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Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 14.03.2014 um 19:55:

 

Zitat:
Original von Kauli
Falls meinem Antrag nicht entsprochen werden kann, dann hätte ich noch einen Zeugen aufzurufen.


Danke. Was für ein Zeuge wäre das und was könnte er beitragen? Über den Verfahrensantrag werde ich noch förmlich entscheiden.



Geschrieben von Kauli am 14.03.2014 um 20:06:

 

Zitat:
Original von Heinrich von Löwenherz
Zitat:
Original von Kauli
Falls meinem Antrag nicht entsprochen werden kann, dann hätte ich noch einen Zeugen aufzurufen.


Danke. Was für ein Zeuge wäre das und was könnte er beitragen? Über den Verfahrensantrag werde ich noch förmlich entscheiden.


Es ist eine weitere Person, die diese Behauptung aufgestellt hat: Herr Geert van Bloemberg-Behrens



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 14.03.2014 um 20:11:

 

Zitat:
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Zudem beantrage ich, dass Herr Alexander Krüger hier als Zeuge vernommen wird. Er kann sicher bezeugen, dass er selbst abgestimmt hat.


Das ist nicht strittig. Im Zweifel wären die Fragen, die ich an ihn habe im Zusammenhang eines möglichen Strafverfahrens gegen Sie und nicht gegen Herrn Kaulmann.

Da es keine funktionierende Rechtsanwaltschaft gibt und ich einen fairen und sauberen Prozess möchte, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass das Strafgesetzbuch der Demokratischen Union im achten Abschnitt sich mit realen Straftaten befasst. Insoweit werde ich wahrscheinlich auch berücksichtigen müssen was simoff ist. Die Trennung Geert van Bloemberg-Behrens und Alexander Krüger zieht als Strategie nicht wirklich. Das ist aber auch keine Frage, die wir hier erörtern müssen. Das wäre, wie gesagt, ein anderes Verfahren.



Geschrieben von Geert van Bloemberg-Behrens am 14.03.2014 um 21:27:

 

Geschätzter Herr Vorsitzender, ich kann Ihnen nun leider nicht mehr folgen.


/Simoff: Ich weiß, was du meinst. Da ich aber ein Verfechter der Trennung von RL und VL bin, kann und werde ich auf so etwas nicht eingehen. Das gehört Simoff geklärt. Ergo bin ich auch der Auffassung, dass man nicht mit simulationsexternen Dingen argumentieren kann in einem Gerichtsprozess.



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 14.03.2014 um 21:52:

 

Zitat:
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Geschätzter Herr Vorsitzender, ich kann Ihnen nun leider nicht mehr folgen.


/Simoff: Ich weiß, was du meinst. Da ich aber ein Verfechter der Trennung von RL und VL bin, kann und werde ich auf so etwas nicht eingehen. Das gehört Simoff geklärt. Ergo bin ich auch der Auffassung, dass man nicht mit simulationsexternen Dingen argumentieren kann in einem Gerichtsprozess.


Sim-Off: Bin ich ja grundsätzlich auch. Es wäre nur nicht fair Kauli als Idioten darzustellen, obwohl es simoff-Tatbestände gibt. Wenn Du am Verfahren festhältst und/oder Kauli auf ein Urteil besteht werde ich bei der Entscheidung die simoff Paragraphen berücksichtigen. Also rate ich dir von der Strategie Krüger ist eine andere Person grundsätzlich ab. Der Hinweis gilt für einen eventuell sich anschließenden Prozess gegen dich.







Unionsgericht für Strafsachen




Beschluss


Geschäftsnummer UStG 01 XXIII 214

In der Strafsache

gegen

Tiberius Kaulmann,
wohnhaft in Katista,
Unionsbürger der Demokratischen Union


wegen Verleumdung
wird der Antrag des Angeklagten Kaulmann auf Einstellung des Verfahrens

abgewiesen.


Der Kläger, Geert van Bloemberg-Behrens, führt das Verfahren in Wege der Privatklage. Im Rahmen dieser ist der Privatkläger hinsichtlich der Rechte im Verfahren so zu stellen, wie die Staatsanwaltschaft in einer öffentlichen Klageerhebung (§ 8b Abs. 1 u. 4 StPG). Diese besondere Vorschrift verdrängt (ergänzt) die allgemeine des § 2 Absatz 2 StPG.

v. Löwenherz
Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 15.03.2014 um 17:40:

 

Zitat:
Original von Kauli
Zitat:
Original von Heinrich von Löwenherz
Zitat:
Original von Kauli
Falls meinem Antrag nicht entsprochen werden kann, dann hätte ich noch einen Zeugen aufzurufen.


Danke. Was für ein Zeuge wäre das und was könnte er beitragen? Über den Verfahrensantrag werde ich noch förmlich entscheiden.


Es ist eine weitere Person, die diese Behauptung aufgestellt hat: Herr Geert van Bloemberg-Behrens


Geert van Bloemberg-Behrens ist als Kläger anwesend. Sie können ihm eine Frage stellen oder auf eine Aussage verweisen, die das Gericht zur Kenntnis nimmt.



Geschrieben von Kauli am 15.03.2014 um 19:13:

 

Es geht um die folgende Diskussion, die ich hier dokumentierte, wo er am Ende selber über sich sagt: "Wenn der Wahlleiter es nicht hinbekommt, wird halt doppelt abgestimmt." Die entsprechenden Beiträge sind hier verlinkt.

Zitat:
Original von Kauli 09.01.2014 18:34

Die Wahl muss leider gestoppt werden. Es hat sich heraus gestellt, das 100666 Geert van Bloemberg-Behrens und 100688 Alexander Krüger vom selben Spieler gesteuert werden. 100666 Geert van Bloemberg-Behrens wird von mir immer per Hand nachgetragen, da er angeblich aufgrund eines Datenbankfehlers als NebenId eingetragen ist. (siehe die Diskussion hier)

Bei den beiden letzten Wahlen (UP und erste Nachwahl) haben beide innerhalb von 2 Minuten abgestimmt, womit ein Mitspieler doppelt abgestimmt hat. Somit bleibt mir nichts weiter übrig, als die Nachwahl zu beenden und neu zu starten. Ob ich auch gleich beim Unionsgericht beantrage die UP-Wahl für ungültig zu erklären werde ich mir im Laufe des Abends überlegen.




Zitat:
Original von Geert van Bloemberg-Behrens 09.01.2014 18:55
Alexander Krüger ist seit über einem Jahr Neben-ID. Genauso wie auf der Liste der Wahlberechtigten noch stets unzählige Leute stehen, die längst ihr Wahlrecht verloren haben. Hier sollte das Innenministerium endlich mal aktiv werden und zusammen mit dem Afea eine Reform des Bnets erarbeiten oder gar ein weniger anfälligeres System entwickeln.



Zitat:
Original von Kauli 09.01.2014 19:14
Zitat:
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Alexander Krüger ist seit über einem Jahr Neben-ID. Genauso wie auf der Liste der Wahlberechtigten noch stets unzählige Leute stehen, die längst ihr Wahlrecht verloren haben. Hier sollte das Innenministerium endlich mal aktiv werden und zusammen mit dem Afea eine Reform des Bnets erarbeiten oder gar ein weniger anfälligeres System entwickeln.


Und was hat die Meldung an den Wahlleiter verhindert, dass da eine Wahlberechtigung zu viel erteilt wurde? Und warum musste die auch noch verwendet werden? Fragen über Fragen...





Zitat:
Original von Geert van Bloemberg-Behrens 09.01.2014 21:29
Wenn der Wahlleiter es nicht hinbekommt, wird halt doppelt abgestimmt.



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 16.03.2014 um 09:05:

 

Ich möchte, wenn keine Beweisanträge mehr gestellt werden, zu den Schlussplädoyers übergehen. Zur Ausarbeitung der Plädoyers haben die Parteien je 72 Stunden Zeit. Herr Geert van Bloemberg-Behrens ist als erster dran. Dann Herr Kaulmann.



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 23.03.2014 um 15:36:

 

Gut. Dann darf jetzt Herr Kaulmann sein Plädoyer halten.



Geschrieben von Kauli am 27.03.2014 um 23:27:

 

Hohes Gericht.

Ich möchte mich in meiner abschließenden Erwiderung der Klage auf zwei Punkte konzentrieren. Der erste dreht sich um die Tatsachen und der zweite wie sie von mir in der Öffentlichkeit besprochen wurde.

Zur doppelten Abstimmung hat Herr van Bloemberg-Behrens selber alles gesagt was zu sagen ist. Ich darf ihn hier zitieren, wie er selber sein Verhalten am
09.01.2014 um 21:29 beschreibt:

Wenn der Wahlleiter es nicht hinbekommt, wird halt doppelt abgestimmt.


Kommen wir nun zum zweiten Punkt. Außerhalb der von mir im Prozess zitierten Diskussion habe ich mich mit namentlichen Nennungen zurück gehalten. In der von Herrn van Bloemberg-Behrens angesprochenen Diskussion sage ich wörtlich

Ich warte nur auf Herrn Macaluso. Hätte ein gewisser Herr nicht mehrfach abgestimmt, dann wären wir schon längst weiter gekommen...

Das sich Herr van Bloemberg-Behrens gleich angesprochen fühlt zeugt nur von seinem schlechten Gewissen. Wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an.

Ich beantrage also die Klage abzuweisen und Herr van Bloemberg-Behrens alle Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.



Geschrieben von Heinrich von Löwenherz am 31.03.2014 um 18:01:

 

Danke, Herr Kaulmann. Da sonst nichts mehr kommt, schließe ich die Verhandlung und ziehe mich zur Urteilsfindung zurück.


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