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Geschrieben von SRM am 14.10.2010 um 20:26:

 

Zitat:
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Die Liste Sendlhofer besteht weiter, im Zweifel ist die CSP Rechtsnachfolgerin.

Das wurde so nirgends mitgeteilt, daher würde ich dem Präsidium eine juristische Prüfung empfehlen.



Geschrieben von Tony Gold am 14.10.2010 um 20:32:

 

Zitat:
Original von SRM
Zitat:
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Die Liste Sendlhofer besteht weiter, im Zweifel ist die CSP Rechtsnachfolgerin.

Das wurde so nirgends mitgeteilt, daher würde ich dem Präsidium eine juristische Prüfung empfehlen.


Dieser Empfehlung schließe ich mich vollumfänglich an.



Geschrieben von Johannes Georg Graf von Falkenstein am 14.10.2010 um 20:32:

 

Da haben wir es doch, die Liste Sendlhofer wurde niemals aufgelöst und nach Wahlgesetz steht es Herrn Sendlhofer frei jederzeit einen Nachfolger zu benennen.



Geschrieben von Franz Sendlhofer am 14.10.2010 um 20:44:

 

Zitat:
Original von SRM
Zitat:
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Die Liste Sendlhofer besteht weiter, im Zweifel ist die CSP Rechtsnachfolgerin.

Das wurde so nirgends mitgeteilt, daher würde ich dem Präsidium eine juristische Prüfung empfehlen.

Die Auflösung wurde ebenfalls nirgends mitgeteilt, also besteht sie weiter.



Geschrieben von Joshua Weisberg am 14.10.2010 um 21:57:

 

fp



Geschrieben von Bernardo Macaluso am 14.10.2010 um 21:57:

 

Zitat:
Original von SRM
Hier bin ich doch skeptisch. Die Person Sendlhofer ist nun Mitglied der CSP, diese hat jedoch nichts mit dem Wahlvorschlagsträger "Liste Sendlhofer" zu tun. Letztere besteht nicht mehr, daher bleibt der Sitz laut Wahlgesetz leer.

Ein allzu durchsichtiges und wenig Erfolg versprechendes Manöver, Herr Rousseau-Mason.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 15.10.2010 um 00:47:

 


- Der Präsident -

Es handelt sich hier um den Mitteilungsthread und nicht den Bereich zur Diskussion.
Ich rufe daher den Inselpräsidenten Sylvain Rousseau-Mason sowie die MdUP Tony Gold und Bernardo Macaluso zur Ordnung.


Des weiteren weise ich Herrn von Falkenstein darauf hin, dass niemand als Mitglied des Unionsparlamentes vereidigt werden kann, der Mitglied des Unionsrates ist.



Geschrieben von Gerhard Cheman am 14.12.2010 um 03:34:

 



Manuri, den 14. Dezembert 2010

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der Unionsrat zwei Gesetze des Unionsparlaments abgelehnt hat (Az-UR 2010/81 und Az-UR 2010/80). Sie finden die Gesetze im Anhang.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Cheman
Präsident des Unionsrates

Zitat:
Anhang 1
Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern I

§1 Der Absatz 2 des Artikels 62 der Unionsverfassung wird aufgehoben
§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


Zitat:
Anhang 2
Verfassungsänderndes Gesetz zur Lockerung der Bestimmungen zur Unvereinbarkeit von Ämtern II

§1 Die Absätze 3 und 4 des Artikels 62 der Unionsverfassung werden wie folgt neu gefasst:

"Artikel 62 – Unvereinbarkeit von Ämtern
(3) Unionsrichter dürfen nicht gleichzeitig einem exekutiven oder legislativen Staatsorgan auf Unionsebene angehören.
(4) Der Unionspräsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Staatsorganes der Exekutive oder Judikative auf Unionsebene sein. "

§2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


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