Demokratische Union (http://forum.dunion.de/index.php)
- Regierungsviertel (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=2)
--- Unionsparlament (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=9)
------ Archivkeller (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=100)
------- Archiv 23. Unionsparlament (http://forum.dunion.de/board.php?boardid=101)
-------- Anträge 23. Unionsparlament (http://forum.dunion.de/thread.php?threadid=1530)
| Zitat: |
Eingangsformel Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Farben rot-gold mit Unionswappen. § 1 Die Truppenfahne ist die Unionsdienstflagge in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Das Unionskreuz, sowie die Unionssterne sind gestickt. Das Fahnentuch ist mit rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt. § 2 (1) Das Fahnentuch ist an einem schwarzen Fahnenstock befestigt. Ein Metallring um den Fahnenstock trägt die Bezeichnung des Truppenteils. (2) Die Spitze des Fahnenstocks ist ausgebildet als ein gebeugter, stilisierter Wal. § 3 (1) Das mit schmalem Goldstreifen gefaßte Fahnenband in der Waffenfarbe des Truppenteils ist am Fahnenstock angebracht. (2) Auf dem Fahnenband ist das Emblem der Teilstreitkraft und die Bezeichnung des jeweiligen Truppenteils eingestickt. § 4 Der Unionsminister der Verteidigung wird ermächtigt, die zu dieser Anordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Schlußformel Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. |
| Zitat: |
Gesetz über die Unionsstreitkräfte Absatz 1 Allgemeines § 1 Unionsstreitkräfte (1) Die Streitkräfte der Demokratischen Union haben den Namen „Unionsstreitkräfte“. (2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Unionsstreitkraft (Heer), Unionsstreitkräfte zur See (Marine) und Unionsstreitkräfte zur Luft (Luftwaffe). Die Spezialstreitkräfte sind Teil der Unionsstreitkraft, untersteht jedoch einem eigenen Kommando. (3) Die Streitkräfte der Demokratischen Union dürfen in Friedenszeiten nicht im Inland eingesetzt werden, es sei denn es handelt sich um zeitlich begrenzte Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe oder der Unterstützung der polizeilichen Arbeit. (4) Der Oberbefehl über die Streitkräfte unterliegt dem Minister für Verteidigung. § 2 Soldaten (1) Die Unionsstreitkräfte haben eine Gesamtstärke, die 500.000 Soldaten nicht unterschreiten soll. (2) Zusätzlich besteht eine Reserveeinheit von wenigstens 200.000 Mann. (3) Das Unionsministerium der Verteidigung hat für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten gemäß der Absätze 1 und 2 Sorge zu tragen und definiert die notwendigen Eignungskriterien für die Einberufung. (4) Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist nur durch eine Änderung dieses Gesetzes möglich. (5) Die Dienstgrade in den Teilstreitkräften sind in Anhang 1 zu diesem Gesetz geregelt. § 3 Alarmstufen (1) Die Unionsstreitkräfte verfügen über bestimmte Alarmstufe. (2) Die möglichen Alarmstufen sind in Anhang 2 zu diesem Gesetz geregelt. (3) Der Unionspräsident verkündet auf Antrag des Unionskanzlers und des Unionsministers der Verteidigung , nach der Beratung aller drei, die vom Unionskanzler beantragte Alarmstufe. (4) Bei Ausrufung der Alarmstufen Rot oder Gelb hat der Präsident unverzüglich das Unionsparlament sowie den Unionsrat einzuberufen. Diese können den Beschluss mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern aufheben, weiterhin können beide Kammern im selben Verfahren jederzeit den Beschluss des Unionspräsidenten aufheben. Absatz 2 Organisation der Streitkräfte § 4 Oberste Heeresleitung (1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist die oberste Heeresleitung zuständig. (2) Sie setzen sich aus den Befehlshabern der vier Teilstreitkräfte zusammen, welche den Rang eines Generals oder Admirals tragen. (3) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte sind immer die ranghöchsten Generäle. (4) Ein Mitglied der obersten Heeresleitung erhält den Vorsitz. Anlage 1
|
| Zitat: |
| Original von Marko Untrial Da der Unionspräsident Maximilian von Rohan-Mason zum heutigen Tag zurückgetreten ist und die Wahlleiterin Linda Dahlia derzeit nicht in der Lage ist die Wahl zum Unionspräsidenten einzuleiten *so*weil abwesend*so* beantrage ich hiermit nach Wahlgesetz, Artikel 6, Absatz 1 einen Wahlleiter für den Zeitraum der Präsidentschaftswahlen zu wählen und schlage Herrn Patrick Behrens-Nilsson vor |
| Sim-Off: | In dem zeitraum der heute bekanntgegeben wurde, ist die Wahlleiterin ja wieder da, also ist die Wahl nicht mehr nötig. |
| Zitat: |
1. Welche Schritte hat die Unionsregierung bisher für die Abwehr weiterer terroristischer Anschläge unternommen? 2. Gibt es einen Kristenstab? 3. Ist die Oberste Unionsanwaltschaft in diesen Krisenstab eingebunden? Falls nein, weshalb nicht? 4. Beabsichtigt die Unionsregierung von der Möglichkeit des Einsatzes der Unionsstreitkräfte Gebrauch zu machen? |
| Zitat: | ||
| Original von Hajo Poppinga Ich stelle hiermit folgende dringliche Anfrage an den Herrn Unionskanzler
|
| Zitat: |
| Original von Hajo Poppinga Ich beantrage folgende Resolution Gegen den Terror! Das Unionsparlament mißbilligt hiermit deutlich jede Form des Terros! Die Union ist eine lebendige Demokratie und läßt innerhalb des demokratischen Diskurses jede Meinung und ihre Äußerung zu - wer sich jedoch Gewalt als Mittel seiner Meinungsäußerung bedient, stellt sich außerhalb dieses demokratischen Diskurses. Das Unionsparlament respektiert den Wunsch einzelner Bevölkerungsteile nach größerer Autonomie und sichert jeder Volksgruppe einen fairen Dialog über solche Möglichkeiten zu, die sich innerhalb der Grenzen der Verfassung bewegen. Erneut müssen wir jedoch feststellen, daß sich für Gespräche jeder Art disqualifiziert, wer sich der Gewalt bedient. Das Unionsparlament fordert die Unionsregierung auf, dem grausamen Terror mit aller möglichen Härte eines demokratischen Staates zu bedienen. Gegenüber Terroristen darf sich die Union auf keine Verhandlungen einlassen und mit ihnen keine Milde üben. Die Unionsregierung wird angehalten, alle Mittel im Kampf gegen den Terror auszureizen und gegebenenfalls die Unionsstreitkräfte gegen die Terroristen einzusetzen. Alle Bürger der Union sind nun aufgefordert, sich nicht von dem Terror der Anti-Demokraten einschüchtern zu lassen, sondern aufrecht für die freiheitliche Demokratie einzutreten. |
| Zitat: |
1. Wie konnte der Unionsministerin der Verteidigung der Fehler unterlaufen, daß sie ein bestehendes Gesetz nicht kennt und dann trotz Hinweis ignoriert? 2. Wurde dieser Gesetzesvorschlag vor der Einbringung in das Unionsparlament im Kabinett besprochen? 3. Welche Schritte gedenkt die Unionsregierung zu unternehmen um Kollisionen zwischen bestehendem Gesetz und neuem Gesetz bezüglich der Streitkräfte zu vermeiden? 4. Wurde der zuerst namenlose Antrag der Unionsministerin der Verteidigung bezüglich der Stiftung von Fahnen für die Streitkräfte im Kabinett besprochen? Falls ja, warum fiel niemanedem auf, daß der Antrag keinen Titel besaß? 5. Warum nennt ein Antrag, der einen Stifter namens "ich" hat, nicht diesen Stifter? 6. Wie kann es sein, daß die Ministerin nicht auf die Hinweise auf offensichtliche Fehler reagiert hat? 7. Warum haben Sie in den Punkten der Fragen 1 und 6 nicht von ihrer Richtlinienkompetenz gebraucht gemacht? Sind Ihnen diese Fehler auch entgangen? 8. Wann wird Frau Matahari entlassen? 9. Wann wird ein neuer Wirtschaftsminister ernannt? |
| Zitat: |
| Original von Kreittmayr Frisch zurück im Unionsparlament, will ich auch gleich mal zur Sache kommen. Ich beantrage gem. Art. 43 der Unionsverfassung, den Abgeordneten Hajo Poppinga zum Unionskanzler zu wählen. |
| Zitat: |
| Original von Denise M. Heidenberg Das werde ich in der Aussprache richten, Herr Poppinga. |
Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH