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Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 24.01.2008 um 16:12:
Warum wurde nicht einfach Herr Böker zum Schöffen berufen?
Es sieht jetzt folgendermaßen aus:
Ich war von Anfang April bis Mitte September außer Landes, seit der Zeit meiner Wiedereinbürgerung wurde kein Versuch unternommen, mich irgendwie festzunehmen oder sonstwas. Also bestand offenbar kein öffentlichen Interesse an dem Fall. Übrigens auch nicht von Seiten des Unionsgerichts.
Herr Böker hat sich selbst offensichtlich ebenfalls nicht für den Sachverhalt interessiert, war er doch ebenfalls völlig von der Bildfläche verschwunden, so dass er zwischenzeitlich ebenfalls ausgebürgert wurde.
Die Unionsanwaltschaft ist unbesetzt. So weit so schlecht - wird sie eben vom Justizminister vertreten. Den gibt es nicht, huch! Also muss hier der Unionskanzler herhalten. Der erfüllt nichtmal ansatzweise die Vorraussetzungen als Unionsanwalt - er hat ein öffentliches Amt inne und sitzt auch noch im Parlament. Das ist schon an sich eine ziemliche Farce.
Die hier bestimmten Schöffen mögen zwar durch juristischen Sachverstand glänzen, sind bekanntermaßen jedoch politische Gegner meiner Person und waren beide im erstinstanzlichen bzw. zu Beginn des Berufungsverfahrens als Unionswälte meine Gegner im Prozess. Befangener gehts kaum. Unter diesen Umständen will ich auch Schöffe sein und noch ein paar Freunde mitbringen, wir können das Urteil dann auch auswürfeln oder per Papier-Stein-Schere bestimmen.
So, jetzt mal zur eigentlichen Sache:
Herr Böker hat da einige Dinge in seiner Berufungsschrift aufgezählt.
So meint er, das deutsche Recht sei nicht anzuwenden, sondern ratelonisches. Im nächsten Atemzug aber zieht er zur Definition von Schmähkritik ein BVerfG Urteil heran, und später zur Erklärung, was denn nun Beleidigung sein soll und was nicht, ein Urteil des Urteil 4. Strafsenat. Die Argumentation ist somit in sich widersprüchlich.
Geschrieben von William C. Ashcraft am 24.01.2008 um 17:14:
Die Schöffen sind allesamt ausgezeichnete Juristen und zudem der Unvoreingenommenheit verpflichtet. Da müssen Sie sich also keine Sorgen machen.
Im Übrigen sollten Sie ihre Zunge etwas im Zaum halten.
Gegen Sie wurde in diesem Verfahren bereits ein Ordnungsgeld verhängt.
Was den Haftbefehl angeht, so ist es nicht Aufgabe des Unionsgerichts diesen zu vollstrecken. Diese Aufgabe obliegt der Unionsanwaltschaft.
Sofern Sie auch noch etwas konstruktives beizutragen haben würde sich das Gericht dies gerne anhören.
Selbstverständlich dürfen Sie auch gerne einen Anwalt beauftragen bzw. Sie können auf Wunsch durch das Gericht einen Pflichtverteidiger zu gewiesen bekommen.
Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 29.01.2008 um 00:54:
Ich hätte gern einen solchen Verteidiger.
Geschrieben von William C. Ashcraft am 29.01.2008 um 09:57:
In Ordnung.
Das Gericht wird sich um einen Pflichtverteidiger für Sie bemühen.
Geschrieben von William C. Ashcraft am 08.02.2008 um 15:46:
Die Suche gestaltet sich leider schwieriger als erwartet.
Das Gericht bemüht sich aber weiterhin.
Geschrieben von William C. Ashcraft am 24.05.2008 um 18:53:
Das Gericht steht momentan im Kontakt mit einem potentiellen Pflichtverteidiger.
Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 24.05.2008 um 19:05:
Cher chön.
Geschrieben von William C. Ashcraft am 24.05.2008 um 21:05:
Die Chancen, dass der Prozess bald ein Ende findet stehen also nicht schlecht.
Geschrieben von William C. Ashcraft am 26.05.2008 um 16:54:
| Zitat: |
DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
Beschluss
Gemäß § 13 II 2 StPG wird Herr RA Dr. Laird Glencairn zum Pflichtverteidiger des Herrn Palin Waylan-Majere bestellt.
Gründe:
Das Gericht hält eine anwaltliche Verteidigung des Angeklagten für unerlässlich um die Rechte des Angeklagten ausreichend zu wahren.
Der Angeklagte beantragte darüber hinaus die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Dem Antrag ist zu folgen, da die Sach- und Rechtslage eine juristische Verteidigung erfordert.
Das Oberste Unionsgericht am 26. Mai 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft sowie die Schöffen Grimm und Ford.
Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Konrad Grimm |
Geschrieben von William C. Ashcraft am 26.05.2008 um 16:55:
Das Verfahren wird hiermit fortgesetzt.
Ich bitte die Beteiligten sich erneut anwesend zu melden.
Geschrieben von Laird Glencairn am 26.05.2008 um 17:28:
Hohes Gericht, ich melde mich hiermit als Pflichtverteidiger des Herrn Palin Waylan-Majere.
Ich bitte zu beachten, dass ich mich erst mit der Akte und dann mit meinem Mandaten beschäftigen muss.
Geschrieben von William C. Ashcraft am 26.05.2008 um 21:28:
Wie lange werden Sie dafür schätzungsweise benötigen?
Geschrieben von Laird Glencairn am 27.05.2008 um 15:36:
sobald sich mein Mandant bei mir meldet, ich habe ihm auf den Anrufbeantworter gesprochen.
Geschrieben von Laird Glencairn am 29.05.2008 um 12:16:
von mir aus kann es weitergehen, aber es fehlen wohl noch einige Beteiligte.
und außerdem fehlt mein aktuelles UStGB und die UStPO *such*
Geschrieben von Konrad Grimm am 30.05.2008 um 10:54:
Bitte sehr.
Geschrieben von Laird Glencairn am 30.05.2008 um 16:13:
danke *so* könnte man das nicht irgendwo öffentlich verlinken ? *so?
Geschrieben von Laird Glencairn am 04.06.2008 um 11:38:
*räusper*
Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 04.06.2008 um 21:37:
*denkt unwillkürlich an die
ehemalige Schöffin*
Geschrieben von William C. Ashcraft am 05.06.2008 um 18:18:
Das Gericht fordert die Unionsanwaltschaft auf, umgehend einen Sitzungsvertreter zu benennen.
Darüber hinaus wird sich das Gericht um einem Ersatz für die Schöffin Ford bemühen. Das Verfahren wird jedoch fortgesetzt.
Herr Verteidiger, haben Sie für Ihren Mandanten etwas vorzutragen?
Geschrieben von Laird Glencairn am 05.06.2008 um 19:01:
Herr Vorsitzender, im Moment nicht.
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