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---- Unionskommunikationskonferenz (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=109)
----- Ausschuss III: Telekommunikationsvorwahlen (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=7777)


Geschrieben von Michael Heen am 31.03.2010 um 21:36:

 

Zitat:
Original von Pandora Friedmann
Und was passiert, wenn man etwas nicht läuft. Das Problem an zentralen Knotenpunkten ist doch, dass, wenn dieser ausfällt, alles ausfällt. Hält man es dezentral, so kann bei Ausfall eines Knotenpunktes dennoch an die anderen Stellen weiter gearbeitet werden.


Wir können jetzt alle möglichen Krisen- und Katastrophenszenrarien durchspielen; das führt aber zu keinem Ergebnis. Tatsachse ist doch, dass wir eine Stelle benötigen, die die doppelte Vergabe von Kennzeichen verhindert.



Geschrieben von Pandora Friedmann am 31.03.2010 um 21:55:

 

Das geschieht doch schon durch die Zuweisung unterschiedlicher Vorwahlen.



Geschrieben von Michael Heen am 01.04.2010 um 05:33:

 

Zitat:
Original von Pandora Friedmann
Das geschieht doch schon durch die Zuweisung unterschiedlicher Vorwahlen.


Sorry, ich war in Gedanken bei den Kfz-Kennzeichen.



Geschrieben von Pandora Friedmann am 01.04.2010 um 09:03:

 

Selbst dort würde zu erst das Kennzeichen für das Land stehen (F, H, I, K, R, S, W), eben auf blauem Grund, dann das Unterscheidungskennzeichen für die Kreis o. Ä. und schließlich eine Zahlenfolge - zumindest sollten wir dabei bleiben. Damit ist jedes Land frei, selbst die Kreisunterscheidungskennzeichen festzulegen.



Geschrieben von Justine Sutherbury am 04.04.2010 um 23:13:

  RE: Ausschuss III: Telekommunikationsvorwahlen

Ich fasse die angemerkten Änderungen zusammen:

Kapitel III - Telekommunikationsvorwahlen

Artikel 7 - Wesen
(1) Telekommunikationsvorwahlen (TKVw) dienen der Zuordnung des Ortsnetzes (ON) einer Telefonnummer.
(2) Telekommunikationsvorwahlen sind für die in den unterzeichenenden Ländern agierenden Telekommunikationsunternehmen bindend.
(3) Für die internationale Telekommunikation sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten.

Artikel 8 - Aufbau
(1) Telekommunikationsvorwahlen bestehen aus zwei bis fünf Ziffern. Ihnen werden eine Ziffer Null (0) vorangestellt, die bei Anrufen aus dem Ausland anstatt der internationalen Vorwahl wegfällt.
(2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland.
(3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Vorwahlbezirke):
a) 1 (eins): Freistein,
b) 2 (zwei): Heroth,
c) 3 (drei): Imperia,
d) 4 (vier): Katista,
e) 5 (fünf): Roldem,
f) 6 (sechs): Salbor,
g) 7 (sieben): Westliche Inseln.

Artikel 9 - Verteilung
Über die Einteilung in Ortsnetze entscheiden die Länder.

Artikel 10 - Koordinierung
Die Länder verwalten die Ortsnetze und Rufnummern in ihrem Verantwortungsbereich. Sie stellen die Kommunikation in andere Vorwahlbezirke sicher.



Geschrieben von Gerhard Cheman am 07.04.2010 um 00:12:

 

Einverstanden



Geschrieben von Dominik Flemming am 07.04.2010 um 09:53:

 

Keine weiteren Einwände



Geschrieben von Justine Sutherbury am 29.05.2010 um 17:29:

  RE: Ausschuss III: Telekommunikationsvorwahlen

Dann kann ich diesen Ausschuss schließen. Ich danke Ihnen für die konstruktive Mitarbeit. Als Ergebnis wird folgendes festgehalten:

Kapitel III - Telekommunikationsvorwahlen

Artikel 7 - Wesen
(1) Telekommunikationsvorwahlen (TKVw) dienen der Zuordnung des Ortsnetzes (ON) einer Telefonnummer.
(2) Telekommunikationsvorwahlen sind für die in den unterzeichenenden Ländern agierenden Telekommunikationsunternehmen bindend.
(3) Für die internationale Telekommunikation sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten.

Artikel 8 - Aufbau
(1) Telekommunikationsvorwahlen bestehen aus zwei bis fünf Ziffern. Ihnen werden eine Ziffer Null (0) vorangestellt, die bei Anrufen aus dem Ausland anstatt der internationalen Vorwahl wegfällt.
(2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland.
(3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Vorwahlbezirke):
a) 1 (eins): Freistein,
b) 2 (zwei): Heroth,
c) 3 (drei): Imperia,
d) 4 (vier): Katista,
e) 5 (fünf): Roldem,
f) 6 (sechs): Salbor,
g) 7 (sieben): Westliche Inseln.

Artikel 9 - Verteilung
Über die Einteilung in Ortsnetze entscheiden die Länder.

Artikel 10 - Koordinierung
Die Länder verwalten die Ortsnetze und Rufnummern in ihrem Verantwortungsbereich. Sie stellen die Kommunikation in andere Vorwahlbezirke sicher.



Geschrieben von Justine Sutherbury am 04.03.2011 um 19:34:

 

Ich möchte vorschlagen, dass dieses Kapitel in Telefonortsnetzausscheidungszahlen (TONAZ) umzubenennen. Im Kapitel IV soll sich auch den Vorwahlen, nur nicht den Ausscheidungsziffern, sondern den Sondervorwahlen widmen, so z.B. dieser für Mobiltelefone oder Mehrwertdienste.



Geschrieben von Gerhard Cheman am 05.03.2011 um 04:14:

 

Einverstanden...


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