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Geschrieben von Jebb Bongerton am 05.08.2010 um 19:46:

 



DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsverwaltungsgericht -

Beschluss
vom 5. August 2010



In dem Verwaltungsverfahren nach § 8 Abs. 1 UGerG

des Palin Waylan-Majere,
der Fraktion DIE GRÜNEN im 28. Unionsparlament
- Antragsteller -

gegen

den Unionspräsidenten
- Antragsgegner -

wird fortgesetzt.

Die Hauptverhandlung findet vor dem Unionsverwaltungsgericht statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter Professor Joshua B. Bongerton den Vorsitz führen.

Joshua B. Bongerton
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts



Geschrieben von Jebb Bongerton am 05.08.2010 um 19:46:

 

Ich bitte den Antragsteller um eine Stellungnahme bezüglich des Interesses nach Fortführung des Verfahrens.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 05.08.2010 um 22:21:

 

Da so ziemlich alle, die vor einem Jahr an diesem Prozess beteiligt waren, mittlerweile ausgebürgert sind, ist mein Interesse, dem Unionsverwaltungsgericht unnötigen Arbeitsaufwand zu ersparen.



Geschrieben von Jebb Bongerton am 06.08.2010 um 01:19:

 



DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsverwaltungsgericht -

Beschluss
vom 6. August 2010



In der Verwaltungsstreitigkeit nach § 8 Abs. 1 UGerG

des Herrn Palin Waylan-Majere,
der Fraktion DIE GRÜNEN im 28. Unionsparlament
- Antragsteller -

gegen

den Unionspräsidenten
- Antragsgegner -

wird das Verfahren auf Antrag des verbliebenen rechtsfähigen Antragstellers eingestellt.

Joshua B. Bongerton
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts


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