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Geschrieben von Kauli am 29.09.2011 um 22:56:

  Diplomatiegesetz

Die Kollegin von Metternich stellt folgenden Antrag zur Diskussion

Diplomatiegesetz
§ 1 Exterritorialität, Immunität
(1) Personen, die als Staatsoberhaupt oder Regierungsmitglied eines ausländischen Staates zu Gast sind (Staatsgäste) sowie Personen, die von einem ausländischen Staat als Botschafter in die Union entsandt und durch den Unionspräsidenten akkreditiert wurden (Botschafter) und Gebäude der diplomatischen Vertretung eines Botschafters (Botschaften) dürfen durch Organe und Behörden der Demokratischen Union nicht belangt werden. Sie unterliegen dem Recht des Herkunftsstaates.
(2) Begeht ein Botschafter oder mischt sich in unangemessener Weise in die inneren Belange der Demokratischen Union oder ihrer Länder ein, kann der Unionsminister des Auswärtigen ihn ausweisen. Der Herkunftsstaat ist über die Ausweisung zu informieren. Beleidigungen oder Herabwürdigungen der Demokratischen Union, ihrer Verfassungsorgane und deren Mitglieder können gemäß Satz 1 geahndet werden.
(3) Der Unionsminister des Auswärtigen kann Staatsgäste ausweisen oder ihre Einreise unterbinden.
(4) Haben Botschafter oder Staatsgäste die Demokratische Union 24 Stunden nach ihrer Ausreise nicht verlassen, kann die Unionspolizei sie durch Zwang aus dem Land entfernen.
(5) Der Unionsminister des Auswärtigen kann die Exterritorialität einer diplomatischen Vertretung auf Ersuchen eines Unionsgerichts für höchstens 24 Stunden einschränken, um der Unionspolizei die Ergreifung eines flüchtigen Straftäters zu ermöglichen.

§ 2 Unionsbotschafter
(1) Unionsbotschafter vertreten die Demokratische Union in einem ausländischen Staat oder bei einer internationalen Organisation. Sie werden vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsministers des Auswärtigen ernannt und entlassen.
(2) Die Unionsbotschafter
1. repräsentieren die Demokratische Union und mehren ihr Ansehen,
2. informieren die Öffentlichkeit des Gastlandes über aktuelle Geschehnisse in der Union,
3. informieren den Unionsminister des Auswärtigen über aktuelle Geschehnisse des Gastlandes.
(3) Unionsbotschafter verlieren ihr Amt durch Entlassung oder Tod.

§ 3 Diplomatieliste
Der Unionsminister des Auswärtigen trägt dafür Sorge, dass aktuelle Informationen über die diplomatischen Beziehungen und Verträge der Demokratischen Union auf der Unionswebseite verfügbar sind.

§ 4 Sicherheit von Unionsbürgern im Ausland
(1) Erfährt das Unionsministerium des Auswärtigen, dass die Sicherheit von Unionsbürgern bei Aufenthalten in ausländischen Staaten gefährdet ist, spricht es eine öffentliche Reisewarnung aus.
(2) Sind Unionsbürger im Ausland akut gefährdet, empfiehlt der Unionsminister des Auswärtigen ihnen, das betroffene Land zu verlassen. Das diplomatische Personal der Demokratischen Union unterstützt sie dabei nach Kräften.

§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Gesetz über die Diplomatie, das Gesetz über den Generalbotschafter und § 3 des Informationsfreiheitsgesetzes werden aufgehoben.


Ich bitte die Kollegin von Metternich umm eine kurze Begründung und eröffne hiermit dann die Diskussion.



Geschrieben von Anastasia von Metternich am 30.09.2011 um 02:50:

 

Vielen Dank, Herr Präsident.

Die Absicht dieses Antrages ist es, die Rechtsbestimmunen zur Diplomatie der Demokratischen Union zu straffen und zusammenzufassen. Zunächst schlagen wir deswegen vor, alle gesetzlichen Vorschriften in einem Gesetz zu sammeln. Des Weiteren wollen wir alle Aufgaben bezüglich der Auslandsbeziehungen wieder beim Unionsminister des Auswärtigen sammeln, statt sie wie bisher zwischen ihm und einem seit Monaten nicht vorhandenen Generalbotschafter mit ominösen Zuständigkeiten zu verteilen.

Ich glaube, dieser Entwurf könnte vorbildlich für die Qualität von Gesetzen in der Demokratischen Union sein. Er ist leicht verständlich, transparent und stringent. Ich bitte dafür um Ihre Zustimmung.



Geschrieben von Anaïs Gribonne-Fritz am 30.09.2011 um 10:21:

 

Sehr geehrter Herr Präsident des Unionsparlaments,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke der Abgeordneten von Metternich für diesen Antrag. Dieser schafft eine Straffung der Regelungen auf dem Bereich der Diplomatie der Union. Die Republik Roldem wird dem Gesetz in der Form jedoch nicht ganz zustimmen können. Bitte verschrecken Sie nicht, sondern korrigieren Sie einfach in § 1 Abs. 2 den Satz 1. Dort soll es anscheinend wie folgt heißen: Begeht ein Botschafter eine (schwere) Straftat oder mischt sich in unangemessener Weise in die inneren Belange der Demokratischen Union oder ihrer Länder ein, kann der Unionsminister des Auswärtigen ihn ausweisen.

Vielen Dank.



Geschrieben von Anastasia von Metternich am 30.09.2011 um 10:27:

  RE: Diplomatiegesetz

Herr Präsident,

Frau Gribonne-Fritz hat natürlich vollkommen recht und ich bedanke mich für ihren Hinweis. Ich ziehe die Eingangsversion zurück und stelle dafür diesen korrigierten Entwurf ein:

Diplomatiegesetz


§ 1 Exterritorialität, Immunität
(1) Personen, die als Staatsoberhaupt oder Regierungsmitglied eines ausländischen Staates zu Gast sind (Staatsgäste) sowie Personen, die von einem ausländischen Staat als Botschafter in die Union entsandt und durch den Unionspräsidenten akkreditiert wurden (Botschafter) und Gebäude der diplomatischen Vertretung eines Botschafters (Botschaften) dürfen durch Organe und Behörden der Demokratischen Union nicht belangt werden. Sie unterliegen dem Recht des Herkunftsstaates.
(2) Begeht ein Botschafter eine schwere Straftat oder mischt sich in unangemessener Weise in die inneren Belange der Demokratischen Union oder ihrer Länder ein, kann der Unionsminister des Auswärtigen ihn ausweisen. Der Herkunftsstaat ist über die Ausweisung zu informieren. Beleidigungen oder Herabwürdigungen der Demokratischen Union, ihrer Verfassungsorgane und deren Mitglieder können gemäß Satz 1 geahndet werden.
(3) Der Unionsminister des Auswärtigen kann Staatsgäste ausweisen oder ihre Einreise unterbinden.
(4) Haben Botschafter oder Staatsgäste die Demokratische Union 24 Stunden nach ihrer Ausreise nicht verlassen, kann die Unionspolizei sie durch Zwang aus dem Land entfernen.
(5) Der Unionsminister des Auswärtigen kann die Exterritorialität einer diplomatischen Vertretung auf Ersuchen eines Unionsgerichts für höchstens 24 Stunden einschränken, um der Unionspolizei die Ergreifung eines flüchtigen Straftäters zu ermöglichen.

§ 2 Unionsbotschafter
(1) Unionsbotschafter vertreten die Demokratische Union in einem ausländischen Staat oder bei einer internationalen Organisation. Sie werden vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsministers des Auswärtigen ernannt und entlassen.
(2) Die Unionsbotschafter
1. repräsentieren die Demokratische Union und mehren ihr Ansehen,
2. informieren die Öffentlichkeit des Gastlandes über aktuelle Geschehnisse in der Union,
3. informieren den Unionsminister des Auswärtigen über aktuelle Geschehnisse des Gastlandes.
(3) Unionsbotschafter verlieren ihr Amt durch Entlassung oder Tod.

§ 3 Diplomatieliste
Der Unionsminister des Auswärtigen trägt dafür Sorge, dass aktuelle Informationen über die diplomatischen Beziehungen und Verträge der Demokratischen Union auf der Unionswebseite verfügbar sind.

§ 4 Sicherheit von Unionsbürgern im Ausland
(1) Erfährt das Unionsministerium des Auswärtigen, dass die Sicherheit von Unionsbürgern bei Aufenthalten in ausländischen Staaten gefährdet ist, spricht es eine öffentliche Reisewarnung aus.
(2) Sind Unionsbürger im Ausland akut gefährdet, empfiehlt der Unionsminister des Auswärtigen ihnen, das betroffene Land zu verlassen. Das diplomatische Personal der Demokratischen Union unterstützt sie dabei nach Kräften.

§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Gesetz über die Diplomatie, das Gesetz über den Generalbotschafter und § 3 des Informationsfreiheitsgesetzes werden aufgehoben.


Ich bitte die Kollegin von Metternich umm eine kurze Begründung und eröffne hiermit dann die Diskussion.[/quote]



Geschrieben von Alexander Krüger am 30.09.2011 um 15:27:

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren.

Der Grundintention des Antrages kann ich zustimmen. Ich finde es sehr sinnig, unsere Gesetzeslage transparenter zu machen. Die Abschaffung des Generalbotschafters befürworte ich auch.
Ich bin jedoch skeptisch, ob wir uns in der jetzigen Zeit noch Botschafter für einzelne Staaten leisten können. Ich plädiere deshalb für die Abschaffung von Staatsbotschaftern und für die Einführung von Kontinentalbotschaftern, die in allen Staaten eines Kontinents gleichsam tätig sind. So werden wir es realistisch schaffen, endlich wieder vernünftige diplomatische Arbeit zu leisten.



Geschrieben von Anastasia von Metternich am 30.09.2011 um 19:49:

 

Herr Präsident,

das Gesetz hindert niemanden, für mehr als ein Land Unionsbotschafter zu werden. Ich würde es begrüßen, wenn sich für diese Regelung Freiwillige fänden. Sie jedoch zu automatisieren, also Kontinentalbotschafter direkt als Standard festzuschreiben, erhöht den Arbeitsaufwand für den einzelnen Botschafter gewaltig und schafft die Gefahr, dass das Amt abschreckend wirkt.



Geschrieben von Hajo Poppinga am 01.10.2011 um 13:14:

 

Herr Präsident,
den Ausführungen der Kollegin von Metternich ist unbedingt zuzustimmen. Es wäre kurzsichtig, von vornherein nur auf Kontinentalbotschafter zu setzen. Nach dem von ihr vorgelegten Entwurf können wir flexibel reagieren und eine Person in mehreren Staaten eines Kontinentes einsetzen, also quasi als Kontinentalbotschafter, aber auch anderen Staaten besondere Aufmerksamkeit widmen. Wir binden uns so an keine Variante.



Geschrieben von Alexander Krüger am 01.10.2011 um 13:22:

 

"Unionsbotschafter vertreten die Demokratische Union in einem ausländischen Staat oder bei einer internationalen Organisation."

Das könnte man auch so deuten, dass ein Botschafter nur in einem Land oder einer Organisation tätig sein darf.



Geschrieben von Anastasia von Metternich am 02.10.2011 um 00:21:

 

Ein Unionsbotschafter müsste für mehrere Staaten ernannt werden, die er dann betreuen würde. Dafür gibt es keine juristischen Hindernisse.



Geschrieben von Palin Waylan-Majere am 02.10.2011 um 04:26:

 

Herr Präsident,

in meiner Funktion als zuständiger Unionsminister möchte ich darauf hinweisen, dass wir bereits in der Vergangenheit durchaus ein und denselben Botschafter für mehrere Staaten bestellt hatten. Dies ist auch in der Zukunft weiterhin möglich.

Jedoch ist auch festzuhalten, dass nicht alle Staaten auf einem Kontinent zueinander gleich gute und freundschaftliche Beziehungen haben. Im Gegenteil: einige Staaten hegen eine regelrechte Feindschaft zu ihren Nachbarn. In einer solchen Situation wäre es nicht angebracht, für beide Staaten den gleichen Botschafter zu entsenden.

Weiterhin möchten wir Beziehungen mit besonderer Wichtigkeit für die Demokratische Union auch Ausdruck verleihen, indem der Botschafter seine ganze Aufmerksamkeit eben diesem Land widmet.

Zur Problematik des erhöhten Arbeitswandes, der möglicherweise abschreckend wirken könnte, haben meine Vorredner schon alles gesagt.

Ich bitte das Unionsparlament um Zustimmung zu diesem Gesetz.



Geschrieben von Alexander Krüger am 02.10.2011 um 09:47:

 

Herr Präsident,
meine Damen und Herren.

In diesem Gesetzesentwurf wird auf ein Problen, ein grundlegendes Problen, nicht eingegangen. Zurzeit bekommen wir es kaum bis gar nicht hin, Botschafterposten zu besetzen. Die Unionsregierung macht hier keinen Vorschlag, wie an dieser Situation etwas verbessert werden könnte. Ich finde, der Job eines Kontinentalbotschafter wäre auf potentielle Bewerber attraktiver als Botschafter für mehrere Staaten zu werden.



Geschrieben von Anastasia von Metternich am 02.10.2011 um 10:57:

 

Herr Präsident,

ich lade Herrn Krüger ein, seine These zu belegen. Mir ist kein einziges Beispiel aus dem nahen oder fernen Ausland bekannt, in denen das Konzept des Kontinentalbotschafters dauerhaft funktioniert hätte. Ich denke, die Unionsregierung hat dargelegt, warum sie den Vorschlag ablehnt: Weder erhöht er die Attraktivität des Amtes noch ermöglicht er das Eingehen auf nationale Besonderheiten, beispielsweise in Konfliktsituationen zwischen einzelnen Partnern.

Die Lehre aus dem verringerten Personalpool kann nicht sein, dass jeder Bewerber künftig in die Überforderung getrieben wird. Einige können und wollen mehr leisten (siehe meine Signatur), andere haben dazu aber aus diversen Gründen weder die Möglichkeit noch die Motivation. Ich finde, dass ist zu respektieren.

Unter inaktiven Außenministern hätte ich mich auch nicht als Botschafter beworben, wenn ich das hinzufügen darf.



Geschrieben von Hajo Poppinga am 02.10.2011 um 11:37:

 

Zitat:
Original von Alexander Krüger
Ich finde, der Job eines Kontinentalbotschafter wäre auf potentielle Bewerber attraktiver als Botschafter für mehrere Staaten zu werden.


Herr Präsident,
diese These des Kollegen Krüger bedarf doch eines Beleges, zu dessen Vorlage ich ihn gerne auffordern möchte!



Geschrieben von Anaïs Gribonne-Fritz am 02.10.2011 um 12:09:

 

Zitat:
Original von Alexander Krüger
In diesem Gesetzesentwurf wird auf ein Problen, ein grundlegendes Problen, nicht eingegangen. Zurzeit bekommen wir es kaum bis gar nicht hin, Botschafterposten zu besetzen.

Vielleicht liegt es einfach am Umgang mit den Botschaftern. Bei dem Prozellan, dass das vergangene Kabinett zertreten hat - dem auch Sie angehörten -, wundern mich ausbleibende Bewerbungen gar nicht...



Geschrieben von Alexander Krüger am 03.10.2011 um 00:16:

 

Belegen kann ich das nicht. Ich persönlich würde es so attraktiver finden. Augenzwinkern
Ich hänge mich auch nicht unbedingt an diesen Kontinentalbotschaftern auf, andere Modelle sind sicher auch möglich. Knackpunkt ist einfach, dass ich hier keinen Ansatz der Regierung sehe, der das Personalmangelproblem im Diplomtischen Corps eindämmen könnte.



Geschrieben von Anaïs Gribonne-Fritz am 03.10.2011 um 00:28:

 

Gribonne-Fritz winkt ab...

Lächerlich, wie Sie sich jetzt in der Opposition aufführen, Mister Alles-will-nichts-kann... Augen rollen



Geschrieben von Alexander Krüger am 03.10.2011 um 00:30:

 

Was möchten Sie mir mit Ihrer Aussage mitteilen, Frau Kollegin?



Geschrieben von Anaïs Gribonne-Fritz am 03.10.2011 um 00:31:

 

Zitat:
Original von Alexander Krüger
Was möchten Sie mir mit Ihrer Aussage mitteilen, Frau Kollegin?

Das, was ich sagte und was nicht Teil der Sachdebatte ist...



Geschrieben von Alexander Krüger am 03.10.2011 um 00:34:

 

Ahja.

*widmet sich wieder seiner Tasse Tee mit Klüntjes*



Geschrieben von Anastasia von Metternich am 03.10.2011 um 00:36:

 

Zitat:
Original von Alexander Krüger
Belegen kann ich das nicht. Ich persönlich würde es so attraktiver finden. Augenzwinkern

War das eine Bewerbung? smile

Herr Krüger, die Unionsregierung kann auch keine Wunder vollbringen. Wir können den Botschaftern nur anbieten, aktiv an der Gestaltung der Außenpolitik der Union mitzuwirken und die Möglichkeit zu haben, ihr Land als eine attraktive und lebendige Demokratie nach außen zu präsentieren. Der Botschafter wird aber auch in Zukunft weder Millionen scheffeln noch Armeen kommandieren können.


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