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Geschrieben von Joeli Veitayaki am 28.01.2009 um 15:30:
spassig ist der Hinweis "Seine Änderungen an anderen Gesetzen werden hiermit rückgängig gemacht."
welche sind dies gewesen? Wer weiß das noch?
Und dann der Titel "Ungerechtigkeit im Eherecht". Wer legt das fest was ungerecht ist?
Dieser Begriff allein schon wäre an sich schon ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Nennen sie es meinetwegen "Aufhebungsgesetz" und erwähnen sie das Gesetz. Danach machen sie in den unteren Paragraphen alle Folgeänderungen kenntlich, die das Gesetz "verursacht" hatte und ggf. die "neue" Schreibweise dieser Gesetze.
Aber so geschrieben müsste dieses Gesetz eigentlich sofort vom ObUG gekippt werden bei einer Klage.
Geschrieben von pjotr am 28.01.2009 um 15:39:
| Zitat: |
Original von Joeli Veitayaki
spassig ist der Hinweis "Seine Änderungen an anderen Gesetzen werden hiermit rückgängig gemacht."
welche sind dies gewesen? Wer weiß das noch? |
Das
Unionsgesetzblatt vom 4. Januar 2009 ist für jeden einsehbar. Lesen können sollte die rxxxlonische Jurisprudenz wohl schon.
Im Übrigen glaube ich dass die Gesetzesüberschrift kein gravierender Verstoß wäre, der das Gesetz materiell verfassungswidrig macht [in Anlehnung an BFH 11.1.1984 (II R 187/81)].
Geschrieben von Joeli Veitayaki am 28.01.2009 um 15:42:
ich weiß, dass sie gerne sich alles einfach machen, aber so nicht. Das gesetz muss auch für Laien lesbar sein
Geschrieben von pjotr am 28.01.2009 um 15:45:
| Zitat: |
Original von Joeli Veitayaki
ich weiß, dass sie gerne sich alles einfach machen, aber so nicht. Das gesetz muss auch für Laien lesbar sein |
Sollten Sie nicht verstanden haben, was dieses Gesetz bezweckt kann ich auch einen mir bekannten Illustrator bei einem imperianischen Kinderbuchverlag auch fragen, ob er das Ganze für Sie in eine Bildergeschichte übersetzt.
Geschrieben von Joeli Veitayaki am 28.01.2009 um 16:01:
ach der hat sie als Hein Blöd gezeichnet!
Es geht nicht darum, was dieses Gesetz im Hintergrund bezweckt, sondern dass die anderen Gesetze wieder richtig gelesen werden können und man nicht über 200 Ecken etwas nachvollziehen muss. Hier in der DU ist das noch schwieriger, weil ständig irgendwas rumgebastelt wird, vor allem von so "Vollprofis" wie ihnen.
Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 28.01.2009 um 16:02:
Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der vorgetragenen Bedenken des Vertreters der Republik Roldem habe ich mich dazu entschlossen, den Antrag zu konkretisieren:
| Zitat: |
Gesetz zur Behebung der Ungerechtigkeit im Eherecht
§1 Das Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft wird aufgehoben.
§2
(1) Paragraph 1 des fünften Buches des ZGB wird wie folgt geändert:
"§ 1 Ehe
Die Ehe ist ein Vertrag zwischen zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung."
(2) Paragraph 1a des fünften Buches des ZGB wird gestrichen.
(3) Paragraph 2 des fünften Buches des ZGB wird wie folgt neu gefasst:
"§ 2 Vertragsgestaltung
(1) Der Vertrag muss mindestens Bestimmungen enthalten über
1. den gemeinsamen Familiennamen,
2. die Eigentumsverhältnisse an den in die Ehe eingebrachten Gütern,
3. die gegenseitigen Vertretungsbefugnisse in rechtlichen Angelegenheiten,
4. die gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltsverpflichtungen,
5. die Form der Vertragsauflösung.
(2) Der Abschluss eines Ehevertrags bedarf öffentlicher Beglaubigung.
(3) Zuständig für die Beglaubigung ist die Landesregierung des Unionslandes, in welchem die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wohnsitz haben, oder eine von der Landesregierung durch Verordnung bestimmte Stelle. Haben die Eheleute ihren Wohnsitz in verschiedenen Unionsländern, entscheiden sie gemeinsam, nach den Regelungen welches Unionslandes sie die Beglaubigung vornehmen lassen möchten. Hat nur einer der Ehepartner seinen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Beglaubigung durch die an seinem Wohnort zuständige Stelle. Hat keiner der Eheleute seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern beide die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig."
§3 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. |
In dieser Fassung wird gegenüber der ursprünglichen Fassung "ratelonische Staatsbürgerschaft" in §2 (3) durch "Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union" ersetzt.
Geschrieben von Joeli Veitayaki am 28.01.2009 um 16:05:
na also, geht doch. Ich beantrage im vorauseilenden Gedankensprung namens der FLA-Fraktion schon mal im Falle der Abstimmung eine geheime Abstimmung
Geschrieben von Fabian Montary am 28.01.2009 um 16:12:
Soso...
Geschrieben von pjotr am 28.01.2009 um 16:57:
| Zitat: |
Original von Joeli Veitayaki
Es geht nicht darum, was dieses Gesetz im Hintergrund bezweckt, sondern dass die anderen Gesetze wieder richtig gelesen werden können und man nicht über 200 Ecken etwas nachvollziehen muss. Hier in der DU ist das noch schwieriger, weil ständig irgendwas rumgebastelt wird, vor allem von so "Vollprofis" wie ihnen. |
Na gut, das Ihr tolles Lebenspartnerschaftsgesetz so leicht zu verstehen ist und nicht solche Formulierungen wie
Der bisherige Paragraph 2 fällt weg enthält. Denn jeder Laie weiß ja ohne nachzublättern, was der allte §2 Buch V ZGB besagt hat.
Im Übrigen halte ich es auch für sinnvoll, erst das Urteil des ObUG in der Normenkontrollsache abzuwaren; da dieses Urteil ja quasi "Ewigkeitsgarantie" hätte.
Sonst stehen wir bei sich ändernden Mehrheitsverhältnissen in 3 Monaten wieder vor dem ObUG.
Geschrieben von Joeli Veitayaki am 28.01.2009 um 17:26:
| Zitat: |
Original von pjotr
[quote]Original von Joeli Veitayaki
.......
Im Übrigen halte ich es auch für sinnvoll, erst das Urteil des ObUG in der Normenkontrollsache abzuwaren; da dieses Urteil ja quasi "Ewigkeitsgarantie" hätte.
Sonst stehen wir bei sich ändernden Mehrheitsverhältnissen in 3 Monaten wieder vor dem ObUG. |
eben, ist ja hier nichts wirklich von Dauer, auch ihre rote Schreckensherrschaft nicht.
Geschrieben von Madonna Ritchie-Ashcraft am 28.01.2009 um 17:47:
Der überarbeitete Entwurf findet ebenfalls meine Zustimmung; auch wenn diese nun geheim stattfinden wird
Geschrieben von Helen Bont am 28.01.2009 um 22:33:
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
es ist schon erstaunlich, mit welcher Missachtung der parlamentarischen Debattenkultur die angehende Koalitionsregierung hier ans Werk geht: da erklärt der Unionskanzler in Spe, der Antrag erkläre sich von selbst, und verweigert damit eine Begründung, insbesondere, wie er dazu kommt, dass der eingebrachte Entwurf irgendwelche Ungerechtigkeiten im Eherecht beseitigt. Es ist des weiteren erstaunlich, mit welcher Arroganz die angehende Regierungskoalition dem Gesetzgeber der 26. Legislaturperiode unterstellt, er habe irgendwelche Ungerechtigkeiten in das Eherecht eingebaut, ohne das Urteil der dafür berufenen Instanz, des Unionsgerichts, abzuwarten. Ist es etwa eine Ungerechtigkeit, wenn jene Gesellschaftsgruppen, die sich zur traditionellen Ehe als Verbindung von Mann und Frau bekennen und die zur Regeneration der Gesellschaft beitragen, und dafür erhebliche Belastungen - insbesondere materieller Art - auf sich nehmen, gegenüber jene herausgehoben werden, die sich einem solchen Dienst an Staat und Gesellschaft verweigern? Ist es gerecht, wenn durch die rechtliche Gleichstellung den einen die ganze Bürde aufgelastet werden, während die anderen, befreit von dieser Bürde, insbesondere materiell bevorteilt werden? Und ist es eine Ungerechtigkeit, wenn jene hervorgehoben werden, die sich durch das Eheversprechen zwischen Mann und Frau in besonderer Weise einander verpflchten, nämlich zur gegenseitigen Solidarität und damit die Grundlage von Staat und Gesellschaft legen?
Mit dem letzten Gesetz zur Änderung des Eherechts, hat der Gesetzgeber der 26. Legislaturperiode sich bewusst dafür entschieden, jener Form der Ehe, nämlich der zwischen Mann und Frau, die die besondere Last der Erziehung und Pflege von Kindern - der Zukunft unseres Landes - tragen, eine prvilegierte Stellung einzuräumen. Er, der Gesetzgeber, hat sich mit dieser Entscheidung dafür entschieden, jener Form der Ehe, ohne die unsere Gesellschaft nicht existenzfähig ist, eine besondere Stellung in unserem Rechtssystem zu gewähren. Dies um so mehr, da er davon überzeugt war, dass diese Form der Ehe und Familie auch das moralische Fundament unserer Gesellschaft und unseres Staates bildet.
Dies wieder rückgängig zu machen bedeutet jene in Stich zu lassen, auf die Staat und Gesellschaft angewiesen sind. Es bedeutet aber insbesondere die Regenerationsbasis und das moralische Fundament zu schwächen, ohne die wir nicht zukunftsfähig sind.
Geschrieben von Montgomery Scott am 28.01.2009 um 22:36:
| Zitat: |
Original von Helen Bont
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
es ist schon erstaunlich, mit welcher Missachtung der parlamentarischen Debattenkultur die angehende Koalitionsregierung hier ans Werk geht: da erklärt der Unionskanzler in Spe, der Antrag erkläre sich von selbst, und verweigert damit eine Begründung, insbesondere, wie er dazu kommt, dass der eingebrachte Entwurf irgendwelche Ungerechtigkeiten im Eherecht beseitigt. |
Ist ja auch völlig neu, dieser Vorwurf, nicht?
| Zitat: |
| Es ist des weiteren erstaunlich, mit welcher Arroganz die angehende Regierungskoalition dem Gesetzgeber der 26. Legislaturperiode unterstellt, er habe irgendwelche Ungerechtigkeiten in das Eherecht eingebaut, ohne das Urteil der dafür berufenen Instanz, des Unionsgerichts, abzuwarten. |
Eine Gesetzesänderung aufgrund ihrer Ungerechtigkeit rückgängig zu machen, ist also Privileg des Unionsgerichts. Dem Gesetzgeber sollten nach Ihrer Auffassung die Hände gebunden sein?
Geschrieben von pjotr am 28.01.2009 um 22:39:
| Zitat: |
Original von Helen Bont
Mit dem letzten Gesetz zur Änderung des Eherechts, hat der Gesetzgeber der 26. Legislaturperiode sich bewusst dafür entschieden, jener Form der Ehe, nämlich der zwischen Mann und Frau, die die besondere Last der Erziehung und Pflege von Kindern - der Zukunft unseres Landes - tragen, eine prvilegierte Stellung einzuräumen. |
Wie lustig: Herr Poppinga als Vertreter der Gegenseite im Unionsgericht hat genau uns dieses Denken vorgeworfen und noch gemeint dass die alte Regierung ja der Ansicht war, es handle sich dabei nicht um eine Schlechterbehandlung.
Im Übrigen kann das 27. Unionsparlament ganz unabhängig von irgendwelchen Gerichtsurteilen natürlich auch ein altes Gesetz wieder kippen, das vor dem Gericht sowieso scheitern wird.
Ich halte es nur sinnvoller, das Gericht abzuwarten, da sein Urteil verhindert dass irgendwann wieder irgendwelche Fanatiker wie Sie kommen und irgendwelche Rechtsinstitutionen a la "Lebenspartnerschaft" einführen.
Geschrieben von Rex Marker am 29.01.2009 um 00:34:
Ich schlage vor wir verabschieden ein Gesetz, welches die Regelungen des aktuell neuen Gesetzes bis zur Gerichtsentscheidung "aussetzt".
Geschrieben von pjotr am 29.01.2009 um 00:48:
Dagegen hätte ich nichts einzuwenden.
Geschrieben von Helen Bont am 29.01.2009 um 19:10:
| Zitat: |
Original von Montgomery Scott
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Original von Helen Bont
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
es ist schon erstaunlich, mit welcher Missachtung der parlamentarischen Debattenkultur die angehende Koalitionsregierung hier ans Werk geht: da erklärt der Unionskanzler in Spe, der Antrag erkläre sich von selbst, und verweigert damit eine Begründung, insbesondere, wie er dazu kommt, dass der eingebrachte Entwurf irgendwelche Ungerechtigkeiten im Eherecht beseitigt. |
Ist ja auch völlig neu, dieser Vorwurf, nicht? |
Herr Kollege Scott, die parlamentarische ist unter anderem dafür gedacht, die Argumente für und wider ein Vorhaben zusammenzutragen, um so den politischen Willensbildungsprozess zu verdeutlichen und zu veranschaulichen.
| Zitat: |
Original von Montgomery Scott
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Original von Helen Bont
Es ist des weiteren erstaunlich, mit welcher Arroganz die angehende Regierungskoalition dem Gesetzgeber der 26. Legislaturperiode unterstellt, er habe irgendwelche Ungerechtigkeiten in das Eherecht eingebaut, ohne das Urteil der dafür berufenen Instanz, des Unionsgerichts, abzuwarten. |
Eine Gesetzesänderung aufgrund ihrer Ungerechtigkeit rückgängig zu machen, ist also Privileg des Unionsgerichts. Dem Gesetzgeber sollten nach Ihrer Auffassung die Hände gebunden sein? |
Herr Kollege Scott, auch wenn Ihre Frage ein rein rethorische sein dürfte: natürlich besitzt das Parlament das souveräne Recht, von ihm beschlossene Gesetze auch wieder aufzuheben. Erstaunlich an diesem konkreten Vorfall ist, dass die Beschwerdeführer vor dem Unionsgericht, die nun offensichtlich über die Mehrheit in diesem Hohen Hause verfügen, den Urteilsspruch nicht abwarten können, den sie selber ja herbeiführen wollten.
| Zitat: |
Original von pjotr
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Original von Helen Bont
Mit dem letzten Gesetz zur Änderung des Eherechts, hat der Gesetzgeber der 26. Legislaturperiode sich bewusst dafür entschieden, jener Form der Ehe, nämlich der zwischen Mann und Frau, die die besondere Last der Erziehung und Pflege von Kindern - der Zukunft unseres Landes - tragen, eine prvilegierte Stellung einzuräumen. |
Wie lustig: Herr Poppinga als Vertreter der Gegenseite im Unionsgericht hat genau uns dieses Denken vorgeworfen und noch gemeint dass die alte Regierung ja der Ansicht war, es handle sich dabei nicht um eine Schlechterbehandlung. |
Dann gibt es hier eine unterschiedliche Sicht der Dinge. In einer pluralistischen Demokratie ist dies etwas völlig normales; von daher kann ich Ihre Belustigung nicht nachvollziehen, Herr Kollege Jerkov.
| Zitat: |
Original von pjotr
Im Übrigen kann das 27. Unionsparlament ganz unabhängig von irgendwelchen Gerichtsurteilen natürlich auch ein altes Gesetz wieder kippen, das vor dem Gericht sowieso scheitern wird. |
Noch ist das letzte Wort vor Gericht nicht gesprochen, Herr Kollege. Und ob das Gesetz scheitern wird oder nicht, haben zum Glück nicht Sie zu entscheiden, sondern das Unionsgericht wird hier unabhängig, nach Recht und Gesetz urteilen.
| Zitat: |
Original von pjotr
Ich halte es nur sinnvoller, das Gericht abzuwarten, da sein Urteil verhindert dass irgendwann wieder irgendwelche Fanatiker wie Sie kommen und irgendwelche Rechtsinstitutionen a la "Lebenspartnerschaft" einführen. |
Herr Kollege Jerkov, wäre ich fanatisch, würde ich ganz anders agieren.
Geschrieben von Rex Marker am 29.01.2009 um 21:03:
Vorschlag für die weitere Verfahrensweise:
| Zitat: |
Gesetz zur Aussetzung der Novellierung des Lebenspartnerschaftsgesetzes bis zur Entscheidung des Obersten Unionsgerichtes
§1 Die Bestimmungen des Gesetzes zur Einführung der Lebenspartnerschaft werden bis zu einer Entscheidung über die Rechtmässigkeit des Gesetzes durch das Oberste Unionsgericht aufgehoben. Es gelten die vorherigen Bestimmungen, die in §2 aufschlüsselt sind.
§2
(1) Paragraph 1 des fünften Buches des ZGB wird wie folgt geändert:
"§ 1 Ehe
Die Ehe ist ein Vertrag zwischen zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung."
(2) Paragraph 1a des fünften Buches des ZGB wird gestrichen.
(3) Paragraph 2 des fünften Buches des ZGB wird wie folgt neu gefasst:
"§ 2 Vertragsgestaltung
(1) Der Vertrag muss mindestens Bestimmungen enthalten über
1. den gemeinsamen Familiennamen,
2. die Eigentumsverhältnisse an den in die Ehe eingebrachten Gütern,
3. die gegenseitigen Vertretungsbefugnisse in rechtlichen Angelegenheiten,
4. die gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltsverpflichtungen,
5. die Form der Vertragsauflösung.
(2) Der Abschluss eines Ehevertrags bedarf öffentlicher Beglaubigung.
(3) Zuständig für die Beglaubigung ist die Landesregierung des Unionslandes, in welchem die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wohnsitz haben, oder eine von der Landesregierung durch Verordnung bestimmte Stelle. Haben die Eheleute ihren Wohnsitz in verschiedenen Unionsländern, entscheiden sie gemeinsam, nach den Regelungen welches Unionslandes sie die Beglaubigung vornehmen lassen möchten. Hat nur einer der Ehepartner seinen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Beglaubigung durch die an seinem Wohnort zuständige Stelle. Hat keiner der Eheleute seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern beide die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig."
§3 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. |
Geschrieben von Joeli Veitayaki am 29.01.2009 um 21:24:
schlimmer gehts wohl nimmer?
| Zitat: |
| Gesetz zur Aussetzung der Novellierung des Lebenspartnerschaftsgesetzes bis zur Entscheidung des Obersten Unionsgerichtes |
Abgekürzt wahrscheinlich GesANovLpGesEntObUG ?
ich beantrage jetzt das Gesetz zur Aussetzung von MdUP, die solche Gesetze beantragen
Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 29.01.2009 um 22:09:
| Zitat: |
Original von Joeli Veitayaki
ich beantrage jetzt das Gesetz zur Aussetzung von MdUP, die solche Gesetze beantragen |
Na beantragen Sie mal schön.
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