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Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 03.07.2009 um 12:27:
Gut, ich denke damit haben wir jetzt eine klare Verfahrenssituation. Herr von Struve, haben Sie Fragen zur Einlassung der Frau Garland?
Geschrieben von Gustav von Struve am 06.07.2009 um 13:42:
Nein
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 07.07.2009 um 16:14:
Dann hören wir als nächstes den Geschädigten, Johannes Georg Graf von Falkenstein. Ich bitte um Anwesenheitsmeldung.
Geschrieben von Johannes Georg Graf von Falkenstein am 07.07.2009 um 18:03:
Ist anwesend.
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 07.07.2009 um 22:22:
Sehr gut.
Sie wissen dass Sie unter Wahrheitspflicht stehen; durch eine Falschaussage können Sie sich strafbar machen.
Herr Graf von Falkenstein, ich möchte gerne Ihre Sicht des Tatgeschehens hören. Bitte schildern Sie doch.
Geschrieben von Johannes Georg Graf von Falkenstein am 07.07.2009 um 23:17:
Frau Garland bezeichnete mich öffentlich als, ich zitiere "rechtsextremen Seperatisten" und die IRP schon am Vortage als "radikales, staatszersetzendes Element", sehen Sie dazu die Beweisstücke.
Auch wenn keine direkte Namensnennung erfolgte, lässt sich durch die Position von Frau Garland in der bisherigen öffentlichen Debatte, definitiv feststellen, dass eindeutig meine Person gemeint ist.
Durch die Bezeichnungen "rechtsextrem", "Seperatist", "radikales, staatszersetendes Element" sehe ich eine Verleumdung, weil diese Dinge schlicht und einfach nicht zu treffen. Ich habe schon mehrmals meine Distanzierung von den Seperatisten, z.B. denen unter Metternich, und mein festhalten an Imperia als Teil der Demokratischen Union kund getan. Ebenso wehre ich mich gegen die Bezeichnung "rechtsextrem", welche bei den Menschen das Bild eines Rassisten und Antisemitisten erzeugt und das bin ich definitiv nicht. Da Frau Garland und ich politische Gegner sind, ist diese Bezeichnung eine gezielte Attacke mich in der Öffentlichkeit herrabzuwürdigen und eine dreiste Lüge.
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 08.07.2009 um 02:00:
Vielen Dank. Herr von Struve, Sie dürfen dem Angeklagten nun Fragen stellen.
Geschrieben von Gustav von Struve am 08.07.2009 um 07:08:
Sie meinen doch sicher dem Zeugen, Herr Vorsitzender?
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 08.07.2009 um 12:50:
Entschuldigung, natürlich.
Geschrieben von Gustav von Struve am 08.07.2009 um 15:03:
Graf von Falkenstein, wie würden Sie Ihre politische Intention und das Programm der Imperianischen Reichspartei selbst benennen?
Geschrieben von Johannes Georg Graf von Falkenstein am 08.07.2009 um 18:19:
Meine politische Intention ist die Umwandlung Imperias in eine parlamentarisch-demokratische Monarchie als Teilstaat der förderal verfassten Demokratischen Union. Für Imperia würde dann gelten, dass die Herrschaftsform die Demokratie, die Staatsform die Monarchie, Regierungsform die parlamentarische Demokratie und das Regierungsssystem parlamentarisch ist. Ansonsten ist die Förderung des Mittelstandes wichtig, der Schutz der heimischen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, vor internationalen und ausländischen Großkonzernen, ein wirksames Kartellrecht um Monopole zu bekämpfen, eine soziale Marktwirtschaft, eine Ausländerpolitik, welche straffällig gewordene Ausländer ausweist. Weiterhin bin ich für den Erhalt der christlichen Leitkultur, in welche sich alle zu integrieren haben.
Geschrieben von Gustav von Struve am 08.07.2009 um 19:21:
Vielen Dank, ich habe keine Fragen mehr.
Geschrieben von pjotr am 08.07.2009 um 19:23:
...
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 08.07.2009 um 19:23:
Frau Verteidigerin, haben Sie noch Fragen an den Geschädigten?
Geschrieben von Gustav von Struve am 13.07.2009 um 12:42:
Nach fünf Tagen kann man wohl getrost davon ausgehen, dass sie keine Fragen mehr hat.
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 15.07.2009 um 01:02:
Nun gut. Weitere Beweisanträge?
Geschrieben von Gustav von Struve am 15.07.2009 um 15:08:
Keine, Euer Ehren
Geschrieben von Gustav von Struve am 20.07.2009 um 16:36:
räusper
Geschrieben von Freiherr zu Hochstett am 20.07.2009 um 16:41:
Ich stelle der Seite der Verteidigung nun eine Frist bis Mittwoch, 22. Juli, 20:00 Uhr um weitere Beweisanträge einzubringen.
Sollte das nicht geschehen, kann nach Ablauf dieser Frist der Oberste Unionsanwaltschaft ohne weitere Aufforderung sein Plädoyer vortragen.
Geschrieben von Gustav von Struve am 23.07.2009 um 15:53:
Hohes Gericht, Herr Vorsitzender,
Wer wider besseres Wissen in Beziehung zu einem anderen eine unwahre oder entscheidend verfälschte Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird bestraft. So lautet der Straftenor des § 68 des Unionsstrafgesetzbuches.
Nach Ansicht der Unionsanwaltschaft ist es erwiesen, dass die Angeklagte den Geschädigten wissentlich und mit voller Absicht mit der nicht nachweisbaren Behauptung, er sei ein "rechtsextremer Separatist" und ein "radikales staatszersetzendes Element" beleidigt hat. Weiterhin ist die Unionsanwaltschaft der Ansicht, dass die Angeklagte ganz genau wusste, dass diese Behauptungen nicht der Tatsache entsprechend und dennoch hat sie sie gegenüber Dritten behauptet, mit dem Ziel, den Geschädigten in seiner Ehre zu kränken.
Die Einlassungen der Angeklagten, sie habe keine bestimmte Person damit gemeint kann insofern widerlegt werden, da die von ihr als angesprochene Partei IRP einzig und allein als Mitglied Graf von Falkenstein hatte. Insofern ist ein unmittelbarer Zusammenhang vorhanden.
Rechtfertigungs-, Entschuldigungs- oder Strafausschließungsgründe liegen nach Ansicht der Unionsanwaltschaft nicht vor.
Die Angeklagte zeigt sich äußerst uneinsichtig und legt ihre eigenen moralischen Ansichten sehr weit aus, was uE insgesamt gesehen als strafverschärfend nach § 28(1) Nr. 1 und 3 angesehen werden sollte.
Einen strafmildernden Umstand kann seitens der Unionsanwaltschaft nicht festgestellt werden.
Daher muss zu einer deutlichen Bestrafung gegriffen werden, ich beantrage, die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu verurteilen.
Vielen Dank.
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