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Geschrieben von Bernardo Macaluso am 30.04.2013 um 14:25:

 

Zitat:
Original von Helen Bont
Herr Kollege Macaluso,
die Demokratische Union bildet auch einen gemeinsamen Binnenmarkt. Es ist für uns Konservative entscheidend für sein Funktionieren, dass überall in der Union Arbeitgeber und Arbeitnehmer die selben arbeitsrechtlichen Grundlagen vorfinden. Es ist daher unabweisbar, dass die Unionsebene gesetzgeberisch aktiv werden muss.

Das lässt sich über fast alle Bereiche der Politik sagen. Trotzdem haben die Länder in der Regel - und so auch in diesem Fall - die Gesetzgebungskompetenz.



Geschrieben von Helen Bont am 03.05.2013 um 17:10:

 

Zitat:
Original von Bernardo Macaluso
Zitat:
Original von Helen Bont
Herr Kollege Macaluso,
die Demokratische Union bildet auch einen gemeinsamen Binnenmarkt. Es ist für uns Konservative entscheidend für sein Funktionieren, dass überall in der Union Arbeitgeber und Arbeitnehmer die selben arbeitsrechtlichen Grundlagen vorfinden. Es ist daher unabweisbar, dass die Unionsebene gesetzgeberisch aktiv werden muss.

Das lässt sich über fast alle Bereiche der Politik sagen. Trotzdem haben die Länder in der Regel - und so auch in diesem Fall - die Gesetzgebungskompetenz.


Ich halte das für ein Totschlag-Argument. Wenn man sich Geist und Wortlaut der Unionsverfassung ansieht, dann stellt man fest, dass die Gesetzgebungskompetenz über die Grundlagen der Wirtschaft in Verbindung mit der Gesetzgebungskompetenz über jene Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können, all jene Bereiche umfasst, die zum Funktionieren und Zustandekommen eines einheitlichen Wirtschaftsraumes notwendig sind.
Zur Einheitlichkeit eines Wirtschaftsraumes gehört aber auch die Frage, unter welchen Umständen ni Betrieben Betriebsräte gebildet werden können. Dies wird insbesondere dann evident, wenn es bei unionsweit agierenden Unternehmen, die Betriebe in mehreren Unionsländern betrieben, um die Bildung betriebsübergreifender Betriebsräte gilt. Welches Landesgesetz soll dann Gesetz? Das in Unionsland A oder das in Unionsland B?



Geschrieben von Bernardo Macaluso am 03.05.2013 um 19:41:

 

Zitat:
Original von Helen Bont
Ich halte das für ein Totschlag-Argument.[quote]
Das sehen Sie schon ganz richtig. Es gibt kein Argument dagegen.

[quote]Wenn man sich Geist und Wortlaut der Unionsverfassung ansieht, dann stellt man fest, dass die Gesetzgebungskompetenz über die Grundlagen der Wirtschaft in Verbindung mit der Gesetzgebungskompetenz über jene Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können, all jene Bereiche umfasst, die zum Funktionieren und Zustandekommen eines einheitlichen Wirtschaftsraumes notwendig sind.
Zur Einheitlichkeit eines Wirtschaftsraumes gehört aber auch die Frage, unter welchen Umständen ni Betrieben Betriebsräte gebildet werden können.

Wie stellt "man" das denn fest? Die Unionsverfassung sagt, dass die Länder ihre eigenen Gesetze machen, abgesehen von Bereichen wie den "Grundlagen des Wirtschaftssystems", keinesfalls aller Institutionen, die Einfluss auf die Wirtschaft haben.

Zitat:
Dies wird insbesondere dann evident, wenn es bei unionsweit agierenden Unternehmen, die Betriebe in mehreren Unionsländern betrieben, um die Bildung betriebsübergreifender Betriebsräte gilt. Welches Landesgesetz soll dann Gesetz? Das in Unionsland A oder das in Unionsland B?

Das überlassen Sie mal den Gerichten.



Geschrieben von Helen Bont am 03.05.2013 um 21:40:

 

Zitat:
Original von Bernardo Macaluso
Zitat:
Original von Helen Bont
Ich halte das für ein Totschlag-Argument.[quote]
Das sehen Sie schon ganz richtig. Es gibt kein Argument dagegen.

[quote]Wenn man sich Geist und Wortlaut der Unionsverfassung ansieht, dann stellt man fest, dass die Gesetzgebungskompetenz über die Grundlagen der Wirtschaft in Verbindung mit der Gesetzgebungskompetenz über jene Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können, all jene Bereiche umfasst, die zum Funktionieren und Zustandekommen eines einheitlichen Wirtschaftsraumes notwendig sind.
Zur Einheitlichkeit eines Wirtschaftsraumes gehört aber auch die Frage, unter welchen Umständen ni Betrieben Betriebsräte gebildet werden können.

Wie stellt "man" das denn fest? Die Unionsverfassung sagt, dass die Länder ihre eigenen Gesetze machen, abgesehen von Bereichen wie den "Grundlagen des Wirtschaftssystems", keinesfalls aller Institutionen, die Einfluss auf die Wirtschaft haben.

Zitat:
Dies wird insbesondere dann evident, wenn es bei unionsweit agierenden Unternehmen, die Betriebe in mehreren Unionsländern betrieben, um die Bildung betriebsübergreifender Betriebsräte gilt. Welches Landesgesetz soll dann Gesetz? Das in Unionsland A oder das in Unionsland B?

Das überlassen Sie mal den Gerichten.


Herr Kollege Macaluso, dass die Politik sich ihrer Aufgabe verweigert, politisch zu gestalten und für Klarheit zu sorgen, dass mag vielleicht sozialdemokratischem Politikverständnis entsprechen, unserer ist er nicht.
Die Menschen haben Anspruch auf Klarheit und darauf, dass die Politik ihre Hausaufgaben macht, statt Sie allein zu lassen mit ihren Fragen und Problemen. Politik hat gefälligst in der Politik stattzufinden und nicht vor dem Richter.


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