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Geschrieben von Hajo Poppinga am 09.08.2011 um 19:20:

  Konstituierung

Liebe Kollegen,
gemäß Artikel 24 Abs. 2 der Landesverfassung führt zunächst das Mitglied mit der niedrigsten Bürgernummer den Vorsitz im Landtag. Das bin derzeit ich.

Wir müssen nunmehr ein Landtagspräsidium wählen. Vorschläge für die Posten von Präsident und Stellvertreter?



Geschrieben von Kauli am 09.08.2011 um 23:02:

  RE: Konstituierung

Zitat:
Original von Hajo Poppinga
Liebe Kollegen,
gemäß Artikel 24 Abs. 2 der Landesverfassung führt zunächst das Mitglied mit der niedrigsten Bürgernummer den Vorsitz im Landtag. Das bin derzeit ich.
[...]


geschockt bin ich degradiert worden? geschockt



Geschrieben von Hajo Poppinga am 10.08.2011 um 11:33:

 

Anscheinend nicht mehr, gestern als ich den Landtag eröffnet habe, war ich allerdings noch oben. Nachdem wir nun unsere alten Bürgernummern zurückhaben, übergebe ich den Vorsitz an Dich!



Geschrieben von Isabell Höfer am 10.08.2011 um 12:42:

 

Ich erkläre meine Kandidatur für das Amt der Präsidentin smile



Geschrieben von Isabell Höfer am 10.08.2011 um 13:08:

 

Da es noch keinen entsprechenden Thread gibt, möchte ich hier auch gleich einen Entwurf für eine GO unterbreiten Augenzwinkern



Geschäftsordnung des Landtages Salbor-Katista

§1 Allgemeine Bestimmungen
(1)Der Landtag tagt permanent
(2)Mitglieder des Landtages sind nach der Verfassung des Landes Salbor-Katista alle wahlberechtigten Bürger

§2 Landtagsvorsitz
(1)Der Landtag wählt aus seiner Mitte mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Präsidenten. Mit selber Mehrheit wird ein Stellvertreter des Präsidenten gewählt.
(2) Dem Landtagspräsidenten stehen das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung des Landtages unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.
(3)Der Landtagspräsident leitet die Aussprachen, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Parlaments verantwortlich.

§3 Anträge und Aussprachen
(1)Anträge können von allen Mitgliedern des Landtages an der vom Präsidenten angezeigten Stelle eingereicht werden.
(2)Ein Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden.
(3)Zu jedem Antrag eröffnet der Präsident des Landtages eine Aussprache.
(4)Aussprachen dauern mindestens 72 Stunden, können bei weiterem Gesprächsbedarf jedoch verlängert werden.

§4 Abstimmungen
(1)Nach Ablauf der Aussprache wird vom Präsidenten eine Abstimmung über den Antrag eingeleitet.
(2)Der Landtag entscheidet in der Regel mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen. Nachträglich geänderte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten.
(3)Aktive Enthaltungen sind zulässig.
(4)Abstimmungen laufen über 96 Stunden

§5 Rederecht
(1)Im Landtag haben alle Mitglieder Rederecht.
(2)Der Präsident des Landtages kann in begründeten Fällen weiteren Personen das Rederecht für eine Aussprache erteilen. Es bleibt auf die jeweilige Aussprache beschränkt.

§6 Ordnungsmaßnahnmen
(1)Ein Abgeordneter des Landtages, welcher in einem Redebeitrag vom Thema der Debatte abweicht, ist vom Landtagspräsidenten darauf hinzuweisen und dazu aufzufordern, sich fortan an den Gegenstand der Aussprache zu halten. Kommt der Abgeordnete der Aufforderung nicht nach, so kann der Landtagspräsident seine betreffenden Beiträge ganz oder teilweise editieren, um themenfremde Äußerungen zu entfernen.
(2)Ein Abgeordneter, welcher in einer Aussprache eine beleidigende oder ehrverletzende Äußerung tätigt, ist durch den Landtagspräsidenten zu rügen. Im Wiederholungsfalle kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Bramern verhängt und der Abgeordnete von der weiteren Debatte ausgeschlossen werden.
(3)Ein Nichtmitglied des Landtages, oder ein nach Absatz 2 von einer Debatte ausgeschlossenes Mitglied des Landtages, welches ohne Erteilung des Rederechtes durch den Landtagspräsidenten das Wort ergreift, ist durch diesen zur Ordnung zu rufen. Der Landtagspräsident hat zusätzlich ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Bramern zu verhängen.

§7 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt in Kraft, sobald sie vom Landtag mit einfacher Mehrheit angenommen wurde.



Geschrieben von Hajo Poppinga am 10.08.2011 um 15:34:

 

Ich unterstütze die Kandidatur von Frau Höfer; ferner würde ich der Übersichtlichkeit halber vorschlagen, die GO in einem separaten Thread zu beraten.



Geschrieben von Kauli am 10.08.2011 um 18:21:

 

Zitat:
Original von Hajo Poppinga
Anscheinend nicht mehr, gestern als ich den Landtag eröffnet habe, war ich allerdings noch oben. Nachdem wir nun unsere alten Bürgernummern zurückhaben, übergebe ich den Vorsitz an Dich!


Mach du mal ruhig fertig, was du angefangen hast Augenzwinkern



Geschrieben von Hajo Poppinga am 10.08.2011 um 18:55:

 

Ich stünde als stellv. Landtagspräsident zur Verfügung. Höre ich bis morgen nichts, findet die Abstimmung statt.



Geschrieben von Alexander Krüger am 12.08.2011 um 14:08:

 

Ich bin mit beiden Personalvorschlägen einverstanden.



Geschrieben von Isabell Höfer am 13.08.2011 um 10:03:

 

Zitat:
Original von Hajo Poppinga
Höre ich bis morgen nichts, findet die Abstimmung statt.

Dann könnte man ja mal Augenzwinkern


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