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Geschrieben von Sabine Jasmin Joen am 21.02.2008 um 16:38:

 

Ich beantrage folgendes:

Zitat:
Gesetz zur Einführung einer Sozialversicherung

§1 Inhalt
Dieses Gesetz schafft eine staatliche Versicherung für die Bürger Salbors

§2 Grundsatz
(1) Jeder Bürger Salbors ist unabhängig von Herkunft und sozialem Status automatisch in dieser Versicherung, mit dem Namen salboranische Volksversicherung, versichert.

§3 Leistungen
(1) Die salboranische Volksversicherung versichert in den Bereichen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Rente und bietet eine Grundsicherung.
(2) Wird ein Bürger Salbors arbeitslos und kann er nachweisen einer Beschäftigung nachgegangen zu sein so erhält er für eine maximale Dauer von 4 Monaten ein Arbeislosengeld in Höhe von 600 Bramer.
(3) Jeder Bürger Salbors der kein Gehalt aus einer Beschäftigung erhält und weniger als 1000 Bramer besitzt erhält eine von dieser Versicherung getragene Grundsicherung in Höhe von 150 Bramer.
(4) Muss ein Versicherter um seinen Gesundheitszustand zu gewährleisten eine
Medizinische Behandlung über sich ergehen lassen, so werden die Kosten dieser von der salboranischen Volksversicherung getragen.
(5) Jeder Bürger Salbors erhält mir Vollendung des 65. Lebensjahres eine Grundrente in Höhe von 650 Bramern.

§4 Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt aus staatlichen Mitteln.

§5 Schlussbestimmungen
(1) Bürger können sich von der Versicherung befreien lassen, wenn sie einen Versicherungsschutz durch eine Unionsversicherung nachweisen können.
(2) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft
(3) Die Versicherung nimmt am 1.4.2008 ihren Betrieb auf.



Geschrieben von Sabine Jasmin Joen am 23.02.2008 um 16:50:

 

Ich beantrage folgendes Gesetz:

Zitat:
Gesetz zur Änderung der Verfassung

§1
Artikel 19 Punkt 4 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst: “Die Amtszeit der Regierung endet mit dem Amtsantritt eines neuen Präsidenten.”

§2
Dem Artikel 19 der Verfassung wird ein neuer Punkt 5 eingefügt: “Scheidet der Präsident vorzeitig aus dem Amt hat der stellvertretende Präsident innerhalb einer Woche Neuwahlen zum Präsidenten auszuschreiben.”

§3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft



Geschrieben von Sabine Jasmin Joen am 25.02.2008 um 16:50:

 

Die Regierung beantrag folgendes Gesetz

Zitat:
Nationalparkgesetz

§1 Definition
Ein Nationalpark ist eine bestimmte Fläche, die der Erholung und dem Schutz von Lebensarten in Salbor dient.

§2 Schaffung
(1) Nationalparks können auf Initiative der Landesregierung und durch private Einrichtungen errichtet werden.
(2) Die Errichtung eines Nationalparks bedarf innerhalb von sieben Tagen nach Antragseingang der Zustimmung der Landesregierung. Ansonsten stimmt der Kongress über den Antrag ab. Eine Ablehnung durch die Regierung muss begründet werden.

§3 Errichtung
(1) Nationalparks dürfen auf privatem Eigentum nur mit Zustimmung der Grundstückseigentümers errichtet werden und bestehen.
(2) Die Landesregierung hat die gesetzlichen Vorschriften zur Errichtung eines Nationalparks zu kontrollieren und die Errichtung eines Nationalparks umgehend nach der Genehmigung nach §2 (2) öffentlich bekannt zu geben.

§4 Bestand
(1) Neuansiedlungen in einem Nationalpark dürfen von der Landesregierung nur genehmigt werden, wenn dadurch keine Beeinträchtigungen der Lebensarten in diesem Gebiet zu erwarten sind.
(2) Alle Lebensarten in einem Nationalpark stehen unter Schutz und dürfen nicht gejagt werden. Übersteigt eine Population die Kapazitäten des Nationalparks, so sind Teile dieser Lebensart an andere Nationalparks, zoologische Einrichtungen oder in den natürlichen Lebensraum der betroffenen Art zu übersiedeln. Dies bedarf der Zustimmung der Landesregierung.

§5 Verstöße
Verstöße gegen dieses Gesetz werden von der Landesregierung mit einem Bußgeld zwischen 2500 und 7500 Bramern bestraft.

§6 Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft



Geschrieben von Sabine Jasmin Joen am 25.02.2008 um 18:25:

 

Zitat:
Haushalt der Republik Salbor Februar/März

Alter Kontostand: 401 521,49 Bramer

I Einnahmen: 2550 Bramer
Entnahme aus Rücklagen: 2550 Bramer

II Ausgaben: 2550 Bramer
Gehalt der Präsidentin(+ 25% des Gehalts als Kongressvorsitzende) | 2500 Bramer
Auwandsentschädigung der Kongressmitglieder: 50 Bramer

Neuer Kontostand: 398 971,49 Bramer



Geschrieben von Sabine Jasmin Joen am 25.02.2008 um 18:29:

 

Ich beantrage eine allgemeine Aussprache zum Thema "Kongressvorsitz"



Geschrieben von Sabine Jasmin Joen am 22.03.2008 um 14:17:

 

Die Regierung beantrag folgendes Gesetz

Zitat:
Energiegesetz (EnergieG)

§1 Inhalt
Inhalt dieses Gesetzes ist die Überwachung des nationalen Strommarktes Salbors.

§2 Aufgaben der Landesregierung
(1) Die Landesregierung ist für die allgemeine Versorgung Salbors mit elektrischen Strom verantwortlich.

§3 Stromerzeugung
(1) Die Stromerzeugung und –lieferung ist ausschließlich Sache der freien Wirtschaft.
(2) Für den Fall einer Unterversorgung Salbors darf die Landesregierung jedoch in den Strommarkt eingreifen.

§4 Lizenz
(1) Wer beabsichtigt, Strom in Salbor zu erzeugen beziehungsweise Strom nach Salbor zu importieren, muss gewährleisten, dass der Strom aus unter §6 aufgeführten Quellen stammt.
(2) Kommt der elektrische Strom aus anderen Quellen, so ist der Produktionsort durch den Innenminister zu schließen und ein Strafverfahren ist einzuleiten.

§5 Erlaubte Stromquellen
(1) Elektrischer Strom darf nur aus folgenden Quellen gewonnen werden:
(a) Sonne
(b) Wind
(c Biogas
(d) Wasser
(e Atomkraft

§7 Verstöße
Verstöße gegen die Beschränkungen gemäß §6 werden mit Geldstrafe bis zu 10000 Bramer geahndet.

§8 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Sabine Jasmin Joen am 22.03.2008 um 16:01:

 

Zitat:
Haushalt der Republik Salbor April/Mai

Alter Kontostand: 49 999,00 Bramer

§1 Einnahmen: 2500 Bramer
Entnahme aus Rücklagen: 2500 Bramer

§2Ausgaben: 2500 Bramer
Gehalt der Präsidentin(+ 25% des Gehalts als Kongressvorsitzende) | 2500 Bramer

Neuer Kontostand: 47 499,00Bramer



Geschrieben von Sabine Jasmin Joen am 09.04.2008 um 21:44:

 

Ich beantrage folgende Verfassungsänderung

2. Gesetz zur Änderung der Verfassung

§1
Artikel 16 Punkt 8 der Verfassung wird ersatzlos gestrichen.

§2
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft



Geschrieben von Pandora Friedmann am 03.08.2008 um 15:58:

 

Ich beantrage Aussprache zum abstrakten Normenkontrollverfahren gegen das Anwaltsgesetz und möchte dazu die Position der Vertreter des Volkes Salbors im Kongress befragen.



Geschrieben von Joseph A. Gladstone am 05.10.2008 um 00:41:

 

Ich beantrage Aussprache zur Thematik einer Verfassungsreform.

Ich nehme an - ohne nachgesucht zu haben - dass Herr Letsrock Alterspräsident des Hauses ist. Wenn dieser übernehmen würde Augenzwinkern



Geschrieben von Joseph A. Gladstone am 06.10.2008 um 18:18:

 

Die Regierung beantragt:

Zitat:
Gesetz zur wirtschaftlichen Anpassung der Vergütungen

§1. Dieses Gesetz dient der Anpassung der landesseitig zu zahlenden Vergütungen an die Finanzlage der Republik Salbor.

§2.
Der §3 Absatz 1 des Vergütungsgesetzes wird wie folgt geändert:
„Der Präsident der Republik und der Kongressvorsitzende erhalten eine monatliche Vergütung in Höhe von 900 Bramern.

§3.
Der §3 Absatz 2wird wie folgt geändert:
„Die Landesminister erhalten eine monatliche Vergütung in Höhe von 500 Bramern.

§4.
Der §3. Absatz 3 wird wie folgt geändert:
„Jedes Landesministerium erhält für die Vergütung ihrer Staatssekretäre einen monatlichen Betrag in Höhe von 350 Bramern. Dieser Betrag ist unter allen Staatssekretären eines Ministeriums zu gleichen Teilen zu verteilen.“

§5.
Das Gesetz tritt am ersten Tag des Monats nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.



Geschrieben von Joseph A. Gladstone am 06.10.2008 um 18:35:

 

Die Regierung beantragt:

Zitat:
Haushalt der Republik Salbor; 4. Quartal 2008, Oktober, November, Dezember

1. Kontostand zum 6. Oktober 2008:
399.021,49 Bramer

2. Ausgaben

I. Vergütungen

Präsident der Republik Salbor: 3.000,00 Bramer
Kongressvorsitzender: 3.000,00 Bramer

SUMME: 6.000,00 Bramer

3. Einnahmen

I. ---

SUMME. 0,00 Bramer

4. Kontostand zum 31. Dezember 2008

393.021,49 Bramer



Geschrieben von Bodo von Kurzschluss am 09.10.2008 um 17:02:

 

Soll ich?



Geschrieben von Graf Weissenberg am 09.10.2008 um 18:39:

 

[Antrag] des Abgeordneten Weissenberg

Zitat:
Es ist ein Mindestlohn in der Höhe von 3 Bramern pro Stunde einzuführen.



Geschrieben von Letsrock am 12.10.2008 um 00:55:

 

Zitat:
Original von Joseph A. Gladstone
Ich nehme an - ohne nachgesucht zu haben - dass Herr Letsrock Alterspräsident des Hauses ist. Wenn dieser übernehmen würde Augenzwinkern


Zitat:
Original von Bodo von Kurzschluss
Soll ich?


Vielen Dank, Bodo!



Geschrieben von Graf Weissenberg am 12.10.2008 um 09:26:

 

Zitat:
Original von Graf Weissenberg
[Antrag] des Abgeordneten Weissenberg

Zitat:
Es ist ein Mindestlohn in der Höhe von 3 Bramern pro Stunde einzuführen.


Herr Präsident?



Geschrieben von Graf Weissenberg am 14.10.2008 um 17:22:

 

KÖNNTE IRGENDJEMAND MEINEN ANTRAG REINSTELLEN? rotes Gesicht
Es könnte auch sein, dass ich Salbor verlasse, wenn mich alle ignorieren... Augen rollen



Geschrieben von Joseph A. Gladstone am 14.10.2008 um 18:49:

 

Eigentlich schreien wir im Kongress nicht. Aber vielleicht machen Sie aus Ihrem Antrag ja mal ein ordentliches Gesetz, über das man auch debattieren kann. Eine derartige Forderung einfach in den Raum zu stellen kann ja nicht Ihr Ernst sein, ansonsten beantragen Sie eine Aussprache zur Thematik. Im übrigen dient dieser Thread eigentlich nicht zur Diskussion - und, das als letztes, der Präsident ist hier nicht zuständig, sondern der Kongressvorsitzende.



Geschrieben von Graf Weissenberg am 14.10.2008 um 19:17:

 

Zitat:
Original von Joseph A. Gladstone
Eigentlich schreien wir im Kongress nicht. Aber vielleicht machen Sie aus Ihrem Antrag ja mal ein ordentliches Gesetz, über das man auch debattieren kann. Eine derartige Forderung einfach in den Raum zu stellen kann ja nicht Ihr Ernst sein, ansonsten beantragen Sie eine Aussprache zur Thematik. Im übrigen dient dieser Thread eigentlich nicht zur Diskussion - und, das als letztes, der Präsident ist hier nicht zuständig, sondern der Kongressvorsitzende.
Warum? Was ist der Unterschied, ob ich da jetzt einen Paragraphen davorsetze oder nicht?

Für Sie aber extra nochmal:
Zitat:
Gesetz über den Mindestlohn
§1 Es ist ein Mindestlohn in der Höhe von 3,50 Bramern einzuführen.
§2 Das Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft.


Besser? Augenzwinkern



Geschrieben von Bodo von Kurzschluss am 14.10.2008 um 22:10:

 

Zitat:
Original von Joseph A. Gladstone
der Präsident ist hier nicht zuständig, sondern der Kongressvorsitzende.


Und den ham wer nich.


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