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| Original von Kauli Manuri, den 15. Januar 2014 Anzeige wg eines mutmasslichen Verstoß gegen §§ 46 Abs. 2 und 98 Abs. 1 StGB durch Geert van Bloemberg-Behrens/Alexander Krüger Sehr geehrter Frau Oberste Unionsanwältin, Hiermit möchte ich Ermittlungen gegen Geert van Bloemberg-Behrens/Alexander Krüger wg eines mutmasslichen Verstoß gegen §§ 46 Abs. 2 und 98 Abs. 1 StGB anregen. Begründung: Nach §3 Wahlgesetz darf nur für das Unionsparlament kandidieren, wer auch die Unionsbürgerschaft besitzt. Herr Geert van Bloemberg-Behrens wird seit einiger Zeit im Wahlverzeichnis geführt, da er angab, nur aufgrund eines Fehlers der Datenbak des Bürgernetzes als Nebenid geführt wird (siehe Entgültige Liste der Wahlberechtigten für die beiden Wahlen ). Am 9.1. wurde bekannt, dass des Spieler hinter Herrn van Bloemberg-Behrens auch mit der Id Alexander Krüger an der Unionsparlamentswahl teilgenommen hat. Diese ist im Bürgernetz als Hauptid eingetragen und somit als einzig wahlberechtigte Id anzusehen. Somit war Herr van Bloemberg-Behrens niemals wahlberechtigt und somit nicht berechtigt,an der Wahl teilzunehmen. Herr van Bloemberg-Behrens hat trotzdem für das Unionsparlament kandidiert und auch mit beiden Ids an der Wahl teilgenommen, was nach meinem Rechtsverständnis ein Verstoß gegen §§ 46 Abs. 2 und 98 Abs. 1 StGB ist. Mit freundlichen Grüßen Tiberius Kaulmann |
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| Original von Enno Janßen Ich bestätige den Eingang des Antrages. |
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Original von Enno Janßen
Ich hab das auf dem Schirm und komme noch dieses Wochenende dazu. |
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Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Tja, jetzt läuft die Wahl. Das Mittel einer einstweiligen Verfügung macht auch irgendwie nicht viel Sinn, wenn die Gerichte keine ausreichenden Kapazitäten haben... |
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| Original von Geert van Bloemberg-Behrens Wohl wahr. Ich war mir allerdings nicht der Problematik bewusst. Eigentlich haben wir ja auch einen Justizminister für sowas. |
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| Original von Helen Bont Entschuldigen Sie, man kann auch aus jeder kleinsten Mücke einen Potwal machen. Verzeihen Sie bitte, dass Sie eine Politikerin als Unionskanzlerin haben und keine Verwaltungsfachfrau. Dass Herr Kleven als Sonderbeauftragter im Range eines Direktors in der Besoldungsstufe A 17 eingestellt wurde ist zunächst eine politische Entscheidung und als Anerkennung dafür gedacht, dass er so spontan diese Aufgabe übernommen hat. Da aber bereits seit Jahren aufgrund eines fehlenden Wisim-Systems keine Gehälter ausgezahlt werden, ist die Einstufung mehr kosmetischer denn praktischer Natur. |
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Original von Helen Bont![]() Auf der Grundlage von § 1 II der Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Ernennung von Beamten und Offizieren vom 22.10.2013 ernenne ich hiermit Herrn Johannes Kleven zum Sonderbauftragten im Range eines Direktors im Unionskanzleramt mit der Besoldungsgruppe A 17. Manuri, den 01. Mai 2014 ![]() Unionskanzlerin |
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| Original von Draga Markievic Lässt anfragen, ob in der Organstreitsache „Senator des Landes Salbor-Katista ./. Unionsrat“ (Az. ObUG I 2013/1) eine Stellungnahme der UPräs gewünscht wird, da die seinerzeit eine Unionsexekution nicht beantragte. |
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