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Geschrieben von Berry Vanderbilt am 15.05.2015 um 14:47:

 


Local Government Act 2015

Article 1

Section 1
Gemeinden (Municipalities, Municipalités) sind politisch-geografische Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze zur Förderung des Wohls ihrer Einwohner zu verwalten. Den Gemeinden können durch Gesetz weitere Rechte eingeräumt werden.
Die Erfüllung der örtlichen Aufgaben obliegt dem Bürgermeister (Mayor, Maire) und dem Gemeinderat (Municipal Council, Conseil Municipal). Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter der Gemeinde und leitet die Gemeindeverwaltung (Municipal Administration, Administration Municipal). Er vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats.
Der Bürgermeister wird von den Einwohnern der Gemeinde mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, ihm wird bei seiner Ernennung durch den Premierminister oder den Innenminister der Amtseid abgenommen. Eine Neuwahl findet bei Herausforderung frühestens sechs Monate nach der vergangenen Wahl statt. Das weitere regelt eine Rechtsverordnung des Innenministeriums.
Der Gemeinderat wird nach Listenwahl jährlich gesamterneuert. Das weitere regelt eine Rechtsverordnung des Innenministeriums.
Der Innenminister kann durch Rechtsverordnung festlegen, welche Gemeinden aufgrund ihrer historischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder verwaltungsorganisatorischen Bedeutung den Namensbestandteil Stadt (City, Ville) führen dürfen.

Section 2
Gemeindefreie Siedlungen (unincorporated Settlements, Cités non constitué) sind politisch-geografische Gebietskörperschaften, die sich aufgrund Leistungsfähigkeit nicht selbst verwalten können.
Die Erfüllung der örtlichen Aufgaben obliegt nach Maßgabe der Gesetze einem Generalkommissar (Commissioner-General, Commissaire-General), der vom Innenminister ernannt wird.

Article 2

Section 1
Autonome Städte (Autonomous Cities, Villes Autonomes) sind Städte, denen durch Gesetz überörtliche Angelegenheiten und die Erfüllung von Aufgaben des Landes im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung übertragen werden. Sie werden dazu finanziell hinreichend ausgestattet. Der Innenminister legt die autonomen Städte auf Antrag des Bürgermeisters und des Stadtrats durch Rechtsverordnung fest.
Im Fall der Vakanz des Bürgermeisteramts einer autonomen Stadt kann der Innenminister bis zur Wahl eines Bürgermeisters einen Kommissarvertreter (Lieutenant Commissioner, Commissaire-Lieutenant) berufen.

Section 2
Samtgemeinden (Collective Municipalities, Municipalités Collectives) sind Gemeindeverbände, die nach Vertrag festgelegte örtliche Angelegenheiten anstelle ihrer Mitgliedsgemeinden erfüllen. Der Vertrag ist durch den Innenminister zu genehmigen.
Die Erfüllung der nach Vertrag festgelegten örtlichen Aufgaben obliegt dem Samtgemeindevorsteher (Provost, Principal) und dem Samtgemeinderat (Collective Council, Conseil Collectif). Der Samtgemeindevorsteher ist hauptamtlicher Beamter der Samtgemeinde und leitet die Samtgemeindeverwaltung (Collective Administration, Administration Collective). Er vollzieht die Beschlüsse des Samtgemeinderats.
Die Wahl des Samtgemeindevorsteher erfolgt wie die Wahl des Bürgermeisters. Der Samtgemeinderat besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und weiteren, nach einem dem Vertrag festgelegten Verfahren zu bestimmenden Mitgliedern.
Samtgemeinden können nicht den Namensbestandteil Stadt führen.

Section 3
Autochthone Gemeinschaften (Autochthon Communities, Communautés Autochtones) sind Gemeinden oder Gemeindeverbände, die eine mehrheitlich autochthone Bevölkerung aufweisen, eine dauerhafte autochthone Brauchtumspflege nachweisen können und denen die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung übertragen werden. Der Innenminister legt auf Antrag des Bürgermeisters und des Gemeinderats die autochthonen Gemeinschaften durch Rechtsverordnung fest.
Die Erfüllung der Aufgaben obliegt dem Häuptling (Chief, Chef) und weiterer selbst gegebener Organe, die auf Beschluss der Einwohner der Gemeinschaft eingerichtet werden. Der Häuptling ist hauptamtlicher Beamter der autochthonen Gemeinschaft und leitet die Gemeinschaftsverwaltung (Community Administration, Administration de la Communautés).
Autochthone Gemeinschaften können nicht den Namensbestandteil Stadt führen.

Section 4
Agglomerationen (Agglomerations, Agglomérations) sind Zusammenschlüsse eigenständiger Gemeinden und Samtgemeinden, die nach Vertrag festgelegte nichthoheitliche Aufgaben für ihre Mitgliedsgemeinden erfüllen. Der Vertrag ist dem Innenminister anzuzeigen. Agglomerationen haben eigenwirtschaftlich zu agieren.
Die zur Erfüllung zu errichteten Organe sind im Vertrag festzuhalten.
Eine Agglomeration kann in privatrechtlicher Rechtsform gegründet werden.

Article 3

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
Der Local Government Reform Act wird aufgehoben.
Bürgermeister, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, führen dieses im Rahmen dieses Gesetzes fort.



Geschrieben von Berry Vanderbilt am 15.05.2015 um 15:18:

 


1st Constitution Amendment Act

Article 1

Section 1
An die Stelle des Premierministers tritt der Präsident der Republik (President of the Republic, Président de la République).

Section 2
Der Begriff des Prime Minister wird in der Verfassung der Republik Roldem zum Präsidenten geändert in:
Article I Section 5,
dem Titel des Article II,
Article II Section 1 Subsection 1 Clause 1, Subsection 2, 3, 4, 5, im Eid der Subsection 6, Section 2 Subsection 1 Clause 1.

Article 3

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Der amtierende Premierminister führt davon unbenommen sein Amt nach Maßgabe der bisherigen Verfassung zu Ende.



Geschrieben von Berry Vanderbilt am 15.05.2015 um 16:16:

 

Zitat:
Original von Berry Vanderbilt
    Right Honorable Speaker of the Parliament,

    die Administration hat den Act on the Ratification of Union Proxy Acts beschlossen. Ich leite Ihnen diesen als Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung im Parlament weiter.

    Respectfully yours,
    Prof. Bérénice Vanderbilt
    Chief of Staff

Act on the Ratification of Union Proxy Acts

Article 1

Hat das Parlament ein Vertretungsgesetz gemäß Artikel 47a Unionsverfassung nicht ratifiziert, so gilt als nach Artikel 47a Absatz 3 Unionsverfassung außer Kraft gesetzt.

Article 2

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.



Geschrieben von Berry Vanderbilt am 15.05.2015 um 16:17:

 




Geschrieben von Maximilian von Brinckmann am 05.07.2015 um 10:48:

 





Roldemian Official Journal


In Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Election Act wird das Ergebnis der Wahl des Premierministers festgestellt:

Results of the Election of the Prime Minister in June 2015
  1. Die Wahl des Premierministers wurde beendet, da alle Stimmberechtigten ihre Möglichkeit zur Wahl wahrgenommen haben. Das Ergebnis wird im folgenden festgestellt.
  2. Eligible voters: 4
    Voter turnout: 3 (75,00 %)
    Valid ballots: 3 (100,00 %)
    Spoiled ballots: 0 (0,00%)
  3. Auf die Wahlfrage „Wählen Sie Dr. Annelie Gatineau (Roldemian Constitution) zur Premierministerin von Roldem?“ antworteten die Wähler wie folgt:
    Aye: 3 (100,00%)
    Nay: 0 (0,00%)
    Abstention: 0 (0,00%)
  4. Damit ist festzustellen, dass die Bewerberin Dr. Annelie Gatineau (Roldemian Constitution), Providence zur Premierministerin von Roldem gewählt ist.
  5. Die Vereidigung hat am 1. Juli 2015 vor dem Parlament zu erfolgen.
Port Victoria
June 21, 2015

Prof. Dr. Maximilian von Brinckmann
– Election Official –


Archival Details

Issue: ROJ-2015-009/EO
Publisher: Election Official
Printed by University Edition, Montary City


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