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Geschrieben von Kamler Johanssen am 16.05.2011 um 16:48:

  2. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes


Stellvertretender Präsident

2. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes

§ 1 Änderungen

Der § 1 (3) wird geändert und lautet nun wie folgt:

(3) Von der Einkommenssteuer und der Kapitalbesteuerung befreit sind Einnahmen und Vermögen aller gemeinnützigen Stiftungen. [ - ].

§ 2 Schlussbestimmungen

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Zitat:
Es gab bereits das 1. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes und das Unionsgesetz zur Wiedereinführung des Geldausfuhrzolls (als ein das Unionssteuergesetz änderndes Gesetz).


Stimmen Sie bitte mit Ja, Nein oder Enthaltung. Die Abstimmung läuft ab jetzt maximal 96 Stunden.



Geschrieben von Franz Sperling am 16.05.2011 um 20:01:

 

Ja



Geschrieben von Kamler Johanssen am 19.05.2011 um 15:59:

 

Ja



Geschrieben von Kamler Johanssen am 22.05.2011 um 10:01:

 


Stellv. Präsident

Ich beende die Abstimmung nach Ablauf der Abstimmungsfrist.
Es stimmten 2 Abgeordnete mit Ja, bei 0 Nein-Stimmen und keinen Enthaltungen.
Das 2. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes wurde damit vom Unionsparlament angenommen.


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