 25.01.2011 um 18:15:

 

*ertappt sich bei dem Gedanken, dass er eine Antwort von Gerhard Cheman sehnlichst erwartet. Überprüft daraufhin seine Temperatur und sagt der Chefsekretärin, dass sie heute abend nur die allerdringlichsten Telefonate durchstellen soll*



Geschrieben von Hajo Poppinga am 25.01.2011 um 18:20:

 

*trägt seiner Sekretärin auf, ihn mit dem Unionskanzler zu verbinden. Ist dabei etwas ungedulig. Ob's am ungewohnt kurzen Mittagsschlaf liegt?*



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 10.02.2011 um 11:06:

 

*schmückt das Büro schonmal für seine Nachfolgerin*




Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 10.02.2011 um 22:24:

 

*verlässt das Kanzleramt um seine Entlassungsurkunde aus dem Unionspräsidialamt abzuholen*



Geschrieben von Nikolaus Traube am 20.05.2011 um 00:44:

 

*erleichtert sich am kanzleramt*



Geschrieben von Nikolaus Traube am 08.06.2016 um 20:34:

 

*erleichtert sich im hohen bogen am kanzleramt*


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